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Energie für unsere Stadt.

TAB-HW

Technische Anschlussbedingungen Heizwasser

Inhaltsverzeichnis

1. Anwendungsbereich

Diese Technischen Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-HW) einschließlich der dazugehörigen Datenblätter gelten für die Planung, den Anschluss und den Betrieb neuer Anlagen, die an die mit Heizwasser betriebenen Fernwärmenetze der Stadtwerke Hanau angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau abgeschlossenen Anschluss- und Versorgungsvertrages.

Sie gelten in der überarbeiteten Form mit Wirkung vom 01.01.2022.

Für bereits in Betrieb befindliche Anlagen gilt diese Fassung der TAB-HW nur bei wesentlichen Änderungen in den Grenzen des § 4 Abs. 3 Satz 5 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).

Änderungen und Ergänzungen der TAB-HW geben die Stadtwerke Hanau in geeigneter Weise bekannt. Sie werden damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau.

2. Allgemeines

Diese Technischen Anschlussbedingungen wurden aufgrund des § 4 Abs. 3 und § 17 AVBFernwärmeV festgelegt und sind von dem Kunden zu beachten.

2.1. Gültigkeit

Für neu zu erstellende Fernwärmeversorgungsanlagen gilt die jeweils neueste Fassung der Technischen Anschlussbedingungen. Diese kann bei den Stadtwerken Hanau angefordert bzw. im Internet unter https://stadtwerke-hanau.de/produkte/waerme abgerufen werden.

2.2. Anschluss an die Fernwärmeversorgung

Die Herstellung eines Anschlusses an ein Fernwärmenetz (siehe Formular Antrag auf Herstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses) und die spätere Inbetriebsetzung der Hausstation (siehe Formular Inbetriebsetzung Wärme - Anmeldung zur Zählersetzung) sind vom Kunden zu beantragen.

Der Kunde ist verpflichtet, die anfallenden Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen, welcher der Industrie- und Handelskammer zugehörig oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen ist. Er veranlasst den Fachbetrieb, entsprechend den jeweils gültigen TAB-HW zu arbeiten und diese vollinhaltlich zu beachten. Das Gleiche gilt auch bei Reparaturen, Ergänzungen und Veränderungen an der Anlage oder an Anlagenteilen.

Die Stadtwerke Hanau haften nicht für Schäden, die aus der Abweichung von den TAB-HW entstehen. Die Verantwortung für die Einhaltung der TAB-HW liegt allein beim Bauherrn und seinen Bauausführenden.

In Verträgen mit Bauausführenden sind die TAB-HW zum Gegenstand der Leistungsbeschreibung zu machen und den Bauausführenden die Haftung für ihre Einhaltung aufzuerlegen. Für die ordnungsgemäße Ausführung der Kundenanlage ist der Anschlussnehmer bzw. dessen Beauftragter verantwortlich. Werden durch Abweichungen von der TAB-HW Schäden verursacht oder der Energieverbrauch erhöht, übernehmen die Stadtwerke Hanau hierfür keine Haftung.

Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von der TAB-HW sind vor Beginn der Arbeiten mit den Stadtwerken Hanau in Textform zu klären.

2.3. Vom Kunden einzureichende Unterlagen

2.4. Wärmeträger

Der Wärmeträger Wasser hat den Anforderungen nach AGFW FW 510 sowie VDI 2035 Blatt 1 und Blatt 2 zu entsprechen und kann eingefärbt sein. Das Fernheizwasser darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnommen werden. Ggf. kann mit den Stadtwerken Hanau über die Entnahme von Fernheizwasser für die eigene Hausanlage eine Ausnahmeregelung schriftlich vereinbart werden.

2.5. In- und Außerbetriebnahme

Die Hausanlage ist vor Anschluss an die Hauszentrale mit Kaltwasser zu spülen, dies ist zu dokumentieren (siehe Formular Spülprotokoll). Die Druckfestigkeit der anzuschließenden Hausanlage ist durch eine Druckprüfung nach VOB Teil C / DIN 18380, gemessen am tiefsten Punkt der Hausanlage, nachzuweisen und zu dokumentieren.

Die Inbetriebnahme ist bei den Stadtwerken Hanau spätestens 5 Werktage vorher schriftlich oder per Email zu beantragen.

Für die Inbetriebnahme einer Fernwärmeübergabestation gilt folgende Voraussetzung: eine Inbetriebnahme kann nur erfolgen, wenn ein ortsfester Stromanschluss vorhanden ist und dieser durch die Vorgabe aus Abschnitt 5.3.1 erfüllt ist.

Zur Inbetriebnahme ist die Anlage in Abstimmung und Anwesenheit eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau mit Fernheizwasser zu füllen. Die Erstfüllung der Hausanlage kann aus dem Fernheizwassernetz erfolgen und ist kostenlos. Nachfüllungen aus dem Fernheizwassernetz sind melde- und kostenpflichtig. Nachfüllungen dürfen nur nach vorheriger Vereinbarung mit den Stadtwerken Hanau vorgenommen werden. Automatische Nachfülleinrichtungen sind primärseitig nicht zugelassen. Wenn nachgefüllt wird, ist mit FW-Wasser aus dem Rücklauf zu füllen.

Die Inbetriebnahme von Anlagen darf nur in Anwesenheit des Errichters und eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

Eine dauerhafte Außerbetriebnahme eines Hausanschlusses ist 5 Werktage vorher bei Stadtwerke Hanau schriftlich oder per Email zu beantragen.

Eine vorübergehende Außerbetriebnahme ist den Stadtwerken Hanau 5 Werktage vorher den Stadtwerke Hanau schriftlich oder per Email mitzuteilen.

2.6. Haftung

Alle in Verantwortung des Kunden zu errichtenden Anlagen unterliegen keiner Aufsichts- und Prüfungspflicht durch die Stadtwerke Hanau. Die Stadtwerke Hanau stehen jedoch für alle diese TAB-HW betreffenden Fragen zur Verfügung.

Für die Richtigkeit der in diesen TAB-HW enthaltenen Hinweise und Forderungen wird von Stadtwerke Hanau keine Haftung übernommen.

Für alle Tätigkeiten, die vom Personal der Stadtwerke Hanau in Kundenanlagen ausgeführt werden, gelten die Haftungsregelungen des § 6 der AVBFernwärmeV.

2.7. Schutzrechte

Die Stadtwerke Hanau übernehmen keine Haftung dafür, dass die in den TAB-HW vorgeschlagenen technischen Ausführungsmöglichkeiten frei von Schutzrechten Dritter sind. Notwendige Recherchen bei den Patent- und Markenämtern (und allen ähnlichen Einrichtungen) hat der Verwender der TAB-HW selbst vorzunehmen und sämtliche eventuell anfallenden Kosten (Lizenzgebühren usw.) selbst zu tragen. Diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten muss der Verwender im eigenen Namen und auf eigene Kosten durchführen.

3. Heizlast / vorzuhaltende Wärmeleistung

Die Heizlastberechnungen und die Ermittlung der Wärmeleistung sind auf Verlangen den Stadtwerken Hanau vorzulegen.

3.1. Heizlast für Raumheizung

Die Berechnung der Heizlast erfolgt nach DIN EN 12831. In besonderen Fällen kann ein Ersatzverfahren angewandt werden.

3.2. Heizlast für Trinkwassererwärmung

Die Heizlast für die Trinkwassererwärmung in Wohngebäuden wird nach DIN 4708 ermittelt. In besonderen Fällen kann ein Ersatzverfahren angewandt werden.

3.3. Sonstige Heizlasten

Die Heizlast anderer Verbraucher und die Heizlastminderung durch Wärmerückgewinnung sind gesondert auszuweisen.

3.4. Vorzuhaltende Wärmeleistung

Aus den Heizlastwerten dem vorstehenden Abschnitt 3.1 bis 3.3 wird die vom Kunden zu bestellende und von den Stadtwerken Hanau vorzuhaltende Wärmeleistung abgeleitet.

Die vorzuhaltende Wärmeleistung wird nur bei einer zu vereinbarenden niedrigen Außentemperatur angeboten. Bei höheren Außentemperaturen wird die Wärmeleistung entsprechend angepasst.

Aus der vorzuhaltenden Wärmeleistung wird in Abhängigkeit von der Differenz zwischen Vor- und Rücklauftemperatur (siehe Datenblatt Netzdaten Fernwärme) an der Übergabestation wird der Fernheizwasser-Volumenstrom ermittelt und von den Stadtwerken Hanau begrenzt.

4. Temperaturfahrweisen von Fernwärmenetzen

Die Größe der Temperaturspreizung, also die Differenz zwischen der Vor- und der Rücklauftemperatur einer Fernwärmeversorgung, ist elementar für die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmeversorgungssystems. Der Massenstrom und die Temperaturdifferenz sind direkt proportional zu der transportierten Wärmeleistung: Q = m · cp · Δθ. Die spezifische Wärmekapazität cp kann in dem in der Praxis genutzten Temperaturband als konstante Größe betrachtet werden.

Unterschiedliche Betriebszustände von Kundenanlagen, die ihre Ursache z. B. in unterschiedlichen technischen Konzepten haben können, führen zu unterschiedlichen Leistungsanforderungen an ein Fernwärmesystem:

  • Die benötigte Leistung von statischen Heizungen ist in hohem Maße an die Außentemperatur gekoppelt und erreicht bei der niedrigsten Außentemperatur ihr Maximum.
  • Bei Raumluftheizungen mit Außen-/Umluftbetrieb ist neben der Außentemperatur zusätzlich das Verhältnis der beiden Luftanteile für den Leistungsbedarf mitbestimmend.
  • Trinkwassererwärmungsanlagen haben im Lade- und im Nachheizbetrieb jeweils quasi konstante Leistungsanforderungen. Die gewünschte Warmwassertemperatur und die Ladezeit bzw. der Zapfvolumenstrom bestimmen u. a. die erforderliche Leistung. Darüber hinaus muss aus hygienischen Gründen für eine Trinkwassererwärmung eine Mindest-Vorlauftemperatur des Fernheizwassers von etwa 70 °C beim Kunden eingehalten werden.
  • Prozesswärmeanlagen oder nachfolgend vom Kunden geregelte Anlagen benötigen eine durchgehend konstante Leistung und häufig eine ebenso konstante Mindest-Vorlauftemperatur.

Die Höhe der vom Fernheizwasser transportierten Leistung ergibt sich bei begrenztem Volumenstrom aus der jeweils vorliegenden Vorlauftemperatur und der Rücklauftemperatur. Fernwärmeversorgungsunternehmen nutzen bei der häufigsten Art der Versorgung, der Bereitstellung von Raumwärme, die mit zunehmender Außentemperatur zurückgehende Leistungsanforderung der Kundenanlagen dazu, die Vorlauftemperatur variabel – in bestimmten Grenzen – einzustellen. Damit werden mehrere Ziele verfolgt: die Minimierung von Wärmeverlusten beim Transport des Fernheizwassers, eine Erhöhung der Lebensdauer von Rohrleitungssystemen (KMR), eine Herabsetzung der Stromverlustkennziffer bei der Wärmeerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung sowie eine erleichterte Arbeitsweise bei Instandhaltungsarbeiten am Leitungssystem. Darüber hinaus wird die Wirksamkeit einer Volumenstrombegrenzung in der Hauszentrale unterstützt.

Grundsätzlich stehen dem Fernwärmeversorgungsunternehmen drei Betriebsweisen für die Vorlauftemperatur des Fernheizwassers zur Verfügung: konstant, gleitend und gleitend-konstant.

  • Bei einer konstanten Betriebsweise wird die Vorlauftemperatur unabhängig von der herrschenden Außentemperatur auf einen festen Wert eingestellt. Dies kommt i. d. R. zum Tragen, wenn über das Fernwärmesystem Anlagen mit Prozesswärme oder nachfolgend vom Kunden geregelte Anlagen (und ggf. hoher Temperatur) versorgt werden sollen, Ab- und Adsorptionsanlagen der Kälteerzeugung stellen einen weiteren geeigneten Anwendungsfall dar.
  • Bei einer gleitenden Betriebsweise wird die Vorlauftemperatur ausschließlich nach den Erfordernissen einer Raumwärmeversorgung mit statischen Heizflächen in Abhängigkeit von der herrschenden Außentemperatur eingestellt. Dabei liegen die Temperaturgrenzen des Vorlaufs am unteren Ende bei der mindestens zu erzielenden Raumtemperatur (z. B. 25 °C). Die höchste Vorlauftemperatur wird i. d. R. bei der Norm-Außentemperatur (z. B. –12 °C) erreicht. Sinken die Außentemperaturen weiter auf Werte unterhalb der Norm, so bleibt die Vorlauftemperatur konstant bei ihrem Höchstwert (z. B. bei 130 °C).
  • Bei der gleitend-konstanten Betriebsweise handelt es sich um eine Mischform der beiden zuerst beschriebenen Varianten. Die Vorlauftemperatur wird auch hier in Abhängigkeit von der Außentemperatur eingestellt, zusätzlich wird jedoch ein Mindestwert (z. B. 75 °C) nicht unterschritten. Mit dieser Betriebsweise können sowohl Anlagen der Raumwärmeversorgung als auch Anlagen der Trinkwassererwärmung versorgt werden. Die Betriebsweise stellt den Standardfall dar.

In Einzelfällen bestehen Fernwärmesysteme aus zwei Vorlaufleitungen und einer gemeinsamen Rücklaufleitung. Die Vorlaufleitungen können dann mit unterschiedlichen Temperaturfahrweisen betrieben werden, z. B. die eine Vorlaufleitung rein gleitend für die ausschließliche Versorgung von Raumwärmeanlagen und die zweite Vorlaufleitung mit einer konstanten Temperatur für die Bedienung von Trinkwassererwärmungs-, Kälte-, Raumluftheizungs- oder Prozesswärmeanlagen.

4.1. Konstante Fahrweise

Die Netzvorlauftemperatur wird unabhängig von der Außentemperatur auf einen konstanten Wert eingestellt. Prinzipiell können alle gebräuchlichen Wärmeverbraucher angeschlossen werden, wenn die angebotene Temperatur für den jeweiligen Verwendungszweck ausreicht. Eine Vorlauftemperaturregelung nach den Anforderungen des jeweiligen Verbrauchers ist in der Hausstation vorzusehen. Aufgrund der konstanten Fahrweise ist es möglich, die vorzuhaltende Wärmeleistung auch bei höheren Außentemperaturen anzubieten, was insbesondere beim Anschluss von technologischen Wärmeverbrauchern, Trinkwassererwärmungs- und Kälteanlagen von Bedeutung ist.

