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Energie für unsere Stadt.

FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick

Sie haben eine Frage?

Auf die am häufigsten gestellten Fragen unserer Kunden finden Sie hier eine Antwort. Sollten wir Ihr Anliegen nicht beantworten können, melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice.

Telefon 06181 365-1999

E-Mail service@stadtwerke-hanau.de

FAQs

1. Wie kann ich Kunde der Stadtwerke Hanau werden?

Wenn Sie sich von uns versorgen lassen möchten, dann melden Sie sich einfach telefonisch unter 06181-3651999, per E-Mail service@stadtwerke-hanau.de oder persönlich in unserem Kundenzentrum im Forum Hanau . Wir beraten und informieren Sie gerne über unsere aktuellen Produkte.

In unserem Produktfinder können Sie online das beste und günstigste Produkt für Ihren eigenen Bedarf ermitteln und direkt abschließen. Für den Produktfinder klicken Sie hier.

2. Welche Daten und Unterlagen benötige ich, um mich anzumelden?

Wichtig für die Anmeldung sind der aktuelle Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe Ihrer neuen Wohnung und die Zählernummer der neuen Abnahmestelle. Bei Bedarf kann auch eine Kopie des Mietvertrages mitgeliefert werden.

Wenn Sie ihren Versorger wechseln möchten, benötigen wir anstatt dem Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe ihren aktuellen Zählerstand zum Zeitpunkt des Versorgerwechsels.

Ein Übergabeprotokoll erleichtert Ihnen und uns die Arbeit. Sie können es hier runterladen, interaktiv ausfüllen und uns anschließend unter service@stadtwerke-hanau.de zusenden.

3. Wie kündige ich meinen aktuellen Energieversorger?

Im Normalfall müssen Sie ihren Vertrag nicht selbst kündigen. Bei einem gewöhnlichen Anbieterwechsel übernimmt der neue Lieferant die Kündigung Ihres alten Vertrages.

4. Wo finde ich meine Zählernummer und wie lese ich sie ab?

In der Regel befindet sich Ihr Zähler entweder in Ihrer Wohnung, im Treppenhaus oder im Keller.

Die Zählernummer ist je nach Zählermodell verschieden angebracht. Sie befindet sich im Normalfall mit einem Barcode unter der Beschriftung Stadtwerke Hanau oder Hanau Netz GmbH. Sollten Sie schon mal eine Rechnung von uns erhalten haben, ist dort auf der dritten Seite Ihre Zählernummer angegeben. Sie befindet sich fettgedruckt über dem Abrechnungszeitraum des Zählers.

Der Zählerstand ist beim Stromzähler mit der Einheit kWh gekennzeichnet. Bei den Gas- und Wasserzählern steht entsprechend m³ als Einheit.

Wenn Sie einen digitalen Zähler besitzen, so erscheinen alle 10 Sekunden verschiedene Daten im Display. Wenn die Kennziffer am oberen linken Displayrand 1.8.1 entspricht, so ist dieser der Abrechnungsrelevante Zählerstand.

5. Wie kann ich den Stadtwerken Hanau meinen Zählerstand mitteilen?

Sie können uns Ihren Zählerstand per E-Mail an service@stadtwerke-hanau.de, telefonisch unter 06181 365-1999 oder bequem über unseren Onlineservice mitteilen. Dazu können Sie sich hier anmelden.

Sie sind noch nicht registriert? Dann klicken Sie bitte hier.

6. Warum muss ich den Zählerstand ablesen?

Mit einem abgelesenen Zählerstand können wir Ihren tatsächlichen Energieverbrauch für die Jahresverbrauchsabrechnung ermitteln.

Bekommen wir keinen Zählerstand mitgeteilt, wird Ihr Verbrauch auf Basis der vorliegenden Werte rechnerisch geschätzt.

7. Wie kann ich den Stadtwerken Hanau eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilen?

Ein SEPA-Mandat können Sie uns hier erteilen.

Doch was bedeutet SEPA genau?

SEPA-Mandat ist der europaweite Begriff für eine Einzugsermächtigung. SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro Payment Area“. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (alle 28 EU- Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und Monaco) können damit Verbraucher und Unternehmen seit 1. Februar 2014 grenzüberschreitend genauso einfach, sicher und bequem bargeldlos bezahlen wie im Inland.

Der Vorteil: Es gelten europaweit einheitliche Zahlungsverfahren, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines Landes oder grenzüberschreitend ausgeführt werden. Lastschriften und Überweisungen ins EU-Ausland sind in der Regel nicht teurer als im Inland.

In den Teilnehmerländern erhielt jede Bank eine internationale Bankleitzahl, kurz BIC genannt, und jeder Kontoinhaber eine IBAN, eine internationale Kontonummer. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale wurden eine Mandatsreferenznummer und eine Gläubigeridentifikationsnummer eingeführt. Damit lässt sich jedes erteilte Lastschriftmandat europaweit eindeutig identifizieren.

Weitere Informationen: www.sepadeutschland.de

8. Was sind meine Vorteile durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)?

Das SEPA-Mandat ist ein bequemes und sicheres Zahlungsmittel, mit dem sie sich keine Sorgen um die pünktliche Begleichung ihrer Rechnung und die damit verbundenen Konsequenzen machen müssen. Der zu Zahlende Betrag wird automatisch zum Fälligkeitsdatum von ihrem Konto abgebucht.

9. Wie wird die Höhe meines Abschlags festgelegt?

Anhand des Verbrauchs Ihrer letzten Rechnung wird eine Hochrechnung der Jahresgesamtkosten vorgenommen. Ihre voraussichtlichen Jahresgesamtkosten werden durch elf geteilt und auf ganze Euro gerundet. Das Ergebnis ist der Abschlagsbetrag für die nächste Abrechnungsperiode. Im zwölften Monat erhalten Sie die Jahresverbrauchsabrechnung. Der errechnete Abschlagsbetrag ist am Anfang jedes Monats zu zahlen.

10. Wie kann ich meinen monatlichen Abschlag ändern?

Wenn sich Verbrauchsänderungen durch Familienzuwachs oder eine längere Abwesenheit abzeichnen, können Sie sich mit unserem Kundenservice, unter der Telefonnummer 06181 365-1999 oder persönlich im Forum Hanau (Mo.-Fr.: 9 bis 18 Uhr, Sa.: 10 bis 13 Uhr), in Verbindung setzen und einen neuen Abschlagsbetrag festlegen. Sollten Sie sich in unserem Onlineservice registriert haben, können Sie die Anpassung selbst bequem von zuhause durchführen.

Um zu unserem Onlineservice zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

11. Was ist eine Abschlagszahlung?

Der Abschlag wird aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den aktuellen Energiekosten berechnet.

Die geschätzten Kosten werden durch elf Abschläge geteilt, die als monatliche Teilzahlungen geleistet werden. Das heißt, Sie leisten monatliche Abschlagszahlungen als Anzahlung für die Jahresverbrauchsabrechnung. Im zwölften Monat erhalten Sie diese.

12. Kann ich sicher sein, dass ich in der Zeit des Versorgerwechsels mit Energie versorgt werde?

Ja, können Sie!

Wenn Sie weder durch die Grundversorgung noch durch einen anderen Energieliefervertrag versorgt werden, springt automatisch die sogenannte Ersatzversorgung ein, damit es nicht zu einer Versorgungsunterbrechung kommt.

Das passiert zum Beispiel, wenn sich die Vertragsumstellung bei einem Lieferanten verzögert. Dadurch ist die Versorgung immer gesichert und kann nie unterbrochen werden. Wenn der aktuelle Energieverbrauch also keiner bestimmten Lieferung durch den Netzbetreiber zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger ein.

Somit ist Ihre Versorgung immer gesichert.

13. Wie erhalte ich meine Rechnung und wann wird sie fällig?

Ihre Rechnung wird Ihnen normalerweise per Post zugesandt und ist zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Wenn Sie ihre Jahresrechnung per Email als PDF-Datei erhalten möchte, können Sie dies per E-Mail an service@stadtwerke-hanau.de oder telefonisch unter 06181 365-1999 beantragen. Die Rechnungen laufen dann automatisch für die gewünschten Verbrauchsstellen auf ihrem E-Mail-Postfach ein.

14. Ich verstehe meine Rechnung nicht. Wo finde ich eine Erklärung?

Wir haben für Sie die wichtigsten Teile unserer Rechnung mithilfe einer Musterrechnung erklärt und hoffen, dass Sie ihr Anliegen dort wiederfinden. Sollten Sie noch offene Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an unseren Kundenservice wenden.

Für die Erklärung unserer Rechnung klicken Sie bitte hier.

15. Ich habe eine Mahnung bekommen, was muss ich jetzt beachten?

Vielleicht haben Sie nur vergessen, den fälligen Betrag zu überweisen. In der Mahnung finden Sie eine Zahlungsfrist, bis zu der Sie den fälligen Betrag zahlen können. Ansonsten kann es zu einer Sperrung Ihres Zählers kommen.

Sie können den ausstehenden Betrag auch gerne persönlich in unserem Kundenzentrum per EC-Karte begleichen oder per Banküberweisung auf unser Konto DE83 5065 0023 0000 0500 70. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre Kundennummer an.

16. Was kann ich tun um eine Sperrung zu vermeiden?

Um eine Sperrung zu vermeiden, sollten Sie fällige Zahlungen immer pünktlich begleichen. Hierbei könnte Ihnen eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) behilflich sein.

Ein SEPA-Mandat können Sie uns hier erteilen.

17. Wie kann ich meinen Tarif wechseln?

Auf unserer Website finden Sie unseren Tarifrechner, der Ihnen anhand Ihres Verbrauches einen geeigneten Tarif vorschlägt. Anschließend können Sie den Vertrag direkt online abschließen.

Sie können sich natürlich auch telefonisch unter 06181-3651999, per E-Mail an service@stadtwerke-hanau.de oder persönlich bei uns im Kundenzentrum am Forum Hanau melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

18. Ich habe einen Laufzeitvertrag bei den Stadtwerken Hanau. Was passiert, wenn dieser endet?

Endet Ihr Laufzeitvertrag zum vereinbarten Termin, so wird dieser automatisch um 12 Monate verlängert, sofern Sie diesen nicht 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

19. Was geschieht bei einer Preiserhöhung?

Bei einer Preiserhöhung besitzen Sie immer ein Sonderkündigungsrecht. Sind Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden, dann können Sie innerhalb der nächsten 14 Tage schriftlich, per E-Mail an service@stadtwerke-hanau.de oder persönlich in unserem Kundenzentrum im Forum Hanau (Mo.-Fr.: 9 bis 18 Uhr, Sa.: 10 bis 13 Uhr) kündigen.

20. Habe ich ein Widerrufsrecht?

Sie haben das Recht ihren Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie uns, die Stadtwerke Hanau GmbH, Leipziger Straße 17, 63450 Hanau, Telefon 06181-3651999, Fax 06181-365435, E-Mail service@stadtwerke-hanau.de mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

21. Wie kündige ich meinen Vertrag bei den Stadtwerken Hanau?

Auf unserer Website unter https://stadtwerke-hanau.de/service/kuendigung-des-vertrages haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag online zu kündigen.

Sie können auch per E-Mail service@stadtwerke-hanau.de oder per Post kündigen. Bitte geben Sie hierbei Ihre Kundennummer und die zugehörige Zählernummer an.

Informationen zur aktuellen Marktsituation

Aktuelle Energiemarkt-Turbulenzen – das sollten Sie jetzt wissen!

In den letzten Wochen und Monaten erhielten in Deutschland Tausende von Energiekunden Kündigungsschreiben von ihren Versorgern. Teilweise weil die entsprechenden Unternehmen Insolvenz anmelden mussten und deshalb ihrer Lieferverpflichtung gegenüber den Kunden nicht mehr nachkommen konnten – teilweise auch einfach deshalb, weil diese Unternehmen die Lieferverträge zu den bisherigen Konditionen nicht weiterführen wollten oder konnten.

Hauptursachen für diese Entwicklung sind vor allem die in letzter Zeit immens gestiegenen Energiegroßhandelspreise – und die häufig sehr kurzfristig ausgerichteten Geschäftsmodelle mancher Discountanbieter.

Sie haben Fragen zur aktuellen Marktsituation? Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen und Anworten hierzu zusammengefasst.

Fragen und Antworten zur aktuellen Marktsituation

Müssen Sie als Kunde der Stadtwerke Hanau Angst haben, dass Ihr Versorgungsvertrag ebenfalls ge-kündigt wird?

Nein. Wir von den Stadtwerken Hanau sind solide aufgestellt und können unseren Lieferverpflichtungen den Kunden gegenüber jetzt und in Zukunft sicher nachkommen. Wir sind Ihr zuverlässiger Versorgungspartner aus der Region für die Region – und das unter allen Umständen. Bei uns profitieren Sie von fairen und marktgerechten Konditionen, umfassendem Service und persönlicher Präsenz hier vor Ort in Hanau. Unsere Beschaffungsstrategie bleibt wirtschaftlich solide und vorausschauend.

Was ist eigentlich die Ursache der derzeitigen Turbulenzen auf den Strom- und Erdgasmärkten?

Die Ursachen sind vielschichtig – aber zwei Faktoren sind besonders relevant:

1. Seit einiger Zeit kennen die Börsenpreise für Erdgas und Strom nur eine Richtung: steil nach oben. Und zwar vor allem an den Märkten des kurzfristigen Handels: An diesen sogenannten Spotmärkten musste für Erdgas im Jahresdurchschnitt 2021 im Vergleich zum Vorjahr rund das Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden – beim Strom deutlich mehr als das Doppelte!

2. Die aktuelle Preissituation des Energiemarkts stellt alle Anbieter vor extreme Herausforderungen. Besonders betroffen sind die sogenannten Discountanbieter, die sich häufig kurzfristig und risikoreich mit Energie an den Spotmärkten eindecken und derzeit von den steigenden Einkaufspreisen geradezu überrollt werden. Energie-Discounter betreiben häufig ein spekulatives Geschäftsmodell mit einer kurzfristig ausgerichteten Einkaufspolitik. Sie sind existenziell gefährdet, müssen gegebenenfalls Insolvenz anmelden und / oder Kunden aus bestehenden Verträgen kündigen. Allein zwischen Oktober 2021 und dem Jahreswechsel mussten sieben Energiediscounter Insolvenz anmelden.

Warum bieten die Stadtwerke Hanau derzeit für Neukunden nur den Basis Tarif an?

Aufgrund der hohen Börsenpreise müssen auch wir als Stadtwerke Hanau diese Kosten annähernd weitergeben. Dies führt leider dazu, dass wir derzeit keine Sonderprodukte für Neukunden mit günstigeren Preisen anbieten können. Wir hoffen, dass sich dies ab Sommer 2023 wieder ändert.

Was sind die Gründe für die extreme Entwicklung der Börsenpreise für Strom und Erdgas?

Dass die Börsenpreise für Strom und Erdgas seit einiger Zeit so stark steigen, hat verschiedene Gründe. Mit der wohl wesentlichste liegt in der Erholung der Weltwirtschaft, da die konjunkturellen Folgen der Corona-Pandemie mittlerweile aufgefangen werden konnten – was wiederum zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen, Industrieprodukten und eben auch nach Energie geführt hat. Beim Erdgas kommt noch hinzu, dass die Kälteperiode im Frühjahr 2021 besonders lange ausfiel – und die Nachfrage höher lag als in den Jahren zuvor. Auch darauf haben die Börsen reagiert.

Inwieweit wirken sich die Anbieterinsolvenzen/Disocunter-Anbieter, die ihre Lieferverträge nicht erfül-len wollen, auf die Stadtwerke Hanau aus?

Bestandskunden profitieren bei den Stadtwerken Hanau von einer langfristigen Beschaffungsstrategie, bei der Marktchancen und -risiken sorgfältig abgewogen werden. Daher können wir die Auswirkungen der aktuell hohen Großhandelspreise für die Mehrzahl unserer Kunden zumindest abmildern. Allerdings mussten wir als Grundversorger zuletzt eine hohe Anzahl Kunden von in Not geratenen Discountanbietern im Rahmen der sogenannten „Ersatzversorgung“ aufnehmen. Diese ungeplanten, zusätzlichen Energiemengen konnten so kurzfristig nur zu einem aktuell sehr hohen Marktpreis nachbeschafft werden. Auf den Punkt gebracht: Als Grundversorger übernehmen wir einerseits Verantwortung für unsere Bestandskunden und garantieren andererseits auch die unkomplizierte und unterbrechungsfreie Belieferung neuer Kunden. Damit unterscheiden wir uns deutlich von so manchen Discountanbietern, die in Niedrigpreiszeiten auf die eigene Gewinnmaximierung setzen und sich bei steigenden Preisen dann nicht mehr um ihre Kunden kümmern - und so das wirtschaftliche Risiko auf Grundversorger wie uns abwälzen.

Falls Sie von einer Kündigung oder der Insolvenz Ihres bisherigen Versorgers betroffen sind: Müssen Sie jetzt befürchten, dass Sie in Kürze keinen Strom oder kein Erdgas mehr erhalten?

Nein. Tatsächlich wird in Deutschland über die sogenannte „Ersatzversorgung“ sichergestellt, dass die Energieversorgung von Verbrauchern jederzeit gewährleistet ist. Auch dann, wenn der bisherige Versorger in die Insolvenz geht und / oder unerwartet den bestehenden Versorgungsvertrag kündigt. Auch in solchen Fällen kommen weiterhin Strom und Erdgas aus den Leitungen zu Ihnen. Die zuverlässige Versorgung ist also stets garantiert – dafür sorgen wir hier vor Ort. Wir sind der sogenannte örtliche Grundversorger, der auch die sogenannte Ersatzversorgung übernimmt.

Was ist unter „Ersatzversorgung“ zu verstehen?

Die sogenannte Ersatzversorgung stellt sicher, dass die Versorgung von Verbrauchern mit Energie unter allen Umständen gewährleistet wird. Die neutrale Schlichtungsstelle Energie e.V. schreibt über die Rahmenbedingungen dieser Ersatzversorgung: „Auch dann, wenn ein Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer Energieversorger die Versorgung (noch) nicht aufnimmt, wird die Energieversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Scheitert ein Lieferantenwechsel oder muss ein Versorgungsunternehmen Insolvenz anmelden, springt kraft Gesetzes der örtliche Grundversorger für maximal drei Monate ein.“

Was bedeutet der Begriff „Grundversorger“ – und welche Pflichten sind damit verbunden?

„Grundversorger“ ist ein Versorgungsunternehmen dann für ein Netzgebiet der allgemeinen Versorgung, wenn es in diesem Netzgebiet die Mehrzahl der Haushaltskunden mit Energie versorgt. Tatsächlich gibt es in einem Netzgebiet einen Grundversorger für Strom und einen für Erdgas. Hier im Netzgebiet Hanau sind das wir. Das Besondere am Status eines Grundversorgers ist die damit verbundene Verpflichtung, dass Haushaltskunden auch ohne Abschluss eines schriftlichen Versorgungsvertrages zuverlässig mit Strom oder Erdgas versorgt werden – allein durch sogenanntes „konkludentes Verhalten“, also in aller Regel einfach durch die Entnahme von Strom oder Erdgas aus der vorhandenen Leitung. Wird von Seiten des Kunden nicht explizit der Abschluss eines sogenannten Sondervertrages gewünscht, werden Kunden also automatisch zu den Konditionen der Grundversorgung mit Strom und / oder Erdgas versorgt.