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Energie für unsere Stadt.

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Temporäre MwSt. Senkung - Wir geben vergünstigte Preise direkt an Sie weiter

I Stock 1002684844

Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2020 das Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % für Strom, Erdgas, Wärme und von 7 % auf 5 % im Bereich Trinkwasser geben wir direkt und vollständig an Sie weiter.

Sie als Kunde müssen hierfür nichts tun.

Der reduzierte Umsatzsteuersatz wird in der Jahresabschlussrechnung automatisch berücksichtigt. Eine zusätzliche Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig, da die Werte rechnerisch von uns für alle Kunden ermittelt werden. Möchte Sie dennoch Ihren Zählerstand an uns übermitteln, können Sie dies über das Kundenportal einfach und bequem online erledigen.

Eine Anpassung des Abschlagsplans ist nicht notwendig. Sollten Sie dennoch Ihren Abschlagsplan anpassen wollen, können Sie dies ebenfalls in unserem Onlineservice anpassen.

Hier die wichtigsten Fragen & Antworten zur temporären MwSt.-Senkung