Abbildung 2: Netzvorlauftemperatur θVN in Abhängigkeit von der Außentemperatur θA;
prinzipieller Verlauf einer gleitenden Fahrweise


Abbildung 2: Netzvorlauftemperatur θVN in Abhängigkeit von der Außentemperatur θA;
prinzipieller Verlauf einer gleitenden Fahrweise


Hinweis:

Wird die Auslegung der Hausanlage Raumheizung auf die gleitende Fahrweise des Netzes abgestimmt, kann bei einer direkten Betriebsweise auf eine Vorlauftemperaturregelung in der Hausstation verzichtet werden.¹ Bei einem Verzicht der Vorlauftemperaturregelung in der Hausstation werden Vorlauftemperatur und Betriebsweise des Netzes unverändert für die Hausanlage übernommen, eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden erfolgt in der Hausanlage mittels raumweiser Regelung durch Thermostatventile.


¹ Dies ist nach der § 62 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Raumheizungsanlagen zulässig, sofern die wesentliche Forderung des GEG nach Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch die Fahrweise des Fernwärmenetzes erfüllt ist.


4.2. Gleitend-konstante Fahrweise

Die Netzvorlauftemperatur wird innerhalb festgelegter Grenzwerte in Abhängigkeit von der Witterung geregelt. Bei fallender Außentemperatur steigt die Netzvorlauftemperatur gleitend bis zu einem Maximalwert. Steigt die Außentemperatur, so sinkt die Netzvorlauftemperatur gleitend bis zum Minimalwert. Die Höhe dieses Minimalwertes wird durch die mindestens vorzuhaltende Netzvorlauftemperatur, z. B. für eine Trinkwassererwärmung bestimmt.

Abbildung 3: Netzvorlauftemperatur θVN in Abhängigkeit von der Außentemperatur θA;
prinzipieller Verlauf einer gleitend-konstanten Fahrweise

Mit der gleitend-konstanten Fahrweise können gleichzeitig Raumheizungs-, Trinkwassererwärmungs-, Raumluftheizungs- und Kälteanlagen versorgt werden. Wird das Temperaturniveau des Konstantbereichs ausreichend hoch eingestellt, ist auch die Versorgung von technologischer Wärme möglich. Durch eine Nachregelung der Heizmittelvorlauftemperatur in der Hausstation ist eine von der Temperaturfahrweise des Fernwärmenetzes unabhängige, auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnittene Betriebsweise hinsichtlich Vorlauftemperatur und Heizzeit möglich.

Als Führungsgröße wird nicht die aktuell gemessene Außentemperatur verwendet, sondern ein über einen längeren Zeitraum gemittelter Wert, evtl. unter Berücksichtigung der Prognose für die folgenden Tage. Mit dieser Vorgehensweise wird dem mittleren Speichervermögen der versorgten Gebäude und der Laufzeit des Fernheizwassers im Fernwärmenetz Rechnung getragen.


Hinweis:

Wird die Auslegung der Hausanlage Raumheizung auf die gleitend-konstante Fahrweise des Netzes abgestimmt, kann bei einer direkten Betriebsweise auf eine Vorlauftemperaturregelung in der Hausstation verzichtet werden². Bei einem Verzicht der Vorlauftemperaturregelung in der Hausstation werden Vorlauftemperatur und Betriebsweise des Netzes unverändert für die Hausanlage übernommen, eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Kunden erfolgt in der Hausanlage mittels raumweiser Regelung durch Thermostatventile.


2 Dies ist nach der § 62 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Raumheizungsanlagen zulässig, sofern die wesentliche Forderung des GEG nach Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch die Fahrweise des Fernwärmenetzes erfüllt ist.

5. Hausanschluss

5.1. Hausanschlussleitung

Die Hausanschlussleitung verbindet das Verteilungsnetz mit der Übergabestation. Die technische Auslegung und Ausführung bestimmen die Stadtwerke Hanau. Die Leitungsführung bis zur Übergabestation ist zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau abzustimmen.

Damit Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden können, dürfen Fernwärmeleitungen außerhalb von Gebäuden innerhalb eines Schutzstreifens nicht überbaut werden. Dies gilt ebenso für die Lagerung von Materialien über den Leitungen, wenn dadurch die Zugänglichkeit und die Betriebssicherheit beeinträchtigt werden können. Eine Bepflanzung ist nur mit nicht tiefwurzelnden Pflanzen gestattet. Die Schutzanweisung, die u. a. die Breite des Schutzstreifens enthält, ist zu beachten; sie kann bei den Stadtwerken Hanau angefordert werden.

5.2. Hauseinführung

Ort, Lage und Art der Hauseinführung werden zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Hanau abgestimmt. Die Hauseinführung und damit auch die Anschlussleitung sind so zu planen, dass diese auf kürzestem Weg zur Fernwärmeverteilleitung liegen. Abweichungen davon sind mit den Stadtwerken Hanau schriftlich abzustimmen.

5.3. Hausanschluss in Gebäuden

Für die vertragsgemäße Übergabe der Fernwärme ist nach AVBFernwärmeV vom Kunden ein geeigneter Raum oder Platz zur Verfügung zu stellen. Lage und Abmessungen sind mit den Stadtwerken Hanau rechtzeitig abzustimmen. Die erforderliche Größe richtet sich nach dem Platzbedarf der Übergabestation, der Hauszentrale sowie evtl. zusätzlichen Betriebseinrichtungen (z. B. Trinkwassererwärmungsanlage, Pufferspeicher).

Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Die Umgebungstemperatur im Bereich der Übergabestation darf dauerhaft 30 °C nicht überschreiten. Aus hygienischen Gründen sind in Kaltwasserleitungen Wassertemperaturen ≥ 25 °C zu vermeiden.

Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Hausanschlusseinrichtungen sollten nicht neben oder unter Schlafräumen und sonstigen, gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet sein.

Für Wartungs- und Reparaturarbeiten sind eine ausreichende Beleuchtung und eine Schutzkontaktsteckdose notwendig.

Für die Hausstation ist eine DIN CEE-Steckdose, 230 V Wechselstrom, mit 16 A abgesichert bereit zu stellen. Eine ausreichende Entwässerung und eine Kaltwasserzapfstelle werden empfohlen.

Wände, an denen Anschluss- und Betriebseinrichtungen befestigt werden, müssen den zu erwartenden mechanischen Belastungen entsprechend ausgebildet sein und eine ebene Oberfläche aufweisen.

Die erforderliche Arbeits- und Bedienfläche ist nachfolgend (siehe Abschnitte 5.3.2 und 5.3.3) dargestellt und ist jederzeit freizuhalten.

Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen.

Die Anordnung der Gesamtanlage muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Als Planungsgrundlage gilt DIN 18012.

Folgeschäden durch Nichteinhaltung, z. B. Wasserschaden bei fehlendem Bodenabfluss, führen zum Haftungsausschluss der Stadtwerke Hanau.

5.3.1. Elektrische Installationen und Potentialausgleich

Elektrische Installationen und Potentialausgleich sind nach DIN 57100 und DIN VDE 0100 für Nassräume auszuführen.

Hauptstromversorgung

Bauseits ist ein separater Stromkreis (min. NYM 3 x 2,5 mm2, abgesichert über B16A-Sicherungen) sowie ein Kabel (z. B. IYSTY 2 x 2 x 0,6) zum Anschluss eines Außenfühlers bereitzustellen.

Die Station ist mit einer FI-Komponente nach VDE 0664 und einer LS-Komponente nach VDE 0641 (Kombi oder einzeln), die die Merkmale

  • UN = 230V, 2-polig
  • Kurzschlussfestigkeit 10 kA
  • Sicherungs-Charakteristik B
  • Nennstrom 6 A < IN < 16 A
  • Nennfehlerstrom IAN 0,03 A

aufweisen, in einem Isoliergehäuse IP65 mit angebauter CEE 230V Steckdose anzuschließen (siehe Abbildung links und Abbildung 6)

Umwälzpumpen und Mischventile sind über Steckverbindungen mit folgenden Ausführungen anzuschließen:

  • Umwälzpumpen: 3-polige Steckverbindung, Metallausführung (siehe Abbildung 4)
    • Fa. Walter, Tüllengehäuse A3 (T702803 MS), Stifteinsatz A3
    • Fa. Walter, Kupplungsgehäuse A3 (T703803 MS), Buchseneinsatz A3
  • Die Pinbelegung erfolgt numerisch (Adernummer = Pinnummer)

Abbildung 4: 3-polige Steckverbindung, Metallausführung

  • Mischventil: 7-polige Steckverbindung, Metallausführung
    • Fa. Walter, Tüllengehäuse B6 (P712806), Stifteinsatz B6 (710206)
    • Fa. Walter, Kupplungsgehäuse B6 (P713806), Buchseneinsatz B6 (710106)
  • Die Pinbelegung erfolgt numerisch (Adernummer = Pinnummer)

Abbildung 5: 7-polige Steckverbindung, Metallausführung


Abbildung 6: Elektroinstallationen Fernwärme-Hausstation SWH (Fernwärmeübergabestation)

Potentialausgleich

Ein Hauptpotentialausgleich im Gebäude ist zwingend erforderlich. Der Potentialausgleich ist eine elektrische Verbindung, die die Körper elektrischer Betriebsmittel und fremder leitfähiger Teile auf gleiches oder annähernd gleiches Potential bringt. An dem Potentialausgleich sind u. a. folgende Komponenten anzuschließen:

  • Fundamenterder,
  • Stahlkonstruktionen (z. B. Rahmen der Hausstation),
  • Heizungsleitungen (Vor- und Rücklauf – sekundärseitig),
  • Trinkwasserleitungen (kalt, warm und Zirkulation),
  • Wärmeübertrager und Trinkwassererwärmer.

Die Inbetriebnahme kann nur bei vorhandenem Potentialausgleich erfolgen.


* Verbindung mit PEN- / PE-Leiter vom Elektro-Hausanschluss nach VDE und TAB des Stromversorgers

Abbildung 7: Beispiel eines Potentialausgleichs


Hinweis:

Nicht jede Rohrleitung muss über eine eigene Leitung angeschlossen werden. Es dürfen auch mehrere Rohrleitungen miteinander verbunden und über eine unterbrechungsfreie Leitung an die Potentialausgleichsschiene angeschlossen werden. Es sind grundsätzlich Schellen ohne Weichbleieinlage zu verwenden.


Die Querschnitte der Potentialausgleichsleitungen sind entsprechend DIN VDE 0100540 zu bemessen. Die Mindestquerschnitte können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Als größter Schutzleiter der Anlage gilt der vom Hauptverteiler abgehende Schutzleiter (PEN- / PE-Leiter) mit dem größten Querschnitt.

Bei der Verlegung ist auf ausreichende Befestigung zu achten. Die Potentialausgleichsleitungen können grün-gelb gekennzeichnet sein.

Für die Erdungsleitungen gelten die einschlägigen DIN-VDE-Bestimmungen, sie sind an die Potentialausgleichsschiene anzuschließen.

Tabelle 1: Mindestquerschnitte für Potentialausgleichsleitungen aus dem Werkstoff Kupfer

5.3.2. Hausanschlussraum

Nach DIN 18012 ist ein Hausanschlussraum in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten erforderlich.

In dem Hausanschlussraum sollen die Übergabestation und gegebenenfalls die Hauszentrale eingebaut werden.

Der Raum muss verschließbar und muss jederzeit für Stadtwerke Hanau-Mitarbeiter und deren Beauftragte zugänglich sein. Der Platzbedarf von Trinkwassererwärmungsanlagen ist vom eingesetzten System abhängig. Der erforderliche Platzbedarf ist mit den Stadtwerken Hanau abzustimmen.

Abbildung 8: Hausanschlussraum

Tabelle 2: Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen in Hausanschlussräumen (Netz Ost)

Tabelle 3: Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen in Hausanschlussräumen (Netz West)

5.3.3. Hausanschlusswand

Die Hausanschlusswand ist nach DIN 18012 für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten vorgesehen.

Die Hausanschlusswand dient der Anordnung und der Befestigung von Leitungen, Übergabestation und ggf. Betriebseinrichtungen.

Aufgrund des geringen Platzbedarfs ist eine anderweitige Nutzung des Raumes möglich. Die erforderlichen Arbeits- und Bedienflächen sind stets freizuhalten. Der Platzbedarf von Trinkwassererwärmungsanlagen ist vom eingesetzten System abhängig. Der erforderliche Platzbedarf ist mit den Stadtwerken Hanau abzustimmen.

Abbildung 9: Hausanschlusswand

Tabelle 4: Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen an Hausanschlusswänden (Netz Ost)

Tabelle 5: Platzbedarf von Fernwärme-Übergabestationen an Hausanschlusswänden (Netz West)

5.3.4. Hausanschlussnische

Die Hausanschlussnische gemäß DIN 18012 ist geeignet für nichtunterkellerte Einfamilienhäuser. Sie dient der Einführung der Anschlussleitungen sowie der Aufnahme der Hausstation und ggf. Betriebseinrichtungen.

Das Nischenaußenmaß beträgt nach DIN 18012 1,01 m (l1) x 2,0 m (l2).

Die Tür der Hausanschlussnische muss mit ausreichend großen Lüftungsöffnungen versehen sein, um die Temperaturgrenzen (siehe 5.3) einzuhalten.

Tabelle 6: Platzbedarf von Hausanschlussnischen nach DIN 18012


5.4. Hausstation

Die Hausstation besteht aus der Übergabestation und der Hauszentrale. Die Hausstation kann für den direkten oder den indirekten Anschluss konzipiert werden. Die Stadtwerke Hanau entscheiden, ob der Anschluss direkt oder indirekt erfolgt. Ein direkter Anschluss liegt vor, wenn die Hausanlage vom Heizwasser aus dem Fernwärmenetz durchströmt wird. Ein indirekter Anschluss liegt vor, wenn das Heizwasser der Hausanlage durch Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt wird.

Übergabestation und Hauszentrale können baulich getrennt oder in einer Einheit als Kompaktstation angeordnet sein. Ferner können mehrere Komponenten in Baugruppen zusammengefasst werden.

Für die Auslegung der Armaturen und Anlagenteile gelten DIN 4747 und die entsprechenden AGFW-Arbeitsblätter. Falls Druck- und/oder Temperaturabsicherungen in der Übergabestation vorzusehen sind, so müssen diese nach DIN 4747 ausgeführt werden.

Schall- und Wärmedämmvorschriften werden durch den jeweiligen Stationshersteller berücksichtigt. Außerdem sind die jeweils gültigen Vorschriften über den Brandschutz zu berücksichtigen.

Erforderliche Elektroinstallationen sind nach DIN VDE 0100 auszuführen.

Abbildung 10: Hausanschlussleitung und Hausstation/Kompaktstation

5.4.1. Übergabestation

Die Übergabestation ist das Bindeglied zwischen der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale und ist im Hausanschlussraum angeordnet. Sie dient dazu, die Wärme vertragsgemäß, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom, an die Hauszentrale zu übergeben (Übergabestelle).

Die Messeinrichtung zur Verbrauchserfassung kann ebenfalls in der Übergabestation untergebracht sein.

Durch die Stadtwerke Hanau erfolgt die Festlegung der Stationsbauteile unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Wärmeleistung, des maximalen Volumenstromes, der erforderlichen Anschlussart – direkt oder indirekt – und der technischen Netzdaten nach Datenblatt.

