Bundesregierung kippt Gassicherungsumlage
Die neuesten Entwicklungen in Sachen Erdgas
Wir haben gute Nachrichten für Sie!
Sicher haben Sie aus den Medien entnehmen können, dass die Bundesregierung die zum 01.10.2022 geplante Gassicherungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh netto (2,8786 ct/kWh brutto) gekippt hat. Wir werden somit diesen Preisbestandteil für Erdgas rückwirkend zum 01.10.2022 auf 0,00 ct/kWh setzen und Ihren Erdgaspreis um diesen Anteil senken.
Was passiert mit den erhöhten Abschlägen?
Sie werden von uns kurzfristig erneut eine Abschlagsanpassung
erhalten mit Wirkung zum 01.11.2022. Bitte sehen Sie bis zum Erhalt des
neuen Abschlagsplans von Abschlagsänderungen ab, da wir diese über alle
Kunden systemseitig einspielen werden. Der Abschlag Oktober 2022 konnte
leider aus Zeitgründen nicht mehr angepasst werden. Wir werden diesen
mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung verrechnen.
Wie verhält sich die Steuersenkung auf Erdgas ab 01.10.2022?
Die gesetzliche Vorlage wird in den kommenden Tagen in den Bundesrat gelangen. Wir gehen davon aus, dass diesem Entwurf zugestimmt wird, so dass mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Verbrauchskosten für Erdgas mit dem geminderten Steuersatz (zur Zeit 7%) abgerechnet werden. Eine grundsätzliche Neuberechnung von Abschlägen ist nicht vorgesehen. Wie im Rahmen der Steuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 während der Corona Pandemie gilt auch hier das Vereinfachungsprinzip bei Dauerschuldverhältnissen. Die Korrektur der Steuer wird in der Jahresabrechnung vorgenommen.
Wir haben in der Abschlagsanpassung bereits berücksichtigt, dass der Steuersatz gesenkt werden wird, so dass keine unnötigen Überschüsse an uns gezahlt werden.
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