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Pressemitteilungen

Stadtwerke helfen Kundinnen und Kunden des insolventen Anbieters BEV

Durch die aktuelle Insolvenz des Stromanbieters Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) haben die Stadtwerke Hanau (SWH) alle Hände voll zu tun. Annähernd 400 Kundinnen und Kunden, die bisher Energie von dem Münchener Unternehmen bezogen, beliefern jetzt die Stadtwerke in der Grundversorgung. So sieht es der Gesetzgeber im Fall solcher Insolvenzen vor. Das ist nicht das erste Mal, dass SWH bei der Pleite eines Energiediscounters einspringen muss. Beispiele sind hier Teldafax und Flexstrom sowie aktuell auch Care Energy, E:veen und DEG.

Geschäftsführer Steffen Maiwald beruhigt: „Die Betroffenen müssen sich nicht sorgen und sind wieder in guten Händen. Die Stadtwerke als der zuverlässige Versorger von und für Hanau übernehmen die Belieferung gern und bieten dabei dauerhaft faire Preise für die Ökostrom- und Ökogasprodukte.“ Darüber hinaus böten die Stadtwerke als einziger örtlicher Anbieter persönlicher Ansprechpartner in ihrem Kundenzentrum am Freiheitsplatz an. Das ist ein großer Vorteil für alle SWH-Kunden, gerade wenn einmal Hilfe gebraucht wird.

Tipps für den Umgang mit Billiganbietern

„Wir sind ein lokales Unternehmen und engagieren uns in vielfältiger Weise für ein lebenswertes Hanau. Das schätzen immer mehr Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt “, fährt Maiwald fort. Denn der Trend sei, dass zuvor Abgewanderte wieder zu den Stadtwerken zurückkehren. Dies geschehe offenkundig auch wegen schlechter Erfahrungen mit Billiganbietern.

Der Stadtwerke-Geschäftsführer gibt einige Tipps im Umgang mit Discountern auf den Weg: So seien hohe Bonuszahlungen „nicht immer das nachhaltig beste Angebot“. Daher sei Verbrauchern zu raten, dass sie auf Vergleichsportalen, über die auch die jetzt insolvente BEV Strom und Gas verkaufte, die Bonusangaben auszuschalten und die Preisunterschiede bei Online-Tarifen zu beachten. Die Tücke bei der Betrachtung bestehe oft darin, dass in den Portalen mit der teuren Grundversorgung der lokalen Versorger verglichen werde, die freilich günstigere Tarife als diese im Angebot hätten. Das gelte selbstverständlich auch für die Stadtwerke, weshalb sich eine Beratung für die BEV-Geschädigten allemal lohne.

Maiwald verweist auch auf Ratschläge der Verbraucherzentralen im Zusammenhang mit der BEV-Pleite. Sie legten Wert darauf, nicht nur auf extrem niedrige Preise im ersten Bezugsjahr zu achten. Wer dann nicht kündige, erlebe vom zweiten Jahr an häufig gewaltige Preissprünge.

Quelle: Stadt Hanau


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Pressekontakt

Katrin Lotz
katrin.lotz@stadtwerke-hanau.de