Die Anordnung der Anlagenteile ist in den Schaltschemen dargestellt. Über Herstellung, Montage, Ergänzung oder Änderung der Übergabestation bestimmen die Stadtwerke Hanau.

Die Stadtwerke Hanau stellen Angaben für die notwendige Aufstellungsfläche der Übergabestation zur Verfügung. Für die Instandhaltung der Übergabestation gelten die vertraglichen Vereinbarungen.

5.4.2. Hauszentrale

Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an die Hausanlage z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom.

5.5. Hausanlage

Die Hausanlage besteht aus dem Rohrleitungssystem ab Hauszentrale, den Heizflächen sowie den zugehörigen Absperr-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Beim direkten Anschluss müssen die Hausanlagenteile den in der Hausstation gewählten Druck- und Temperaturbedingungen genügen.

5.6. Leistungs-, Liefer- und Eigentumsgrenze

Der vertraglichen Vereinbarung zur Folge können Modelle in unterschiedlicher Ausprägung und Mischung zum Tragen kommen.

Abbildung 11: Grundsätzliche Leistungs-, Liefer- und Eigentumsgrenzen, Ausnahmen sind schriftlich mit den Stadtwerken Hanau zu vereinbaren

Leistungsgrenze
Die Leistungsgrenze definiert den Bauleistungsbereich der Stadtwerke Hanau und kennzeichnet den physischen Übergang der Stadtwerke-Hanau-Anlage zur Kundenanlage. Die Leistungsgrenze kann über die Eigentumsgrenze der Stadtwerke Hanau hinausgehen.

Liefergrenze
An der Liefergrenze sind die vertraglich vereinbarten Werte des Wärmeträgermediums hinsichtlich Druck, Temperatur, Differenzdruck und Volumenstrom einzuhalten.

Eigentumsgrenze
Die Eigentumsgrenze kennzeichnet den Teil der Anlagentechnik im Eigentumsbereich der Stadtwerke Hanau. An der Schnittstelle Eigentumsgrenze findet der Gefahrenübergang von den Stadtwerken Hanau auf den Kunden statt. Die Schnittstelle Eigentumsgrenze wird durch die Stadtwerke Hanau kenntlich gemacht. Die Stadtwerke Hanau bleiben Eigentümer des Wärmeträgermediums.

6. Hauszentrale Raumheizung

Die Hauszentrale ist das Bindeglied zwischen der Übergabestation und der Hausanlage. Sie dient der Anpassung der Wärmelieferung an die Hausanlage, z. B. hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom.

Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, welche Heizflächen versorgen, die ihre Wärme durch Strahlung und/oder freie Konvektion abgeben.


Hinweis:

Der erforderliche Umfang der im Folgenden beschriebenen Temperaturabsicherungen wird von der höchsten Temperatur des Fernheizwassers und von der höchsten Temperatur, mit der die Hausanlage (theoretisch) beaufschlagt werden kann, bestimmt. Dabei muss ein Versagen der Temperaturregelung mitberücksichtigt werden. Die höchste Temperatur des Fernheizwassers ist in aller Regel die maximale Netzvorlauftemperatur θVN max, entsprechend lauten auch die Bezeichnungen der Führungsgröße in den Überschriften der nachfolgenden Tabellen. Wird jedoch die Netzvorlauftemperatur vor den zu schützenden Anlagenteilen in der Hauszentrale reduziert und ist diese Temperaturabsenkung abgesichert, so kann – anstelle der höchsten Netzvorlauftemperatur – diese niedrigere Maximaltemperatur als Beurteilungskriterium für nachfolgende Verbraucherkreise für die Ausführung der Temperaturabsicherung herangezogen werden. Durch diese Vorgehensweise verringert sich u. U. der erforderliche Aufwand für die Temperaturabsicherung.

Das nachfolgend skizzierte Beispiel verdeutlicht die Aussage und stellt die Regelung des Wärmeübertragers mittels einer Volumenstromregelung mit Motorventil dar, alternative Regelungskonzepte sind ebenfalls möglich.


Beispiel für die Reduzierung der erforderlichen sicherheitstechnischen Ausrüstung durch Absenkung der Netzvorlauftemperatur

6.1. Direkter Anschluss ohne Beimischregelung

Beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung erfolgt keine Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an die Erfordernisse der Hausanlage Raumheizung in der Hauszentrale.

Durch eine gleitende oder gleitend-konstante Betriebsweise des Fernheizwassers wird eine näherungsweise Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an den Leistungsbedarf der Raumheizung durch die Stadtwerke Hanau vorgenommen.

Ein variabler Fernheizwasser-Volumenstrom gewährleistet die endgültige Anpassung der Heizleistung an die Anforderung der Hausanlage.

Abbildung 12: Hauszentrale-Raumheizung,
Prinzipschaltbild für den direkten Anschluss ohne Beimischregelung

6.1.1. Temperaturreglung

Die Vorlauftemperatur des Fernheizwassers wird durch die Stadtwerke Hanau in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.³


3 Dies ist nach der § 62 Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Raumheizungsanlagen zulässig, sofern die wesentliche Forderung des GEG nach Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr in Abhängigkeit von der Außentemperatur und der Zeit durch die Fahrweise des Fernwärmenetzes erfüllt ist.

6.1.2. Temperaturabsicherung gleitende / gleitend-konstante Netzfahrweise

Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 120°C

Es dürfen nur Anlagen angeschlossen werden, deren zulässige Betriebstemperatur gleich oder größer ist als die maximale Vorlauftemperatur des Fernheizwassers. Eine besondere Temperaturabsicherung ist nicht erforderlich.

Tabelle 7: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von
Fernwärmehausstationen – Raumheizung

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
2) Dezentrale Temperaturregelung mit thermostatischen Heizkörperventilen bzw. Einzelraumregelung ausreichend.



Abbildung zur Tabelle 5: Keine sicherheitstechnische Ausrüstung erforderlich

6.1.3. Rücklauftemperaturbegrenzung

Die maximale Rücklauftemperatur darf die im Datenblatt - Netzdaten Fernwärme Hanau - angegebene Temperatur nicht übersteigen.

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. Die Stadtwerke Hanau entscheiden, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.

Damit ein Ansprechen solcher Begrenzer bei Mehrkreisanlagen nicht zum Stillstand der Gesamtanlage führt, sind separate Begrenzungseinrichtungen, ggf. mit unterschiedlichen Sollwerten, für die jeweiligen Heizkreise erforderlich.

6.1.4. Volumenstrom

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Gesamtanlage (Raumheizung und/oder der Trinkwassererwärmung) und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers.

6.1.5. Druckabsicherung

Eine Druckabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximale zulässige Druck in der Hausanlage.

Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgt, ist diese in der Hauszentrale vorzunehmen.

6.1.6. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Für die von Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile ist AGFW FW 531 zu beachten.

Nicht behandelt werden die statischen Aspekte der Rohrverlegung. Hierfür sind die einschlägigen Vorgaben des AGFW-Regelwerks sinngemäß anzuwenden.

In Anlage 1 und Anlage 2 sind die Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Stahl und Kupfer, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss definiert. Darüber hinaus werden die Verbindungstechniken und Anforderungen an das Personal beschrieben.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe AGFW FW 510) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und Blatt 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Andere Werkstoffe als die in den Tabellen genannten (z. B. Edelstahl), dürfen nur mit entsprechenden Nachweisen verwendet werden.
  • Für von Fernheizwasser durchflossene Anlagenteile sind in der Regel Pressfittings nicht zugelassen.
  • Ausnahme: Der Einsatz von Pressfittings ist in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen in Gebäuden von Anschlussnehmern nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig. Der Nenndruck darf dabei PN 6 nicht übersteigen.
  • Falls Pressfittings zum Einsatz kommen, ist AGFW FW 524 zu beachten.

Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe

Der Einsatz von Kunststoffen in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.

6.1.7. Sonstiges

Die Inbetriebsetzung der Hauszentrale darf nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

Nicht zugelassen sind:

  • hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf,
  • automatische Be- und Entlüftungen,
  • Gummikompensatoren.

6.2. Direkter Anschluss mit Beimischregelung

Beim direkten Anschluss mit Beimischregelung erfolgt die Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an die Erfordernisse der Hausanlage Raumheizung durch eine Beimischung von Rücklaufwasser in der Hauszentrale.

Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen und Wärmeleistungen annähernd konstant bleibt, resultiert aus der Beimischung des Rücklaufwassers ein mit den Leistungs- und Temperaturänderungen wechselnder Fernheizwasser-Volumenstrom.

Abbildung 13: Hauszentrale-Raumheizung – Prinzipschaltbild für den direkten Anschluss mit Beimischregelung

6.2.1. Temperaturregelung

Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen.

Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen sind einzeln zu regeln.

Als Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Strahlpumpen sollten wegen der besonderen Einsatzbedingungen nur mit Genehmigung der Stadtwerke Hanau verwendet werden.

Sind der Beimischregelung weitere Regelkreise nachgeschaltet, so können diese auch mit Dreiwegeventilen ausgerüstet werden.

Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig.

Verbindlich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zu nehmen.

Zur Dimensionierung des Stellgerätes für die Beimischregelung sind der maximal erforderliche Fernheizwasser-Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes (Δpmin) von 0,3 bar betragen. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.

Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximalen Netz-Differenzdruck (Δpmax) von 0,6 bar schließen können.

6.2.2. Rücklauftemperaturbegrenzung

Die maximale Rücklauftemperatur darf 60 °C nicht übersteigen.

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. Die Stadtwerke Hanau entscheiden, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.

Damit ein Ansprechen solcher Begrenzer bei Mehrkreisanlagen nicht zum Stillstand der Gesamtanlage führt, sind separate Begrenzungseinrichtungen, ggf. mit unterschiedlichen Sollwerten, für die jeweiligen Heizkreise erforderlich.

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Vorlauftemperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist so anzuordnen, dass er ständig vom Umlaufwasser des jeweiligen Heizkreises umspült wird.

6.2.3. Volumenstrom

In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers.

Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.

Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.

6.2.4. Druckabsicherung

Eine Druckabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximal zulässige Druck in der Hausanlage.

Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgen kann, ist diese in der Hauszentrale vorzunehmen.

6.2.5. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Für die von Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile ist AGFW FW 531 zu beachten.

Nicht behandelt werden die statischen Aspekte der Rohrverlegung. Hierfür sind die einschlägigen Vorgaben des AGFW-Regelwerks sinngemäß anzuwenden.

In Anlage 1 und Anlage 2 sind die Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Stahl und Kupfer, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss definiert. Darüber hinaus werden die Verbindungstechniken und Anforderungen an das Personal beschrieben.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe AGFW FW 510) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen. Edelstahl darf nur verwendet werden, wenn Nachweise des Herstellers die Eignung für Fernheizwasser bestätigen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und Blatt 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Andere Werkstoffe als die in den Tabellen genannten (z. B. Edelstahl), dürfen nur mit entsprechenden Nachweisen des Herstellers verwendet werden.
  • Der Einsatz von Pressfittings in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.
  • Beim Einsatz von Pressfittings ist AGFW FW 524 zu beachten.

Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe

  • Der Einsatz von Kunststoffen in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.

6.2.6. Sonstiges

Die Inbetriebsetzung der Hauszentrale darf nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

Nicht zugelassen sind:

  • hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf,
  • automatische Be- und Entlüftungen,
  • Gummikompensatoren.

6.3. Indirekter Anschluss

Beim indirekten Anschluss sind Fernheizwasser-Volumenstrom und Heizmittel-Volumenstrom durch einen Wärmeübertrager hydraulisch voneinander entkoppelt.

Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen und Wärmeleistungen annähernd konstant bleibt, variiert der Fernheizwasser-Volumenstrom mit den Leistungs- und Temperaturänderungen.

Abbildung 14: Hauszentrale-Raumheizung
Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss

6.3.1. Temperaturregelung

Geregelt wird die Vorlauftemperatur des Heizmittels. Als Führungsgröße sollte nicht die momentane, sondern eine gemittelte Außentemperatur dienen.

Sind mehrere Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an einen Wärmeübertrager angeschlossen, so müssen diese einzeln mit einer nachgeschalteten Regelung versehen werden. Eine Bedarfsaufschaltung auf das primärseitig angeordnete Stellgerät der Heizmitteltemperaturregelung wird empfohlen.

Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig.

Verbindlich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit Stadtwerke Hanau zu nehmen.

Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.

Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär und sekundär) sind der jeweilige maximal erforderliche Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des jeweiligen minimalen Differenzdruckes betragen.

Für das primärseitige Stellgerät ist der minimale Netz-Differenzdruck aus dem Datenblatt Netzdaten Fernwärme maßgebend. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.

Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximal auftretenden Netz-Differenzdruck gemäß dem Datenblatt Netzdaten Fernwärme schließen können.

6.3.2. Temperaturabsicherung konstante Netzfahrweise oder gleitende / gleitend-konstante Netzfahrweise

Eine Temperaturabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur größer ist als die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage. In diesem Fall müssen die Stellgeräte eine Sicherheitsfunktion (Notstellfunktion) nach DIN EN 14597 aufweisen.

Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 120 °C

Liegt die höchste Netzvorlauftemperatur oberhalb der zulässigen Temperatur der Hausanlage, ist ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Druckluft) ausgelöst.

Tabelle 8: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von
Fernwärmehausstationen – Raumheizung

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597


Abbildung zur Tabelle 6: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Tabellenzeile 2; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Netzvorlauftemperatur 120 °C < θVN max ≤ 140 °C (nur gleitend / konstante Netzfahrweise)

Es ist ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW) vorzusehen.

Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Hilfsenergie (Strom, Druckluft) ausgelöst. Bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m3/h nicht überschreitet, kann auf den Schutztemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion verzichtet werden. In diesem Fall wird ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) erforderlich.

Tabelle 9: Sicherheitstechnische Ausrüstung zur Temperaturabsicherung von
Fernwärmehausstationen – Raumheizung

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
2) Dezentrale Temperaturregelung mit thermostatischen Heizkörperventilen bzw. Einzelraumregelung ausreichend.
3) Nicht erforderlich bei Anlagen, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 1 m³/h nicht überschreitet. Bei Fortfall des STW wird ein TR erforderlich. Flächenheizsysteme sind von der Erleichterung ausgenommen.
4) In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom k vs-Wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer.


Abbildung zur Tabelle 10: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Abbildung zur Tabelle 10: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 4; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Abbildung zur Tabelle 10: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 4; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich


6.3.3. Rücklauftemperaturbegrenzung

Die maximale Rücklauftemperatur darf im Netz West 60 °C und im Netz Ost 65 °C (siehe auch Datenblatt Netzdaten Fernwärme) nicht übersteigen.

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine gleitende, der Außentemperatur angepasste Rücklauftemperaturbegrenzung (RTB) vorzusehen. Die Stadtwerke Hanau entscheiden, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.

Damit ein Ansprechen solcher Begrenzer bei Mehrkreisanlagen nicht zum Stillstand der Gesamtanlage führt, sind separate Begrenzungseinrichtungen, ggf. mit unterschiedlichen Sollwerten, für die jeweiligen Heizkreise erforderlich.

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen.

6.3.4. Volumenstrom

In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel-Volumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Raumheizung und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers.

Der Heizmittel-Volumenstrom muss einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.

Die Umwälzpumpe je Regelkreis ist entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.

6.3.5. Druckabsicherung

Die Druckabsicherung der Sekundärseite des Wärmeübertragers hat nach DIN 4747 zu erfolgen.

Tabelle 10: Auswahl von Membran-Sicherheitsventilen gegen Drucküberschreitung infolge Wasserausdehnung beim indirekten Anschluss

*) nach DIN EN ISO 228 Teil 1
Für Leistungen und Drücke, für die keine Membran-Sicherheitsventile verfügbar sind, sind federbelastete oder gewichtsbelastete SV mit entsprechendem Eignungsnachweis nach TRD 721 zu verwenden. Ihre Auslegung erfolgt nach TRD 721 und den Herstellerangaben. Zuleitungen und Ausblaseleitungen sind so zu dimensionieren, dass keine gefährliche Überschreitung des zulässigen Betriebsdruckes des Wärmeerzeugers (Wärmeübertrager) entstehen kann.

6.3.6. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Für die von Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile ist AGFW FW 531 zu beachten. Die Anforderungen hierzu sind in Anlage 1: Übersicht Eisenwerkstoffe und Anlage 2: Übersicht Kupferwerkstoffe zu finden.

Nicht behandelt werden die statischen Aspekte der Rohrverlegung. Hierfür sind die einschlägigen Vorgaben des AGFW-Regelwerks sinngemäß anzuwenden.

Rohre, Form- und Verbindungsstücke können in den Netzteilen bis PN 10 aus Stahl oder Kupfer, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss gefertigt sein. In allen übrigen Netzteilen müssen Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Stahl, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss gefertigt sein. Darüber hinaus werden die Verbindungstechniken und Anforderungen an das Personal beschrieben.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe AGFW FW 510) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nur bis 110 °C und nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Andere Werkstoffe als die in den Tabellen genannten (z. B. Edelstahl), dürfen nur mit entsprechenden Nachweisen verwendet werden.
  • Für von Fernheizwasser durchflossene Anlagenteile sind Pressfittings nicht zugelassen.
  • Beim Einsatz von Pressfittings nach der Hausstation (siehe Abbildung 10) ist AGFW FW 524 zu beachten.

Eisenwerkstoffe

Einzelheiten sind Anlage 1, Tabelle 17 und Tabelle 18 zu entnehmen.

Werkstoffe aus Kupfer und Kupferlegierungen

Einzelheiten sind Anlage 2, Tabelle 19 und Tabelle 20 zu entnehmen.

Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe

  • Der Einsatz von Kunststoffen in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.

6.3.7. Sonstiges

Die Inbetriebsetzung der Hauszentrale darf nur in Anwesenheit des Errichters und eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

Nicht zugelassen sind:

  • hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf,
  • automatische Be- und Entlüftungen,
  • Gummikompensatoren.

6.3.8. Wärmeübertrager

Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für den maximalen Druck und die maximale Temperatur gemäß Datenblatt Netzdaten Fernwärme geeignet sein.

Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend.

Die thermische Auslegung der Wärmeübertrager hat so zu erfolgen, dass die maximale Wärmeleistung bei den vereinbarten Netztemperaturen gemäß Datenblatt Netzdaten Fernwärme erreicht wird. Im Auslegungsfall darf die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 5 K betragen.

Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung des Wärmeübertragers anteilmäßig zu berücksichtigen.

7. Hauszentrale Trinkwassererwärmung

Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, die Hausanlagen mit Trinkwarmwasser versorgen.

Die Hauszentrale besteht aus den Heizflächen und den Behältern sowie den zugehörigen Regel- und Steuereinrichtungen.

Folgende Systeme werden eingesetzt:

  • Speicherladesystem,
  • Speichersystem mit eingebauter Heizfläche,
  • Durchflusswassererwärmer.

Die für die Ausführungsart der Trinkwassererwärmer maßgebliche Klassifizierung des Wärmeträgers wird durch DIN 1988 bestimmt und entspricht Kategorie 3 (wenig giftige Stoffe).

Der Trinkwassererwärmer muss mindestens den Anforderungen der Ausführungsart C (korrosionsbeständig, gesichert; Werkstoff Edelstahl oder Kupfer) entsprechen.

Die Trinkwassererwärmung kann sowohl im Vorrangbetrieb als auch im Parallelbetrieb zur Raumheizung erfolgen.

Bei Vorrangbetrieb wird die Heizlast für die Trinkwassererwärmung zu 100 % abgedeckt, die Leistung für die Raumheizung dafür ganz oder teilweise reduziert.

Ein Parallelbetrieb liegt vor, wenn sowohl die Heizlast der Raumheizung und ggf. der raumlufttechnischen Anlagen als auch die Heizlast der Trinkwassererwärmung gleichzeitig abgedeckt werden.

In Verbindung mit raumlufttechnischen Anlagen ist die Trinkwassererwärmung nur im Parallelbetrieb möglich (keine Vorrangschaltung).


Hinweis:

Die in DIN 4747 vorgegebene Temperaturabsicherung geht von einem Schutz der technischen Anlage aus (z. B. Beschichtung von Speichern nicht für Temperaturen von > 75 °C geeignet); unter dieser Voraussetzung sind die Vorgaben der Tabellen zur Temperaturabsicherung von Trinkwassererwärmungsanlagen formuliert. Sollen weitergehende Forderungen – z. B. zum Schutz von Personen – gewünscht oder erforderlich sein (Kindergärten), so sind diese auf der Warmwasserseite vorzusehen.

7.1. Direkter Anschluss ohne Beimischregelung

Beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung erfolgt keine Anpassung der Fernheizwasser-Temperatur an die Erfordernisse der Trinkwassererwärmungsanlage.
Durch eine konstante oder gleitend-konstante Betriebsweise des Fernheizwassers wird ein ausreichendes Angebot der Fernheizwasser-Temperatur durch die Stadtwerke Hanau sichergestellt.

Anordnungsbeispiel:

Abbildung 15: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung
Prinzipschaltbild für den direkten Anschluss ohne Beimischregelung

7.1.1. Temperaturregelung

Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur auf einen konstanten Wert.

Die Temperaturmessstelle ist beim Speichersystem im Rücklauf des Speichers eingebunden.

Als Stellgeräte sind grundsätzlich mechanische Durchgangsventile zu verwenden. Bei maximalen Netzvorlauftemperaturen > 105 °C sind elektronische Durchgangsventile mit Hilfsenergie zu verwenden.

Zur Dimensionierung des Stellgerätes sind der maximal erforderliche Fernheizwasser-Volumenstrom und der am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes (Δpmin) von 0,2 bar (Einfamilienhaus) bis 0,5 bar (Mehrfamilienhaus) betragen. Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.

Bei Durchflusssystemen ist wegen der besonderen Anforderungen an die Regelgeräte und die Regelcharakteristik Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zu nehmen.

7.1.2. Temperaturabsicherung

Tabelle 11: Beispielhafte Darstellung einer Hauszentrale mit Trinkwassererwärmung,
Temperaturabsicherung beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung

Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 100 °C

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
5) Die Regelung der Trinkwarmwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.


Abbildung zur Tabelle 11: Beispielhafte Darstellung einer Hauszentrale mit Trinkwassererwärmung nach Tabelle 11 Zeile 1; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Eine Temperaturabsicherung des Trinkwarmwassers ist nicht erforderlich, wenn die maximale Netzvorlauftemperatur ≤ 100 °C und die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage Trinkwarmwasser > 75 °C beträgt.

Bei maximal zulässiger Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.

Tabelle 12: Beispielhafte Darstellung einer Hauszentrale mit Trinkwassererwärmung,
Temperaturabsicherung beim direkten Anschluss ohne Beimischregelung

Netzvorlauftemperatur 100 °C < θVN max ≤ 120 °C

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
4) In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05% vom kvs-Wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registernummer.
5) Die Regelung der Trinkwarmwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.



Abbildung zur Tabelle11: Beispielhafte Darstellung einer Hauszentrale mit Trinkwassererwärmung nach Tabelle 11 Zeile 1; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Abbildung zur Tabelle 11: Beispielhafte Darstellung einer Hauszentrale mit Trinkwassererwärmung nach Tabelle 11 Zeile 1; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Bei Netzvorlauftemperaturen 100 °C < θVN max ≤ 120 °C muss ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) eingesetzt werden.

Bei maximal zulässiger Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.



7.1.3. Rücklauftemperaturbegrenzung

Die maximale Rücklauftemperatur darf 60 °C nicht übersteigen.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 gibt die Trinkwarmwassertemperatur am Austritt des Wassererwärmers von mindestens 60 °C vor. Die Temperatur des Zirkulationswassers darf um nicht mehr als 5 K unterhalb der Speicheraustrittstemperatur liegen.

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwärmungsanlage sicherzustellen.

Für Raumheizung und Trinkwassererwärmung sind separate Begrenzungseinrichtungen erforderlich, um unterschiedlicher Sollwerte realisieren zu können.

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen.

7.1.4. Volumenstrom

In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser – als auch der Trinkwarmwasser-Volumenstrom – je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Trinkwassererwärmer und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers bei der niedrigsten Netzvorlauftemperatur gemäß Datenblatt Netzdaten Fernwärme.

Die Volumenströme müssen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.

Beim Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustellen und zu begrenzen. Sonderregelungen zum Ladevolumenstrom sind mit den Stadtwerken Hanau abzustimmen.

Beim Durchflusswassererwärmer ist der Trinkwarmwasserdurchfluss auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) einzustellen und zu begrenzen.

7.1.5. Druckabsicherung

Eine Druckabsicherung nach DIN 4747 ist erforderlich, wenn der maximale Netzdruck größer ist als der maximal zulässige Druck in der Trinkwassererwärmungsanlage.

Sofern die Druckabsicherung nicht in der Übergabestation erfolgen kann, ist diese in der Hauszentrale vorzunehmen.

Die Trinkwarmwasserseite ist nach DIN EN 806 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, DIN 4753 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – bzw. DIN 1988 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – abzusichern.

7.1.6. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Für die von Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile ist AGFW FW 531 zu beachten. Die Anforderungen hierzu sind in Anlage 1: Übersicht Eisenwerkstoffe – und Anlage 2: Übersicht Kupferwerkstoffe – zu finden.

Nicht behandelt werden die statischen Aspekte der Rohrverlegung. Hierfür sind die einschlägigen Vorgaben des AGFW-Regelwerks sinngemäß anzuwenden.

In Anlage 1 und Anlage 2 sind die Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Stahl und Kupfer, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss definiert. Darüber hinaus werden die Verbindungstechniken und Anforderungen an das Personal beschrieben.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe AGFW FW 510) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Andere Werkstoffe als die in den Tabellen genannten (z. B. Edelstahl), dürfen nur mit entsprechenden Nachweisen verwendet werden.
  • Für von Fernheizwasser durchflossene Anlagenteile sind in der Regel Pressfittings nicht zugelassen.
  • Ausnahme: Der Einsatz von Pressfittings ist in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen in Gebäuden von Anschlussnehmern nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig. Der Nenndruck darf dabei PN 6 nicht übersteigen.
  • Falls Pressfittings zum Einsatz kommen, ist AGFW FW 524 zu beachten.

Eisenwerkstoffe
Einzelheiten sind Anlage 1, Tabelle 17 und Tabelle 18 zu entnehmen.

Werkstoffe aus Kupfer und Kupferlegierungen
Einzelheiten sind Anlage 2, Tabelle 19 und Tabelle 20 zu entnehmen.

Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe
Der Einsatz von Kunststoffen in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.


7.1.7. Sonstiges

Die Inbetriebsetzung der Hauszentrale darf nur in Anwesenheit des Errichters und eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

Nicht zugelassen sind:

  • hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf,
  • automatische Be- und Entlüftungen,
  • Gummikompensatoren.

7.1.8. Wärmeübertrager (auch für Speicherladesystem mit innenliegenden Heizflächen)

Primärseitig müssen die Wärmeübertrager für den maximalen Druck und die maximale Temperatur des Fernwärmenetzes gemäß Datenblatt Netzdaten Fernwärme geeignet sein.

Sekundärseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Trinkwassererwärmungsanlage maßgebend.

Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchst zulässigen Rücklauftemperatur gemäß Datenblatt Netzdaten Fernwärme die gewünschte Trinkwarmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden.

Bei Wässern, die zu Kalkablagerungen neigen, sind Konstruktionen einzusetzen, die eine leichte Entkalkung ermöglichen (z. B. Einbaustutzen für Anoden). Um eine möglichst lange Betriebsbereitschaft der Heizflächen zu gewährleisten, ist entsprechend der Empfehlung der Hersteller ab einer Wasserhärte von ≥ 14 °dH ein Einsatz von Wasserbehandlungsgeräten vorzusehen.

7.2. Indirekter Anschluss

Beim indirekten Anschluss sind Fernheizwasser- und Heizmittel-Volumenstrom durch einen Wärmeübertrager hydraulisch voneinander entkoppelt.

Während der Heizmittel-Volumenstrom bei dieser Betriebsweise für alle Heizmittel-Temperaturen annähernd konstant bleibt, variiert der Fernheizwasser-Volumenstrom mit den Leistungs- und Temperaturänderungen.

Beim indirekten Anschluss sind bevorzugt Speicherladesysteme im Vorrangbetrieb einzusetzen. Durchflusssysteme und Speicher mit eingebauten Heizflächen sind nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zu verwenden.

Anordnungsbeispiele (Abbildung 16, Abbildung 17, Abbildung 18):

Abbildung 16: Speicherladesystem, indirekter Anschluss nach Merkblatt AGFW FW 523 Teil 1

Abbildung 17: Speicherladesystem mit innenliegender Heizfläche, indirekter Anschluss nach Merkblatt AGFW FW 523 Teil 1

Abbildung 18: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung Prinzipschaltbild für den indirekten Anschluss im Durchflusssystem

7.2.1. Temperaturregelung

Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur und/oder die Vorlauftemperatur des Heizmittels auf einen konstanten Wert.

Bei Regelung der Heizmitteltemperatur wird die Trinkwarmwassertemperatur durch Einstellen des Heizmittel- und Ladevolumenstromes erreicht.

Für primärseitig angeordnete Stellgeräte sind Durchgangsventile zu verwenden. Die Anordnung der Stellgeräte ist von den örtlichen Netzverhältnissen abhängig. Verbindlich sind die dieser TAB-HW anhängenden Schaltschemata. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zu nehmen.

Für sekundärseitig angeordnete Stellgeräte können Durchgangs- oder Dreiwegeventile verwendet werden.

