Service
Abwendungsvereinbarung
Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden* und Haushaltskunden* eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.
Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlung.
Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung können aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgeglichen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt, vor einer Sperrung bei uns eingeht.
Gerne können Sie sich mit unserem Kundenservice unter 06181/365-465 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.
*Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt