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Energie für unsere Stadt.

Erhöhung der Strom- und Gaspreise ab 1.1.2020

Stadtwerke Hanau müssen Preise anpassen

Warum müssen wir unsere Strompreise anpassen?

Obwohl die Preise am Energiemarkt seit 2016 gestiegen sind, konnten wir aufgrund unserer vorrausschauenden Beschaffungsstrategie Endkundenpreise bis Ende 2019 stabil halten. Zum Hintergrund: Ca. 25 Prozent des Strompreises entfallen auf Strombeschaffung und Vertrieb – der Rest setzt sich aus Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelten zusammen, die von uns nicht beeinflussbar sind. Die Umlage nach §60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) und die Netzentgelte sind zuletzt gestiegen – so, dass wir den Preis jetzt unsererseits dem gestiegenen Niveau anpassen müssen.

Wie viel Euro muss ich monatlich mehr zahlen?

Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh pro
Jahr ergeben sich in der Grundversorgung folgende
Änderungen:

Ihr Produkt

Arbeitspreis

Grundpreis

Gesamtpreis

Strom Basis

29,155 ct/kWh

5,95 € / Monat

946,05 € / Jahr

Strom Basis ab 01.01.2020

31,123 ct/kWh

6,05 € / Monat

1.006,29 € / Jahr

Ihre jährliche Änderung (bei 3.000 kWh/Jahr) brutto

60,24 € / Jahr

Alle Angaben sind brutto.

Sie befinden sich in der Grundversorgung Strom Basis/ Strom Basis Profi und möchten Geld sparen?

Dann steigen Sie doch einfach auf unsere Bestseller um und profitieren als treuer Kunde: Mit unserem Strom Plus Tarif für Privatkunden oder unserem Strom Plus Profi Tarif für Geschäftskunden erhalten Sie eine Nettopreisgarantie bis 31. Dezember 2020 sowie persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum im Forum Hanau – und das zu günstigeren Preisen. Einfach den mitgelieferten Vertrag unterschreiben und an uns zurücksenden.

Warum müssen wir unsere Erdgaspreise anpassen?

Seit unserer Preissenkung im Jahr 2015 konnten wir durch vorausschauenden Energieeinkauf die Erdgaspreise für Sie stabil halten. Die Preise an der Energiebörse sind im vergangenen Jahr leider erneut gestiegen, so, dass wir aufgrund der höheren Beschaffungskosten unsere Tarife nun leider anpassen.

Zum Hintergrund: Erdgas wird nicht nur zum Heizen eingesetzt, sondern im Rahmen der Energiewende z.B. auch wieder verstärkt zur flexiblen Erzeugung von Strom. Hierbei wird der Gaspreis auch durch die Entwicklung anderer Energiemarktpreise beeinflusst.

Bei einem Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 18.000 kWh pro Jahr ergeben sich in unserer Grundversorgung folgende Änderungen:

Ihr Produkt

Arbeitspreis

Grundpreis

Gesamtpreis (brutto/Jahr)

Erdgas Basis

7,128 ct/kWh

6,65 €/Monat

1.362,91 €/Jahr

Erdgas Basis ab 01.01.2020

7,381 ct/kWh

6,61 €/Monat

1.407,93 € /Jahr

Ihre jährliche Änderung bei 18.000 kWh

45,02 €/Jahr

Sie befinden sich in der Grundversorgung Erdgas Basis/Erdgas Basis Profi und möchten Geld sparen?

Dann steigen Sie doch einfach auf unsere Bestseller um und profitieren Sie als treuer Kunde: Mit unserem Erdgas Plus Tarif für Privatkunden oder unserem Erdgas Plus Profi Tarif für Geschäftskunden erhalten Sie eine Nettopreisgarantie bis 31. Dezember 2020 sowie persönliche Beratung in unserem Kundenzentrum im Forum Hanau – und das zu günstigeren Preisen. Einfach den mitgelieferten Vertrag unterschreiben und an uns zurücksenden.

Erläuterung zu den staatlich induzierten Preisbestandteilen

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune dafür, dass Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden können. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße.

Stromsteuer/Energiesteuer

Die Stromsteuer/Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch. Sie gilt seit April 1999.

EEG-Umlage

Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gesetzlich gefördert. Die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehenden Mehrbe-lastungen werden bundesweit andie Letztverbraucher weitergegeben.

KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gesetzlich gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Letztverbraucher weitergegeben.

Offshore-Netzumlage(ehem. Offshore-Haftungsumlage

Mit dieser Umlage (§ 17 f des Energiewirtschaftsgesetzes) werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert (z. B. verspäteter Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder langdauerndeNetzunterbre-chungen). Die aus der Umlage entstehenden Belastungen werden bundesweit an die Verbraucher weitergegeben. Die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks werden ab 2019 nicht mehr in die Netzentgelte einkalkuliert, sondern vollständigüber ein Umlageverfahren refinanziert. Hierzu wird diebestehende „Offshore-Haftungsumlage“ genutzt und umbenannt in „Offshore-Netzumlage“.

Umlage für abschaltbare Lastennach §18 AbLaV

Hierbei handelt es sich um eine Umlage zur Vorhaltung von Abschaltleistung nach der „Verordnung zu abschaltbaren Lasten“. Mit der Umlage werden die Anbieter von Ab-schaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft.