Erhöhung der Strom- und Gaspreise ab 1.1.2020
Stadtwerke Hanau müssen Preise anpassen
Warum müssen wir unsere Strompreise anpassen?
Obwohl die Preise am Energiemarkt seit 2016 gestiegen sind, konnten wir aufgrund unserer vorrausschauenden Beschaffungsstrategie Endkundenpreise bis Ende 2019 stabil halten. Zum Hintergrund: Ca. 25 Prozent des Strompreises entfallen auf Strombeschaffung und Vertrieb – der Rest setzt sich aus Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten zusammen, die von uns nicht beeinflussbar sind. Die Umlage nach §60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und die Netzentgelte sind zuletzt gestiegen – so, dass wir den Preis jetzt unsererseits dem gestiegenen Niveau anpassen müssen.
Wie viel Euro muss ich monatlich mehr zahlen?
Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh pro
Jahr ergeben sich in der Grundversorgung folgende
Änderungen:
Ihr Produkt | Arbeitspreis | Grundpreis | Gesamtpreis |
Strom Basis | 29,155 ct/kWh | 5,95 € / Monat | 946,05 € / Jahr |
Strom Basis ab 01.01.2020 | 31,123 ct/kWh | 6,05 € / Monat | 1.006,29 € / Jahr |
Ihre jährliche Änderung (bei 3.000 kWh/Jahr) brutto | 60,24 € / Jahr |
Alle Angaben sind brutto.
Sie befinden sich in der Grundversorgung Strom Basis/ Strom Basis Profi und möchten Geld sparen?
Dann steigen Sie doch einfach auf unsere Bestseller um und profitieren als treuer Kunde: Mit unserem Strom Plus Tarif für Privatkunden oder unserem Strom Plus Profi Tarif für Geschäftskunden erhalten Sie eine Nettopreisgarantie bis 31. Dezember 2020 sowie persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum im Forum Hanau – und das zu günstigeren Preisen. Einfach den mitgelieferten Vertrag unterschreiben und an uns zurücksenden.
Warum müssen wir unsere Erdgaspreise anpassen?
Seit unserer Preissenkung im Jahr 2015 konnten wir durch vorausschauenden Energieeinkauf die Erdgaspreise für Sie stabil halten. Die Preise an der Energiebörse sind im vergangenen Jahr leider erneut gestiegen, so, dass wir aufgrund der höheren Beschaffungskosten unsere Tarife nun leider anpassen.
Zum Hintergrund: Erdgas wird nicht nur zum Heizen eingesetzt, sondern im Rahmen der Energiewende z.B. auch wieder verstärkt zur flexiblen Erzeugung von Strom. Hierbei wird der Gaspreis auch durch die Entwicklung anderer Energiemarktpreise beeinflusst.
Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh pro Jahr ergeben sich in unserer Grundversorgung folgende Änderungen:
Ihr Produkt | Arbeitspreis | Grundpreis | Gesamtpreis (brutto/Jahr) |
Erdgas Basis | 7,128 ct/kWh | 6,65 €/Monat | 1.362,91 €/Jahr |
Erdgas Basis ab 01.01.2020 | 7,381 ct/kWh | 6,61 €/Monat | 1.407,93 € /Jahr |
Ihre jährliche Änderung bei 18.000 kWh | 45,02 €/Jahr |
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Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße.
Stromsteuer/Energiesteuer
Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.
EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbe-lastungen werden bundesweit andie Letztverbraucher weitergegeben.
KWK-Umlage
Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.
Offshore-Netzumlage(ehem. Offshore-Haftungsumlage
Mit dieser Umlage (§ 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauerndeNetzunterbre-chungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständigüber ein Umlageverfahren refinanziert. Hierzu wird diebestehende „Offshore-Haftungsumlage“ genutzt und umbenannt in „Offshore-Netzumlage“.
Umlage für abschaltbare Lastennach §18 AbLaV
Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage werden die Anbieter von Ab-schaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.