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Temporäre MwSt. Senkung - Wir geben vergünstigte Preise direkt an Sie weiter

Der Deutsche Bundestag hat am 29.06.2020 das Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % für Strom, Erdgas, Wärme und von 7 % auf 5 % im Bereich Trinkwasser geben wir direkt und vollständig an Sie weiter.

Sie als Kunde müssen hierfür nichts tun.

Der reduzierte Umsatzsteuersatz wird in der Jahresabschlussrechnung automatisch berücksichtigt. Eine zusätzliche Ablesung des Zählerstandes ist nicht notwendig, da die Werte rechnerisch von uns für alle Kunden ermittelt werden. Möchte Sie dennoch Ihren Zählerstand an uns übermitteln, können Sie dies über das Kundenportal einfach und bequem online erledigen.

Eine Anpassung des Abschlagsplans ist nicht notwendig. Sollten Sie dennoch Ihren Abschlagsplan anpassen wollen, können Sie dies ebenfalls in unserem Onlineservice anpassen.

Hier die wichtigsten Fragen & Antworten zur temporären MwSt.-Senkung

1. Wieviel sparen Strom-Kunden?

Bei einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 3.500 kWh Strom im Jahr beträgt die monatliche Einsparung aufgrund der temporären Umsatzsteuerreduzierung in unserem Produkt Strom Plus ca. 2,1 Euro pro Monat.

2. Wie sind die Abschlagszahlungen betroffen?

Grundsätzlich wird die USt-Senkung bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt. Eine Anpassung der Abschlagszahlungen ist deshalb nicht notwendig. Bei Bestandskunden haben wir uns für die Abführung des erhöhten Mehrwertsteuersatzes entschieden, die Abrechnung beinhaltet die verringerte MwSt.

Kunden, die ihren Abschlag trotzdem reduzieren wollen, können sich gerne über unser Onlineservice oder über unseren Kundenservice an uns wenden. Kunden sollten ggf. daran denken, die Abschlagszahlung nach Ende der Umsatzsteuerreduzierung zum 31.12.2020 wieder nach oben anzupassen,um Rückzahlungen bei der Jahresabschlussrechnung zu vermeiden.

3. Werden Kunden in der Grundversorgung und Kunden mit Sonderkundenverträgen bei der Weitergabe der Umsatzsteuersenkung unterschiedlich behandelt?

Nein, die Umsatzsteuersenkung wird an alle Kunden vollständig weitergegeben, unabhängig von ihrem Vertrag.

4. Was ist bei laufenden Verträgen zu beachten, beispielsweise für Strom, Gas, Wärme, Wasser?

Wir als Versorgungsunternehmen werden Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 und Zeiträume im zweiten Halbjahr getrennt abrechnen. Für Zeiträume vor dem 1. Juli 2020 gilt dann der alte Umsatzsteuersatz, für Zeiten im zweiten Halbjahr 2020 der neue Umsatzsteuersatz.

5. Es wurde keine Ablesung durchgeführt. Wie kann ich sichergehen, dass wirklich mein Verbrauch in dem Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. 2020 berücksichtigt wurde?

Eine konkrete Ablesung ist natürlich immer die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt den Zähler abzulesen. In diesem Fall wird der Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder geschätzten Werte dem zu berücksichtigenden Zeitraums zugeordnet.

6. Wenn der Abschlag nicht automatisch durch das Unternehmen angepasst wurde, warum zahle ich weiterhin meinen üblichen Abschlag?

Die Abschlagszahlung ist eine über das Jahr verteilte Vorauszahlung für die Jahresrechnung und wird auf Basis des Verbrauches des letzten Jahres kalkuliert.

In der Regel ist die Abschlagszahlung so kalkuliert, das mit der Jahresrechnung nur geringe Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden.

7. Ändern sich jetzt alle Preise für die Energie/Wasser-Lieferung?

Die Nettopreise (ohne MwSt.) bleiben gleich. Wir haben unsere Preisblätter angepasst, d.h. unsere Bruttopreise (mit MwSt.), also das was Sie als Kunde letztlich zahlen, an den verminderten MwSt.-Satz angepasst. Dies weisen wir auch explizit in unseren Preisblättern aus.