Zur Dimensionierung der Stellgeräte (primär) sind der jeweilige maximal erforderliche Volumenstrom und der jeweilige am Einbauort zur Verfügung stehende Differenzdruck maßgebend. Dabei soll der Druckverlust des geöffneten Stellgerätes mindestens 50 % des minimalen Netz-Differenzdruckes (Δpmin) von Netz PN 25 (Ost) 2,0 bar und Netz PN 16 (West) 0,3 bar betragen.

Schnell wirkende Stellgeräte sind nicht zulässig.

Die Stellantriebe (nach DIN 4747, gegebenenfalls mit Sicherheitsfunktion) müssen so bemessen sein, dass sie gegen den maximalen Netz-Differenzdruck (Δpmax) von Netz PN 25 (Ost) 4,0 bar und Netz PN 16 (West) 0,6 bar schließen können.

7.2.2. Temperaturregelung

Netzvorlauftemperatur θVN max ≤ 100 °C

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
5) Die Regelung der Trinkwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.


Tabelle 13: Beispielhafte Darstellung einer Hauszentrale-Trinkwassererwärmung Temperaturabsicherung beim indirekten Anschluss

Abbildung zur Tabelle 12 : Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Abbildung zur Tabelle 12: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 3; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Eine Temperaturabsicherung des Trinkwarmwassers ist nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 75 °C beträgt. Sie ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 100 °C und die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage Trinkwarmwasser > 75 °C beträgt.

Bei einer Heizmitteltemperatur > 75 °C und einer maximal zulässigen Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage von ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur, erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 – Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbegrenzer für wärmeerzeugende Anlagen – geprüft sein.

Tabelle 14: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung
Temperaturabsicherung beim indirekten Anschluss

Netzvorlauftemperatur 100 °C < θVN max ≤ 120 °C

*)Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1)Definition nach DIN EN 14597
4)In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05 % vom kvs-Wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registriernummer
5)Die Regelung der Trinkwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.
6)Sofern eine Sicherheitsfunktion nach DIN EN 14597 erforderlich ist, kann ein bereits für die Raumheizung vorhandenes Regelventil (primär Heizungsseite) genutzt werden.


Abbildung zur Tabelle 13: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 2; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Abbildung zur Tabelle 13: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 5; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Eine Temperaturabsicherung des Trinkwarmwassers ist nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 75 °C beträgt. Sie ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 100 °C und die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage Trinkwarmwasser > 75 °C beträgt.

Bei einer Heizmitteltemperatur > 75 °C und einer maximal zulässigen Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage von ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur, erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.

Bei Heizmitteltemperaturen > 100 °C und ≤ 120 °C muss ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) eingesetzt werden.

Bei Stellgeräten, die keine Sicherheitsfunktion aufweisen müssen, darf die Leckagerate den Betrag von 0,05 % vom kVS-Wert nicht übersteigen.

Tabelle 15: Hauszentrale-Trinkwassererwärmung
Temperaturabsicherung beim indirekten Anschluss

Netzvorlauftemperatur > 120 °C

*) Kennzeichnung in Anordnungsbeispielen
1) Definition nach DIN EN 14597
2) Nicht erforderlich bei Trinkwassererwärmungsanlagen mit Durchflusswassererwärmern, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 2 m³/h nicht überschreitet.
4) In Anlehnung an DIN EN 14597 erfüllt das Stellgerät die Forderung nach innerer Dichtheit (0,05 % vom kvs-Wert). Die Kennzeichnung erfolgt nach DIN EN 14597, jedoch ohne Angabe eines Konformitätszeichens von DIN-CERTCO und Registriernummer
5) Die Regelung der Trinkwassertemperatur kann bereits durch die sicherheitstechnische Ausstattung gegeben sein.
6) Sofern eine Sicherheitsfunktion nach DIN EN 14597 erforderlich ist, kann ein bereits für die Raumheizung vorhandenes Regelventil (primär Heizungsseite) genutzt werden.
7) Nicht erforderlich bei gleitender oder gleitend-konstanter Temperaturfahrweise des Fernwärmenetzes


Abbildung zur Tabelle 14: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 4


Abbildung zur Tabelle 14: Erforderliche sicherheitstechnische Ausrüstung nach Zeile 5; grau dargestellte Komponenten nicht erforderlich

Eine Temperaturabsicherung des Trinkwarmwassers ist nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 75 °C beträgt. Sie ist ebenfalls nicht erforderlich, wenn die maximale Heizmitteltemperatur ≤ 100 °C und die maximal zulässige Temperatur in der Hausanlage Trinkwarmwasser > 75 °C beträgt.

Bei einer Heizmitteltemperatur > 75 °C und einer maximal zulässigen Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage von ≤ 75 °C ist ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur, erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.

Bei Heizmitteltemperaturen > 100 °C und ≤ 120 °C muss ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) eingesetzt werden. Bei einer maximal zulässigen Temperatur der Trinkwassererwärmungsanlage von ≤ 75 °C ist zusätzlich ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), eingestellt auf die maximal zulässige Hausanlagentemperatur, erforderlich. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein.

Bei Heizmitteltemperaturen > 120 °C muss ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) und ein typgeprüfter Schutztemperaturwächter (STW), auf maximal 75 °C eingestellt, vorgesehen werden. Das Stellgerät muss eine Sicherheitsfunktion aufweisen, d. h. nach DIN EN 14597 geprüft sein. Bei Trinkwassererwärmungsanlagen mit Durchflusswassererwärmern, deren primär zur Verfügung gestellter Fernheizwasser-Volumenstrom 2 m³/h nicht überschreitet, kann auf den Schutztemperaturwächter und die Sicherheitsfunktion beim Stellgerät verzichtet werden.

Bei Stellgeräten, die keine Sicherheitsfunktion aufweisen müssen, darf die Leckagerate den Betrag von 0,05 % vom kVS-Wert nicht übersteigen.

7.2.3. Rücklauftemperaturbegrenzung

Die maximale Rücklauftemperatur darf den für das jeweilige Netz zugelassenen Wert nicht überschreiten (siehe Datenblatt Netzdaten Fernwärme) nicht übersteigen.

Bei Trinkwassererwärmungsanlagen, die mit einer maximalen Rücklauftemperatur des Fernheizwassers von 50 °C betrieben werden, sind die DVGW-Arbeitsblätter W 551 – Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen – und W 553 – Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen – in besonderer Weise zu beachten.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 gibt die Temperatur am Austritt des Trinkwassererwärmers mit 60 °C an. Die Temperatur des Zirkulationswassers darf am Eintritt in den Trinkwassererwärmer 55 °C nicht unterschreiten.

Die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur (siehe Datenblatt Netzdaten Fernwärme) darf nicht überschritten werden.

Die Einhaltung der Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwärmungsanlage sicherzustellen.

Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Die Stadtwerke Hanau entscheiden, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.

Sind für Raumheizung und Trinkwassererwärmung Begrenzungseinrichtungen notwendig und unterschiedliche Rücklauftemperaturwerte nach Datenblatt einzuhalten, so ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen eine Umschaltmöglichkeit des Begrenzungswertes vorzusehen.

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen.

7.2.4. Volumenstrom

In der Hauszentrale werden sowohl der Fernheizwasser- als auch der Heizmittel- und Trinkwarmwasservolumenstrom je Regelkreis der Hausanlage dem Bedarf angepasst.

Der Fernheizwasser-Volumenstrom ist abhängig von der erforderlichen Leistung der Trinkwassererwärmer und dem nutzbaren Wärmeinhalt des Fernheizwassers bei der niedrigsten Netzvorlauftemperatur im Sommerbetrieb.

Die Volumenströme müssen einstellbar und möglichst ablesbar sein. Hierzu sind Durchflussanzeiger mit Einstelldrossel oder Regulierventile mit Differenzdruckmessstutzen geeignet.

Beim Speicherladesystem ist der Ladevolumenstrom auf die Auslegungsleistung des Wärmeübertragers bei der niedrigsten Heizmitteltemperatur (Netzvorlauftemperatur) unter Berücksichtigung der Ladezeit einzustellen und zu begrenzen.

Die Umwälzpumpe für das Heizmittel sowie die ggf. vorhandene Speicherladepumpe sind entsprechend den hydraulischen Belangen auszulegen.

7.2.5. Druckabsicherung

Durch die hydraulische Verbindung der Trinkwassererwärmungsanlage mit der Hausanlage-Raumheizung sind beide Anlagen für den gleichen Druck auszulegen und nach DIN 4747 abzusichern.

Die Trinkwarmwasserseite ist nach DIN 4753 – Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärmer – bzw. DIN 1988 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – abzusichern.

7.2.6. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Für die von Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile ist AGFW FW 531 zu beachten.

Nicht behandelt werden die statischen Aspekte der Rohrverlegung. Hierfür sind die einschlägigen Vorgaben des AGFW-Regelwerks sinngemäß anzuwenden.

In Anlage 1 und Anlage 2 sind die Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Stahl und Kupfer, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss definiert. Darüber hinaus werden die Verbindungstechniken und Anforderungen an das Personal beschrieben.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe AGFW FW 510) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nur bis 110 °C zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Andere Werkstoffe als die in den Tabellen genannten (z. B. Edelstahl), dürfen nur mit entsprechenden Nachweisen verwendet werden.
  • Für von Fernheizwasser durchflossene Anlagenteile sind Pressfittings grundsätzlich nicht zugelassen.
  • Der Einsatz von Pressfittings in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.
  • Beim Einsatz von Pressfittings ist AGFW FW 524 zu beachten.

Eisenwerkstoffe

Einzelheiten sind Anlage 1, Tabelle 17 und Tabelle 18 zu entnehmen.

Werkstoffe aus Kupfer und Kupferlegierungen

Einzelheiten sind Anlage 2, Tabelle 19 und Tabelle 20 zu entnehmen.

Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe

Der Einsatz von Kunststoffen in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit Stadtwerke Hanau zulässig.

Die Auswahl der Werkstoffe für die Trinkwassererwärmungsanlage ist nach DIN 4753 und DIN 1988 sowie den einschlägigen DVGW-Vorschriften vorzunehmen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend der anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN-DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Zur Vermeidung von Korrosionsschäden ist bei Mischinstallationen auf geeignete Werkstoffpaarungen zu achten.

7.2.7. Sonstiges

Die Inbetriebsetzung der Hauszentrale darf nur in Anwesenheit des Errichters und eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

Nicht zugelassen sind:

  • hydraulische Kurzschlüsse zwischen Vor- und Rücklauf,
  • automatische Be- und Entlüftungen,
  • Gummikompensatoren.

7.2.8. Wärmeübertrager

Im Heizmittelkreislauf für das Netz PN 16 (West) müssen die Wärmeübertrager

  • für den maximalen Druck von 16 bar – primär bei direkter Fahrweise– bzw.
  • von 10 bar – sekundär bei indirekter Fahrweise
  • die maximale Temperatur von 105 °C - primär bei direkter Fahrweise
  • bzw. 90 °C - sekundär bei indirekter Fahrweise

ausgelegt sein.

Im Heizmittelkreislauf für das Netz PN 25 (Ost) müssen die Wärmeübertrager

  • für einen maximalen Druck von 16 bar – sekundär bei indirekter Fahrweise
  • für die maximale Temperatur von 130 °C – primär bei direkter Fahrweise
  • bzw. 90 °C sekundär bei indirekter Fahrweise

des Fernwärmenetzes geeignet sein.

Die Wärmeübertrager für das Netz PN 10 müssen gemäß Netzdatenblatt Fernwärme ausgelegt sein.

Trinkwarmwasserseitig sind die maximalen Druck- und Temperaturverhältnisse der Trinkwassererwärmungsanlage maßgebend.

Die thermische Auslegung hat so zu erfolgen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur des Heizmittels sowie der höchst zulässigen Rücklauftemperatur im Sommerbetrieb die gewünschte Trinkwarmwassertemperatur und die erforderliche Leistung erreicht werden können.

Bei kombinierten Anlagen (RLH-Anlagen, Raumheizung, Trinkwassererwärmung) ist die Wärmeleistung aller Verbraucher bei der Dimensionierung der beiden Wärmeübertrager anteilmäßig zu berücksichtigen. Bei Wässern, die zu Kalkablagerungen neigen, sind Konstruktionen einzusetzen, die eine leichte Entkalkung ermöglichen (z. B. Einbaustutzen für Anoden). Um eine möglichst lange Betriebsbereitschaft der Heizflächen zu gewährleisten, ist entsprechend der Empfehlung der Hersteller ab einer Wasserhärte von ≥ 14 °dH ein Einsatz von Wasserbehandlungsgeräten vorzusehen.


Hinweis:

Anmerkungen zur Hygiene

Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizmittels, mit denen eine Trinkwassererwärmungsanlage – unabhängig von ihrer Beheizungsart – betrieben wird, sind nur in Grenzen frei wählbar. In erster Linie müssen sie den eigentlichen Zweck der Anlage, dem Erwärmen von Trinkwasser auf eine vom Verbraucher vorgegebenen Temperatur, ermöglichen. Neben dieser grundsätzlichen Anforderung an die Funktionstüchtigkeit haben die Heizmitteltemperaturen ebenfalls Auswirkungen auf:

  • die Hygiene der Anlage (Legionellen, siehe auch Abschnitt 9 Hausanlage Trinkwassererwärmung),
  • die Betriebssicherheit der Anlage (Verbrühungsgefahr),
  • die Wirtschaftlichkeit der Anlage (umzuwälzender Volumenstrom) und
  • die Langlebigkeit der Anlage (Ausfällen von Härtebildnern).

Die Heizmitteltemperaturen beeinflussen die genannten Punkte u. U. gegenteilig, so dass die gewählten Parameter häufig einen Kompromiss darstellen müssen.

Die Anforderungen an die hygienischen Verhältnisse werden in einem hohen Maß vom DVGW-Arbeitsblatt W 551 reglementiert. Nach dieser Technischen Regel muss bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb das erwärmte Trinkwasser am Austritt des Erwärmers eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen.

Im Aufheizbetrieb wird kaltes Trinkwasser durch das Heizmittel auf die gewünschte Temperatur erwärmt. Da bei diesem Vorgang das Heizmittel immer gegen kaltes Trinkwasser (mit beispielsweise 10 °C) abgekühlt wird, können gewünschte niedrige Rücklauftemperaturen sicher erreicht werden. Dazu ist lediglich eine korrekte Dimensionierung der wärmeübertragenden Flächen erforderlich.

Im Nachheizbetrieb beeinflusst die Forderung nach einer Trinkwarmwassertemperatur von mindestens 60 °C die erreichbare niedrige Rücklauftemperatur des Heizmittels aber negativ. Bei dieser Betriebsart wird bereits erwärmtes Trinkwasser, das durch Auskühlverluste des Speichers (und eventuell des Zirkulationssystems) auf eine Temperatur unterhalb der geforderten 60 °C abgekühlt ist, erneut aufgeheizt. Dabei stellt das abgekühlte Trinkwasser (mit beispielsweise 55 °C) die kalte Seite des Vorgangs der Wärmeübertragung dar und es ist folglich keine Rücklauftemperatur erreichbar, die unterhalb der Temperatur des wieder aufzuheizenden Trinkwassers liegt.

Sollen Trinkwassererwärmungsanlagen mit Einrichtungen zur Rücklauftemperaturbegrenzung (so genannte Rücklauftemperaturbegrenzer, RTB) versehen werden (z. B. um aus deren Ansprechen auf eine verkalkte Heizfläche zu schließen), so muss deren Sollwert mindestens 65 °C betragen.

Technische Einrichtungen zur Begrenzung der Rücklauftemperatur dürfen bei ihrem Ansprechen nicht zu einem Stillstand der gesamten Hausanlage führen. Dies wird durch separate Begrenzungseinrichtungen für die vorhandenen Hausanlagenbereiche (z. B. statische Heizung und Trinkwassererwärmungsanlage) erreicht; zentral wirkende Begrenzungseinrichtungen sind zu vermeiden.

8. Hausanlage Raumheizung

Die Hausanlage Raumheizung besteht aus dem Rohrleitungssystem nach der Hauszentrale, den Heizflächen sowie den zugehörigen Absperr-, Regel-, Sicherheits- und Steuereinrichtungen.

8.1. Direkter Anschluss

Nachfolgende Erläuterungen gelten für Anlagen, bei denen die gesamte Hausanlage vom Fernheizwasser durchströmt wird. Sie muss deshalb den Anforderungen des Fernwärmenetzes, bzw. den in der Hausstation abgesicherten Druck- und Temperaturwerten genügen.

Die Vorlauftemperatur wird entweder in der Hauszentrale oder von den Stadtwerken Hanau in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt.

Liegen Heizungsanlagen oder Teile davon tiefer als 103 m über N.H.N, so sind sie für einen Betriebsdruck von 8 bar auszulegen.

Liegen Heizungsanlagen oder Teile davon höher als 140 m über N.H.N, so sind sie in der Regel über Umformer an das Verteilungsnetz anzuschließen.

8.1.1. Hydraulischer Abgleich

Um eine einwandfreie Wärmeverteilung in der Hausanlage zu gewährleisten, ist ein hydraulischer Abgleich nach VOB Teil C / DIN 18380 vorzunehmen. Es sind Stellgeräte (z. B. Thermostatventile) nach AGFW FW 507 (siehe Kap. 8.3) mit Voreinstellmöglichkeit einzusetzen. Die Voreinstellung sollte nach dem Spülen der Anlage erfolgen.

Bei Stellgeräten ohne Voreinstellmöglichkeit (z. B. bei Anschluss von Altanlagen) sind diese gegen solche mit Voreinstellmöglichkeit auszutauschen. Alternativ können im Rücklauf des Heizkörpers Verschraubungen mit reproduzierbarer Voreinstellmöglichkeit nachgerüstet werden (Die Einsatzmöglichkeiten müssen entsprechend den Wassermengen geprüft werden, in der Regel nur bei Anlagen mit geringer Temperaturspreizung möglich).

Für die Dimensionierungen und notwendigen Voreinstellungen der Stellgeräte sind der zugehörige Volumenstrom und Differenzdruck maßgebend.

Die Ventilautorität soll bei Thermostatventilen mindestens 30 %, bei allen anderen Regelventilen mindestens 50 % betragen.

Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät (z. B. Thermostatventil) den vom Hersteller für geräuscharmen Betrieb zugelassenen Wert nicht übersteigt.

Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schließen können.

Je nach anstehendem Differenzdruck kann abschnittsweise eine Differenzdruckbegrenzung (Strangregulierung) erforderlich werden. Eine strangweise Differenzdruckregelung ist zu bevorzugen.

8.1.2. Rohrleitungssysteme

Neuanlagen sind grundsätzlich im Zweileitersystem auszuführen.

Der Anschluss bestehender Einrohrsysteme ist in Abstimmung mit den Stadtwerken Hanau möglich.

Wärmedehnungskompensation und ggf. erforderliche Festpunktkonstruktionen sind unter Beachtung der Temperaturen in der Hausanlage auszulegen und so auszuführen, dass möglichst geringe Kräfte auf die Hausstation übertragen werden.

Für die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gelten die Dämmschichtdicken des Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen sind so zu dimensionieren, dass die Anforderungen des Schallschutzes im Hochbau (DIN 4109) eingehalten werden.

Der Einsatz von Kunststoffrohren in direkt an das PN16- oder das PN25-Fernwärmenetz angeschlossenen Hausanlagen ist untersagt. Kunststoffrohre dürfen in Hausanlagen von direkt angeschlossenen PN10-Fernwärmenetzen verbaut werden.

Heizflächen
Die Wärmeleistung der Heizflächen ist nach DIN EN 442 – Radiatoren und Konvektoren – in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtemperaturen zu bestimmen.

Bei Neuanlagen darf höchstens die maximal zulässige Rücklauftemperatur im Netz PN 16 (West)

  • von 60 °C - primär bei direkter Fahrweise –
  • bzw. 65 °C - sekundär bei indirekter Fahrweise

in die Berechnung eingesetzt werden.

Bei Neuanlagen darf höchstens die maximal zulässige Rücklauftemperatur im Netz PN 25 (Ost)

  • 65 °C - sekundär bei indirekter Fahrweise

in die Berechnung eingesetzt werden.

Die Wärmeleistung der Heizflächen für das Netz PN 6 / 10 müssen gemäß Netzdatenblatt Fernwärme in die Berechnung von neu zu erstellenden Anlagen eingesetzt werden.

Einlagige Konvektoren oder Heizflächen mit ähnlicher Betriebscharakteristik sollten möglichst nicht eingesetzt werden.


Hinweis:

Einlagige Konvektoren sollten nicht angeschlossen werden. Infolge der großen Temperaturspreizung ergibt sich ein hohes Temperaturgefälle längs des Konvektors, sodass eine gleichmäßige Abschirmung kalter Flächen verhindert wird. Mehrlagige Konvektoren sind einsetzbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Konvektoren in ihrer Leistungsabgabe bei sich ändernden Systemtemperaturen anders reagieren als andere Heizflächen.


Der Anschluss von Flächenheizsystemen bedarf der Zustimmung der Stadtwerke Hanau.

Es dürfen in den PN16-Netzen nur korrosionsbeständige Heizflächen verwendet werden, die für die erforderlichen Druck- und Temperaturwerte von 16 bar sowie 105 °C zugelassen sind.

In den PN10-Netzen nur korrosionsbeständige Heizflächen verwendet werden, die für die erforderlichen Druck- und Temperaturwerte von 6 bar sowie 80 °C zugelassen sind.

Als korrosionsbeständig gelten Heizflächen aus Stahl, Gusseisen oder Kupfer, sofern eine Spalt-, Loch-, oder Flächenkorrosion ausgeschlossen ist. Dabei ist die Fernheizwasserqualität maßgeblich.

Heizflächen aus Aluminiumlegierungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahme: Heizflächen in direkt an das PN10-Fernwärmenetz angeschlossenen Hausanlagen.

8.1.3. Armaturen

Es sind möglichst Armaturen mit flachdichtenden Verschraubungen oder Flanschen in den DIN-Baulängen einzusetzen.

Für die vom Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile sind nicht zugelassen:

  • Gummikompensatoren und Gummi-Metallschwingungsdämpfer,
  • Selbsttätige Entlüftungsarmaturen (nur bei PN16-Netzen nicht zugelassen, bei PN10-Netzen erlaubt),
  • Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf,
  • Umschalt-, Bypass- oder Mischventile, die Vorlaufwasser unausgekühlt in den Rücklauf abströmen lassen,
  • Kurzschluss- oder Überströmleitungen zwischen Vor- und Rücklauf und
  • hydraulische Weichen.

Hausanlagen sind mit Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen auszurüsten. Diese müssen durch Kappen oder Stopfen fest verschlossen sein.

In die Verteilungsstränge sollten im Vor- und Rücklauf Strangregulierventile mit Entleerung eingebaut werden, im Rücklauf mit reproduzierbarer Voreinstellung. Eine strangweise Differenzdruckregelung ist zu bevorzugen.

8.1.4. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Für die von Fernheizwasser durchströmten Anlagenteile ist AGFW FW 531 zu beachten.

Nicht behandelt werden die statischen Aspekte der Rohrverlegung. Hierfür sind die einschlägigen Vorgaben des AGFW-Regelwerks sinngemäß anzuwenden.

In Anlage 1 und Anlage 2 sind die Anforderungen an Rohre, Form- und Verbindungsstücke aus Stahl und Kupfer, sowie Armaturen- und Pumpengehäuse aus Gusseisen/Stahlguss definiert. Darüber hinaus werden die Verbindungstechniken und Anforderungen an das Personal beschrieben.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe AGFW FW 510) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind nicht zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Andere Werkstoffe als die in den Tabellen genannten (z. B. Edelstahl), dürfen nur mit entsprechenden Nachweisen verwendet werden.
  • Für von Fernheizwasser durchflossene Anlagenteile sind Pressfittings nicht zugelassen.
  • Der Einsatz von Pressfittings in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zulässig.
  • Beim Einsatz von Pressfittings ist AGFW FW 524 zu beachten.

Eisenwerkstoffe
Einzelheiten sind Anlage 1, Tabelle 17 und Tabelle 18 zu entnehmen.

Werkstoffe aus Kupfer und Kupferlegierungen
Einzelheiten sind Anlage 2, Tabelle 19 und Tabelle 20 zu entnehmen.

Kunststoffe und Kunststoffverbundwerkstoffe
Der Einsatz von Kunststoffen in von Fernheizwasser durchflossenen Anlagenteilen ist nur nach Rücksprache mit Stadtwerken Hanau zulässig.


8.2. Indirekter Anschluss

Nachfolgende Erläuterungen gelten für Anlagen, bei denen das Heizmittel der Hausanlage durch einen oder mehrere Wärmeübertrager vom Fernwärmenetz getrennt ist.

Beim indirekten Anschluss unterliegen alle Anlagenteile den Betriebsbedingungen der Hausanlage. Sie müssen für die gewählten Druck- und Temperaturwerte geeignet sein.

8.2.1. Hydraulischer Abgleich

Um eine einwandfreie Wärmeverteilung in der Hausanlage zu gewährleisten, ist ein hydraulischer Abgleich nach VOB Teil C / DIN 18380 vorzunehmen.

Es sind Stellgeräte mit Voreinstellmöglichkeit einzusetzen, z. B. Thermostatventile nach Kap.8.3.

Die Voreinstellung sollte nach dem Spülen der Anlage erfolgen.

Stellgeräte ohne Voreinstellmöglichkeit (z. B. Anschluss von Altanlagen) sind gegen solche mit Voreinstellmöglichkeit auszutauschen. Alternativ können im Rücklauf des Heizkörpers für den jeweiligen Heizmittelvolumenstrom geeignete Verschraubungen mit reproduzierbarer Voreinstellmöglichkeit nachgerüstet werden.

Für die Dimensionierung und notwendigen Voreinstellungen der Stellgeräte sind der zugehörige Volumenstrom und Differenzdruck maßgebend.

Die Ventilautorität soll bei Thermostatventilen mindestens 30 %, bei allen anderen Regelventilen mindestens 50 % betragen.

Es ist sicherzustellen, dass der Differenzdruck am Stellgerät (z. B. Thermostatventil) den vom Hersteller für geräuscharmen Betrieb zugelassenen Wert nicht übersteigt.

Die Stellantriebe der Stellgeräte müssen gegen den anstehenden Differenzdruck schließen können.

Je nach anstehendem Differenzdruck kann abschnittsweise eine Differenzdruckbegrenzung (Strangregulierung) erforderlich werden. Eine strangweise Differenzdruckregelung ist zu bevorzugen.

8.2.2. Rohrleitungssysteme

Neuanlagen sind grundsätzlich im Zweileitersystem auszuführen.

Der Anschluss bestehender Einrohrsysteme ist in Abstimmung mit den Stadtwerken Hanau möglich.

Wärmedehnungskompensation und ggf. erforderliche Festpunktkonstruktionen sind unter Beachtung der Temperaturen in der Hausanlage auszulegen und so auszuführen, dass möglichst nur geringe Kräfte auf die Hausstation übertragen werden.

Für die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen gelten die Dämmschichtdicken des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen sind so zu dimensionieren, dass die Anforderungen des Schallschutzes im Hochbau (DIN 4109) eingehalten werden.

8.2.3. Heizflächen

Die Wärmeleistung der Heizflächen ist nach DIN EN 442 in Abhängigkeit von den gewählten Heizmittel- und Raumtemperaturen zu bestimmen. Bei Neuanlagen muss die Rücklauftemperatur aus der maximal zulässigen Netz- Rücklauftemperatur gemäß Datenblatt Netzdaten Fernwärme abzüglich der Grädigkeit des Wärmeübertragers ermittelt und in die Berechnung eingesetzt werden.

Einlagige Konvektoren oder Heizflächen mit ähnlicher Betriebscharakteristik sollten nicht eingesetzt werden.


Hinweis:

Einlagige Konvektoren sollten nicht angeschlossen werden. Infolge der großen Temperaturspreizung ergibt sich ein hohes Temperaturgefälle längs des Konvektors, sodass eine gleichmäßige Abschirmung kalter Flächen verhindert wird. Mehrlagige Konvektoren sind einsetzbar. Es ist jedoch zu beachten, dass Konvektoren in ihrer Leistungsabgabe bei sich ändernden Systemtemperaturen anders reagieren als andere Heizflächen.


Der Anschluss von Flächenheizsystemen ist den Stadtwerken Hanau bekannt zu geben.

Beim Einsatz von Heizflächen aus Aluminiumlegierungen darf aus Korrosionsschutzgründen der pH-Wert des Heizmittels 8,5 nicht überschreiten.

8.2.4. Armaturen/Druckhaltung

Es sind möglichst Armaturen mit flachdichtenden Verschraubungen oder Flansche in DIN-Baulängen einzusetzen.

Für die vom Heizmittel durchströmten Anlagenteile sind nicht zugelassen:

  • Überströmventile zwischen Vor- und Rücklauf,
  • Umschalt-, Bypass oder Mischventile, die Vorlaufwasser unausgekühlt in den Rücklauf abströmen lassen.
  • Kurzschluss- oder Überströmleitungen zwischen Vor- und Rücklauf
  • hydraulische Weichen.
  • Hausanlagen sind mit Füll-, Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen auszurüsten. Diese müssen durch Kappen oder Stopfen fest verschlossen sein.

In die Verteilungsstränge sollten im Vor- und Rücklauf Strangregulierventile mit Entleerung eingebaut werden, im Rücklauf mit reproduzierbarer Voreinstellung. Eine strangweise Differenzdruckregelung ist zu bevorzugen.

Ausdehnungsgefäße müssen so mit dem Wärmeübertrager verbunden sein, dass ein unbeabsichtigtes Absperren ausgeschlossen ist.

8.2.5. Werkstoffe und Verbindungselemente

Maßgebend für die Auswahl sind Systemdruck und -temperatur.

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Die zur Verwendung kommenden Verbindungselemente und Dichtungen müssen für die Betriebsbedingungen bezüglich Druck, Temperatur und Wasserqualität (siehe VDI 2035) geeignet sein.
  • Dichtmittel müssen den chemischen und physikalischen Parametern des Fernheizwassers genügen.
  • VDI 2035 Blatt 1 und 2 sind zu beachten.
  • Es sind möglichst flachdichtende Verbindungen einzusetzen. Konische Verschraubungen sind zugelassen.
  • Für metallisch dichtende Schneidringverschraubungen muss die Eignung für Druck und Temperatur nachgewiesen werden.
  • Der Einsatz von Pressfittings ist sekundärseitig zugelassen.

8.3. Temperaturregelung

Der Aufbau des thermostatische Heizkörper-Feinregulierventile (TFV) und die verwendeten Werkstoffe müssen gewährleisten, dass das Ventil geräuscharm und zuverlässig arbeitet, sowie – richtige Auslegung vorausgesetzt – in seinem Regelverhalten stabil ist und nicht zu Schwingungen neigt. Die Funktion sollte auch bei dauernder Beanspruchung mit den maximal zulässigen Temperaturen, Drücken, Differenzdrücken und nach längeren Betriebsunterbrechungen gegeben sein.

Der Reglerkopf bzw. der Thermostat muss stabil ausgeführt und am Ventil dauerhaft und zuverlässig befestigt sein. Als Schutz gegen unbefugte Veränderung von Sollwertbereich und Voreinstellung ist eine Sicherung vorzusehen. Ferner dürfen Veränderungen nur durch nicht handelsübliche Spezialwerkzeuge möglich sein.

8.3.1. Betriebseigenschaften

Nenntemperatur
Das TFV muss für eine Nenntemperatur von mindestens 120 °C ausgelegt sein.

Nenndruck
Der zulässige Nenndruck soll dem Nenndruck der Hausanlage entsprechen, z. B. PN 6 oder PN 10.

Differenzdruck
Im Störfall darf eine Druckdifferenz von maximal 6 bar keine bleibenden Veränderungen am Ventil verursachen. Bei minimaler Sollwerteinstellung und ca. 20 °C Raumtemperatur (Prüfbedingungen) sollte das Ventil bis zu einem Differenzdruck von 1 bar noch dicht schließen.

Leckrate
Die max. Leckrate darf 0,1 % des kVS-Wertes nicht übersteigen.

Durchfluss und Voreinstellung
Der Heizwasserdurchfluss muss mittels einer Drosseleinrichtung einstellbar sein (Voreinstellung). Bei 1 K Temperaturdifferenz zwischen dem eingestellten Sollwert und der gemessenen Raumtemperatur sollte mindestens 70% des Nenndurchflusses erreicht sein. Für die Überwachung und Überprüfung der Voreinstellung muss die Voreinstellung am Ventil von außen erkennbar sein.

Vom Hersteller sind geeignete Unterlagen, wie Diagramme oder Tabellen, für die Einstellung des Heizwasserdurchflusses zur Verfügung zu stellen. Eine Unterteilung dieses Durchflussbereiches ist zulässig. Für die Reproduzierbarkeit der Einstellung und die Toleranzen der Durchflussleistung gelten Tabelle 16 und Abbildung 19, wobei der Differenzdruck 0,1 bar beträgt.

Tabelle 16: Durchflusstoleranzen thermostatischer Heizkörper-Feinregulierventile

1 Voraussetzung Differenzdruck = 0,1 bar
2
Mindestanforderung nach AGFW FW 507
3 Zwischenwerte sind zu interpolieren


Abbildung 19: Durchflusstoleranzen thermostatischer Heizkörper-Feinregulierventile

Beispiel:
Heizkörpernennleistung Q = 1.160 W,
Temperaturspreizung ΔT = TVHA - TRHA = 70 - 47 °C = 23 K,
Nenndurchfluss VN = 43,5 l/h,
Durchflusstoleranz der Voreinstellung VTV ± 5,0 l/h


8.3.2. Regeleigenschaften

Die Forderungen aus EN 215 sind zu erfüllen. Der Sollwertbereich der Raumtemperatur soll begrenzbar, eine Frostschutzsicherung muss gewährleistet sein.

8.3.3. Baumaße

Um die Austauschbarkeit des Ventils zu erleichtern, ist EN 215 zu beachten bzw. ist ein entsprechendes Übergangsstück anzubieten. Ausführungen mit eingebauten und getrennten Raumtemperaturfühlern sind erforderlich. Bei Letzteren sollte die Verbindungsleitung mindestens 1 m lang sein. Ein Betrieb des Ventils ohne Thermostat nur mit einer Ventilkappe muss möglich sein.

Ein Ventil, bei dem der Einsatz mittels einer Einbauschleuse ausgetauscht werden kann, ist zu bevorzugen.

8.3.4. Kennzeichnung

Folgende Angaben sind dauerhaft anzubringen:

  • Firmenname und/oder Markenzeichen
  • Typ (herstellerspezifisch)
  • Durchflussrichtung
  • Kennzeichen nach EN 215

8.3.5. Fernwärmespezifische Anforderungen für den Einbau

Um eine einwandfreie Funktion der Hausanlage bei einer hohen Temperaturspreizung sicherzustellen, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • Der max. Differenzdruck sollte 0,2 bar nicht überschreiten. Es wird ein Differenzdruck von 0,1 bar empfohlen.
  • Zur Sicherstellung eines regeltechnisch guten Teillastverhaltens der Hausanlage sind die TFV mit einem großen Gesamtdruckverlust auszulegen. Von dem zur Verfügung stehenden Differenzdruck sollten im Auslegungspunkt daher ca. 2/3 im TFV und nur ca. 1/3 in den übrigen Anlageteilen verbraucht werden.
  • Die erforderlichen Werte für die Voreinstellungen entsprechend dem Volumenstrom für den jeweiligen Heizkörper sind dem Monteur zur Verfügung zu stellen, z. B. in Tabellenform oder einem Strangschema.
  • Mindestens stichprobenartig ist die tatsächliche Voreinstellung von der Bauleitung zu überprüfen und zu dokumentieren.
  • Bei Umrüstung einer bestehenden Heizungsanlage, die für eine Temperaturdifferenz von 20 K zwischen Hausvor- und Hausrücklauftemperatur ausgelegt ist, auf eine wesentlich höhere Temperaturspreizung (z.B. ≥ 40 K), können im Allgemeinen die Druckverluste in der Rohrleitung unberücksichtigt bleiben. Die TFV sind auf den Differenzdruck der Heizungspumpe abzustimmen. Es wird ein Differenzdruck von 0,1 bar empfohlen.
  • Bei Hochhäusern oder Gebäuden mit einer großen horizontalen Ausdehnung ist eine Rohrnetzberechnung und eine entsprechende Voreinstellung der Ventile bzw. eine strangweise Differenzdruckregelung erforderlich.
  • Bei Umrüstung einer bestehenden Heizungsanlage und geringfügiger Erhöhung der Temperaturdifferenz ist die Voreinstellung zu berechnen. Bei der Aufteilung der Druckverluste ist ein möglichst hoher Gesamtdruckverlust am Ventil anzustreben. Dabei ist darauf zu achten, dass der Druckverlust den Druckgewinn durch Schwerkraftauftrieb deutlich übersteigt (siehe auch oben erster Spiegelstrich).

9. Hausanlage Trinkwassererwärmung

Die Hausanlage besteht aus Trinkwasserleitungen (kalt, warm und ggf. Zirkulation) sowie Zapfarmaturen und Sicherheitseinrichtungen.

Für die Planung, Errichtung, Inbetriebsetzung und Wartung sind die DIN 1988 sowie die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553 maßgebend.

Zur Vorhaltung der Temperatur an der Zapfstelle kann alternativ zu einer Zirkulationsleitung eine selbstregelnde Begleitheizung eingesetzt werden.

9.1. Werkstoffe und Verbindungselemente

Durch geeignete Wahl der Werkstoffe ist es möglich, Korrosion durch Elementbildung zu unterdrücken, die VDI-Richtlinie 2035 ist zu beachten.

Es dürfen nur Materialien verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN-DVGW, DVGW- oder GS Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Installationen aus Kupferrohr können in weich- oder hartgelöteter Ausführung (DIN EN 1254, DIN EN 29453 und DVGW GW2) erfolgen.

Auf den Einsatz von verzinkten Rohrleitungen sollte vollständig verzichtet werden.


Hinweis:

Feuerverzinkter Stahl (auch „verzinkter Stahl“) ist nicht bei allen Trinkwässern einsetzbar, sondern nur nach den Einsatzbereichen der technischen Regel DIN 50930-6. Im Warmwasserbereich sollte auf diesen Werkstoff ganz verzichtet werden, denn er ist dort nicht ausreichend beständig. Aus älteren Leitungen kann nach längerer Stillstandszeit „braunes“ rosthaltiges Wasser austreten. Solcherart gefärbtes Wasser ist wegen Trübung und hohem Eisengehalt zwar nicht von einer Qualität, wie sie die Trinkwasserverordnung fordert; eine Gesundheitsgefährdung geht von ihm jedoch nicht aus.

Die Zinkschicht feuerverzinkter Rohrleitungen ist herstellungsbedingt mit Blei verunreinigt. Dadurch kann es zur Verunreinigung des Trinkwassers mit Blei kommen, auch wenn die Trinkwasser- Installation selbst keine Bleirohre enthält. Die Zinkschicht neuer verzinkter Stahlrohre sollte aber nicht mehr als die technisch unvermeidbaren 0,25 % Blei enthalten. Dieser Gehalt ist für die gesundheitliche Qualität von Trinkwasser, das mit einer solchen Zinkschicht in Kontakt steht, unbedenklich.

Quelle: Broschüre des Umweltbundesamtes, Ratgeber „Trink Was - Trinkwasser aus dem Hahn, Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasser-Installation, Informationen und Tipps für Miethaus und Wohnungsbesitzer“, 2007


Beim Einsatz von Kunststoffrohren und Pressfittingsystemen müssen die vorliegenden Parameter des Trinkwarmwassers beachtet werden.

9.2. Speicher

Um eine optimale Temperaturschichtung zu erreichen, sind Speicher in stehender Bauart zu bevorzugen.

Die Entnahme- und Zuführungsstutzen sind an den höchsten und tiefsten Punkten der Speicher zu installieren und mit Radialumlenkungen zu versehen.

Bei Speicher-Lade-Systemen mit mehreren Speichern sind diese bevorzugt in Reihe zu schalten.

9.3. Vermeidung von Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die natürlicher Bestandteil des Trinkwassers sind und sich bei Wassertemperaturen zwischen 30 °C und 45 °C verstärkt vermehren. Werden diese Bakterien mit Wassernebel eingeatmet und gelangen so in die Lunge, können sie bei immungeschwächten Personen zu starker Gesundheitsgefährdung führen.

Die Vermehrung wird begünstigt durch ruhende Wässer sowie Ablagerungen. Zur Vermeidung der Legionellenvermehrung sind die DVGW-Arbeitsblätter W 551,W 553 und AGFW FW 526 zu beachten.

Folgende Hinweise sollten beachtet werden:

  • Speicher mit Toträumen oder gering durchströmten Bereichen sind nicht einzusetzen.
  • Die Funktion der Zirkulation bzw. der elektrischen Begleitheizung ist ständig zu überwachen, um unzulässige Abkühlung auch in wenig genutzten Leitungen zu verhindern.
  • Wenig genutzte Zapfstellen sollten vor Benutzung mit maximal möglicher Zapftemperatur durchgespült werden.

Es gibt die Möglichkeit beim indirekten Fernwärmeschluss einmal pro Woche eine thermische Desinfektion des Speichers im Steuerungsprogramms des Speichers einzustellen.

9.4. Zirkulation

Die Einhaltung einer konstanten Trinkwarmwassertemperatur an den Zapfstellen kann durch ein Zirkulationssystem mit Umwälzpumpe oder eine elektrische Begleitheizung der Trinkwarmwasserleitung realisiert werden. Für die Auslegung des Zirkulationssystems sind die DIN 1988 und das DVGW-Arbeitsblatt W 553 maßgebend.

Die Einstellung des Zirkulationsvolumenstroms ist mittels Strangregulierventilen oder selbsttätig regelnden Zirkulationsregulierventilen durchzuführen. Die Einstellung ist zu dokumentieren. Eine Strangabsperrung ist separat vorzunehmen und darf die Einregulierung nicht verändern.

10. Solarthermische Anlagen

Ergänzend zur Fernwärmeversorgung können solarthermische Anlagen (siehe auch AGFW FW 522-1) einen Deckungsbeitrag zur Trinkwassererwärmung und/oder zur Raumheizung leisten. Reicht die von der solarthermischen Anlage zur Verfügung gestellte Wärmeleistung nicht aus, erfolgt die Nachheizung bis hin zur vollständigen Bedarfsdeckung durch Fernwärme.

Zur optimalen Nutzung der Gesamtanlage (Fernwärme und Solarthermie) sind Planung und Betrieb der beiden Wärmeerzeugungseinheiten aufeinander abzustimmen, das gilt auch für die sicherheitstechnische Ausrüstung.

Abschnitt 10 befasst sich mit den Besonderheiten der solarthermischen Anlage in Verbindung mit der Fernwärmeversorgung, alle weiteren Vorgaben dieser TAB-HW sind ebenfalls zu beachten.

10.1. Anschluss an die Hausstation

Die Herstellung des Anschlusses einer Solaranlage an die Fernwärme und die spätere Inbetriebsetzung der Anlage, sind vom Kunden unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke zu beantragen. Über eine gemeinsame Inbetriebsetzung der Anlage entscheiden die Stadtwerke Hanau im Einzelfall.

Die Solaranlage ist Teil der Hauszentrale. Bindeglied zwischen Fernwärme- und Solaranlage ist ein Wärmespeicher (Trinkwarmwasserspeicher und/oder Pufferspeicher).

Der Wärmespeicher muss so konstruiert sein, dass einströmendes Wasser die Temperaturschichtung im Speicher nicht zerstört.

10.2. Vom Kunden einzureichende Unterlagen

Zusätzlich zu Abschnitt 2.3 sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Anmeldung des Anschlusses der Solaranlage an die Hauszentrale,
  • Datenblatt über die Auslegung der Solaranlage,
  • Verwendungszweck(e) und anteilige solare Deckungsrate und
  • Schaltbild der Solaranlage

10.3. Sicherheitstechnische Anforderungen

Fernwärmespezifische Anlagenteile sind nach DIN 4747 und dieser TAB-HW auszuführen. Solarspezifische Anlagenteile sind nach den Normen DIN EN 12975 bis DIN EN 12977 auszuführen.

10.4. Unterstützung der Trinkwassererwärmung

Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, die solare Wärme zur Unterstützung der Trinkwassererwärmung einsetzen. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist das zentrale Bindeglied zwischen dem solaren Wärmeerzeuger und der Hauszentrale. Die Regelung der Solaranlage muss über einen separaten Regler erfolgen. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zu nehmen. Für den Anschluss an die Fernwärmehauszentrale gilt Abschnitt 6.

Der Anschluss der Solaranlage unterliegt den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

In den folgenden Abschnitten werden Anlagenbeispiele für praxisbewährte Einbindungen in Fernwärmeanlagen dargestellt.


Hinweis:

Forderungen aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 (Temperatur am Trinkwarmwasseraustritt > 60 °C und Aufheizen des bivalenten Speichers auf ≥ 60 °C einmal am Tag) beeinflussen die Solarausnutzung unter Umständen negativ, da die höchste Solarausbeute erreicht wird, wenn der Wärmeaustausch gegen kaltes Trinkwasser stattfindet. Dies ist bei einem durchwärmten Speicherinhalt nicht gegeben.

10.4.1. Solaranlage mit bivalent versorgtem Speicher-Trinkwassererwärmer

Ein bivalenter Speicher kann aus zwei Quellen beladen werden. Dazu hat er zwei innen liegende, hydraulisch nicht miteinander verbundene Wärmeübertrager, die übereinander angeordnet sind. Die Solaranlage wird an den unteren Wärmeübertrager angeschlossen, der Fernwärmeanschluss erfolgt am darüber liegenden Wärmeübertrager.

Bei bivalenten Speichern mit innen liegenden Wärmeübertragern stellt der Bereich der unteren Heizfläche eine Vorwärmstufe dar. Damit muss nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 der gesamte Inhalt des Speichers einmal täglich auf ≥ 60 °C aufgeheizt werden.

Abbildung 20: Speichersystem mit innen liegenden Heizflächen für Solar und Fernwärme

Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur. Bei solarem Energieangebot wird diese Aufgabe vom Solarkreisregler übernommen. Reicht der solare Deckungsbeitrag nicht aus, wird mit Fernwärme nachgeheizt, bis die Sollwerttemperatur erreicht ist.

10.4.2. Solaranlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer und außen liegendem Wärmeübertrager für die Nachheizung

Ein Speicher-Trinkwassererwärmer hat einen innen liegenden Wärmeübertrager für den Solarteil. Die Nachheizung mit Fernwärme erfolgt über einen externen Wärmeübertrager.

Bei solarbeheiztem Speicher mit innen liegendem Wärmeübertrager stellt der Bereich der integrierten Heizfläche eine Vorwärmstufe dar. Damit muss nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 der gesamte Inhalt des Speichers einmal täglich auf ≥ 60 °C aufgeheizt werden.

Abbildung 21: Trinkwassererwärmer mit außen liegendem Wärmeübertrager für die Nachheizung

Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur. Bei solarem Energieangebot wird diese Aufgabe vom Solarkreisregler übernommen. Reicht der solare Deckungsbeitrag nicht aus, wird im Fernheizbetrieb, bis zum Erreichen der Sollwerttemperatur, nachgeheizt.

10.4.3. Solaranlage mit Pufferspeicher und Trinkwassererwärmer mit außen liegendem Wärmeübertrager für die Nachheizung

Der Pufferspeicher der Solaranlage und der Trinkwarmwasserspeicher sind hydraulisch nicht miteinander verbunden. Der Pufferspeicher versorgt den Trinkwarmwasserspeicher über einen integrierten Wärmeübertrager mit solarer Wärme. Die Nachheizung mittels Fernwärme erfolgt über einen externen Wärmeübertrager.

Bei solarbeheiztem Trinkwarmwasserspeicher mit innen liegendem Wärmeübertrager stellt der Bereich der internen Heizfläche eine Vorwärmstufe dar. Damit muss nach DVGW-Arbeitsblatt W 551der gesamte Inhalt des Speichers einmal täglich auf ≥ 60 °C aufgeheizt werden.

Abbildung 22: Solaranlage mit Pufferspeicher und Trinkwassererwärmer mit außen liegendem Wärmeübertrager für die Nachheizung

Geregelt wird die Trinkwarmwassertemperatur. Bei solarem Energieangebot wird diese Aufgabe vom Solarkreisregler übernommen. Reicht der solare Deckungsbeitrag nicht aus, wird im Fernheizbetrieb, bis zum Erreichen der Sollwerttemperatur, nachgeheizt.

10.5. Unterstützung von Trinkwassererwärmung und Raumheizung

Nachfolgende Erklärungen gelten für Hauszentralen, die solare Wärme zur Unterstützung der Trinkwassererwärmung und Raumheizung einsetzen. Das zentrale Bindeglied zwischen dem solaren Wärmeerzeuger und der Hausstation ist ein Pufferspeicher, der vom Heizmittel der Hausanlage durchströmt wird. Die Regelung der Solaranlage muss über einen separaten Regler erfolgen. Im Zweifelsfall ist Rücksprache mit den Stadtwerken Hanau zu nehmen. Für den Anschluss an die Fernwärmehauszentrale gilt Abschnitt 6

Der Anschluss der Solaranlage unterliegt den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Der Pufferspeicher wird über außen liegende Wärmeübertrager durch die Solaranlage und/oder Fernwärme beladen.

Geregelt wird die Heizmitteltemperatur im Pufferspeicher. Bei solarem Energieangebot wird diese Aufgabe vom Solarkreisregler übernommen. Reicht der solare Deckungsbeitrag nicht aus, wird mit Fernwärme nachgeheizt, bis die Sollwerttemperatur erreicht ist.

Abbildung 23: Solar unterstütztes Heizsystem, Pufferspeicher mit außen liegenden
Wärmeübertragern für die Solaranlage und die Nachheizung mit Fernwärme

10.6. Rücklauftemperaturbegrenzung

Die maximale Rücklauftemperatur darf 60 °C nicht übersteigen.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 gibt die Trinkwarmwassertemperatur am Austritt des Wassererwärmers von mindestens 60 °C vor. Die Temperatur des Zirkulationswassers darf um nicht mehr als 5 K unterhalb der Speicheraustrittstemperatur liegen.

Die vertraglich vereinbarte Rücklauftemperatur von für den Betrieb der Trinkwassererwärmungsanlage darf nicht überschritten werden.

Die Einhaltung der maximalen Rücklauftemperatur ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Trinkwassererwärmungsanlage sicherzustellen.

Gegebenenfalls ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung vorzusehen. Die Stadtwerke Hanau entscheiden, ob eine Begrenzungseinrichtung notwendig ist.

Für Raumheizung und Trinkwassererwärmung sind separate Begrenzungseinrichtungen erforderlich, um unterschiedlicher Sollwerte realisieren zu können.

Die Rücklauftemperaturbegrenzung kann sowohl auf das Stellgerät der Temperaturregelung wirken als auch durch ein separates Stellgerät erfolgen.

Der Fühler zur Erfassung der Rücklauftemperatur ist im oder möglichst dicht am Wärmeübertrager anzuordnen, um Temperaturänderungen schnell zu erfassen.


Hinweis:

Anmerkungen zur Hygiene

Die Vor- und Rücklauftemperaturen des Heizmittels, mit denen eine Trinkwassererwärmungsanlage – unabhängig von ihrer Beheizungsart – betrieben wird, sind nur in Grenzen frei wählbar. In erster Linie müssen sie den eigentlichen Zweck der Anlage, dem Erwärmen von Trinkwasser auf eine vom Verbraucher vorgegebenen Temperatur, ermöglichen. Neben dieser grundsätzlichen Anforderung an die Funktionstüchtigkeit haben die Heizmitteltemperaturen ebenfalls Auswirkungen auf

  • die Hygiene der Anlage (Legionellen, siehe auch Abschnitt 11 Hausanlage Trinkwassererwärmung),
  • die Betriebssicherheit der Anlage (Verbrühungsgefahr),
  • die Wirtschaftlichkeit der Anlage (umzuwälzender Volumenstrom) und
  • die Langlebigkeit der Anlage (Ausfällen von Härtebildnern).

Die Heizmitteltemperaturen beeinflussen die genannten Punkte u. U. gegenteilig, so dass die gewählten Parameter häufig einen Kompromiss darstellen müssen. Die Anforderungen an die hygienischen Verhältnisse werden in einem hohen Maß vom DVGW-Arbeitsblatt W 551 reglementiert. Nach dieser Technischen Regel muss bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb das erwärmte Trinkwasser am Austritt des Erwärmers eine Temperatur von mindestens 60 °C aufweisen.

Im Aufheizbetrieb wird kaltes Trinkwasser durch das Heizmittel auf die gewünschte Temperatur erwärmt. Da bei diesem Vorgang das Heizmittel immer gegen kaltes Trinkwasser (mit beispielsweise 10 °C) abgekühlt wird, können gewünschte niedrige Rücklauftemperaturen und eine gute solare Deckungsrate sicher erreicht werden. Dazu ist lediglich eine korrekte Dimensionierung der wärmeübertragenden Flächen erforderlich. Im Nachheizbetrieb beeinflusst die Forderung nach einer Trinkwarmwassertemperatur von mindestens 60 °C die erreichbare niedrige Rücklauftemperatur des Heizmittels aber negativ. Bei dieser Betriebsart wird bereits erwärmtes Trinkwasser, das durch Auskühlverluste des Speichers (und eventuell des Zirkulationssystems) auf eine Temperatur unterhalb der geforderten 60 °C abgekühlt ist, erneut aufgeheizt. Dabei stellt das abgekühlte Trinkwasser (mit beispielsweise 55 °C) die kalte Seite des Vorgangs der Wärmeübertragung dar und es ist folglich keine Rücklauftemperatur erreichbar, die unterhalb der Temperatur des wieder aufzuheizenden Trinkwassers liegt.

Sollen Trinkwassererwärmungsanlagen mit Einrichtungen zur Rücklauftemperaturbegrenzung (so genannte Rücklauftemperaturbegrenzer, RTB) versehen werden (z. B. um aus deren Ansprechen auf eine verkalkte Heizfläche zu schließen), so muss deren Sollwert mindestens 65 °C betragen.

Technische Einrichtungen zur Begrenzung der Rücklauftemperatur dürfen bei ihrem Ansprechen nicht zu einem Stillstand der gesamten Hausanlage führen. Dies wird durch separate Begrenzungseinrichtungen für die vorhandenen Hausanlagenbereiche (z. B. statische Heizung und Trinkwassererwärmungsanlage) erreicht; zentral wirkende Begrenzungseinrichtungen sind zu vermeiden.

11. Wohnungsstationen

Wohnungsstationen sind dezentrale hydraulische Schnittstellen, die von einer zentralen Fernwärme-Hausstation oder von einer dezentralen Erzeugungsanlage gespeist und in jeder Wohnung installiert werden. Sie ermöglichen eine individuelle Temperaturregelung für Raumwärme und Trinkwarmwasser. Für die Einzelabrechnung von Wärme und Trinkwasser sind Messstellen vorzusehen.

11.1. Allgemeines

Die Temperatur- und Druckabsicherung der Wohnungsstation ist in der zentralen Fernwärme-Hausstation oder in der dezentralen Erzeugungsanlage vorzunehmen. Zur Auslegung der Sicherheitstechnik sind die Inhalte Abschnitt 6 und die DIN 4747 maßgebend

11.2. Anschlussarten

In Abhängigkeit der vorgeschalteten Fernwärme-Hausstation oder dezentralen Erzeugungsanlage sind folgende Anschlussarten möglich:

  • Raumheizung direkter Anschluss ohne Beimischregelung
  • Raumheizung direkter Anschluss mit Beimischregelung
  • Trinkwassererwärmung direkter Anschluss ohne Beimischregelung
  • Trinkwassererwärmung direkter Anschluss mit Beimischregelung

Die Ausführung der Wohnungsstationen dieser Anschlussarten kann den Abschnitten 6 und 7 entnommen werden.

Mindestanforderungen und Planungsgrundlagen der Wohnungsstationen sind in AGFW FW 520 Teil 1 und 2 beschrieben.

11.3. Warmhaltefunktion

Bei Wohnungsstationen mit Trinkwassererwärmung im Durchflusssystem ist es zwingend erforderlich, dass ganzjährig Heizmittel mit entsprechender Vorlauftemperatur am Wärmeübertrager zur Verfügung steht (Warmhaltefunktion). Um den hiermit verbundenen Wärmeverbrauch und den Anstieg der Rücklauftemperatur zu begrenzen, muss die Leitung für die Warmhaltefunktion in möglichst geringer Nennweite dimensioniert werden und der Durchfluss temperaturgeregelt sein.

11.4. Sonstiges

Die Inbetriebsetzung der zentralen Fernwärme-Hausstation oder der dezentralen Erzeugungsanlage darf nur in Anwesenheit eines Mitarbeiters der Stadtwerke Hanau erfolgen.

12. Abkürzungen, Formelzeichen und verwendete Begriffe

13. Gesetzliche Vorgaben und Technische Regeln

Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Arbeitsblattes erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).

13.1. Verordnungen

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

VOB Teil C / DIN 18380

13.2.1. DIN-Normen

DIN 1988-100

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW

DIN 1988-200

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

DIN 1988-300

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser; Technische Regel des DVGW

DIN 1988-500

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 500: Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen; Technische Regel des DVGW

DIN 1988-600

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; Technische Regel des DVGW

DIN 4109

Schallschutzes im Hochbau; Anforderungen und Nachweise

DIN 4747

Fernwärmeanlagen - Sicherheitstechnische Ausrüstung von Unterstationen, Hausstationen und Hausanlagen zum Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze

DIN 4708

Zentrale Wassererwärmungsanlagen

DIN 4753

Trinkwassererwärmer, Trinkwassererwärmungsanlagen und Speicher-Trinkwassererwärme

DIN 18012

Haus-Anschlusseinrichtungen - Allgemeine Planungsgrundlagen

DIN V 18599

Produktabbildung - Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Beiblatt 1: Bedarfs-/Verbrauchsabgleich

DIN 50930-6

Korrosion der Metalle - Korrosion metallener Werkstoffe im Innern von Rohrleitungen, Behältern und Apparaten bei Korrosionsbelastung durch Wässer - Teil 6: Bewertungsverfahren und Anforderungen hinsichtlich der hygienischen Eignung in Kontakt mit Trinkwasser

DIN 57100

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Entwicklungsgang der Errichtungsbestimmungen

DIN CEN/TS 13388

Kupfer und Kupferlegierungen - Übersicht über Zusammensetzungen und Produkte


13.2.2. EN-Normen

DIN EN 442

Radiatoren und Konvektoren - Teil 1: Technische Spezifikationen und Anforderungen

DIN EN 448

Fernwärmerohre - Werkmäßig gedämmte Verbundmantelrohrsysteme für direkt erdverlegte Fernwärmenetze - Verbundformstücke, bestehend aus Stahl-Mediumrohr, Polyurethan-Wärmedämmung und Außenmantel aus Polyethylen

DIN EN 806

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen

DIN EN 1045

Hartlöten - Flussmittel zum Hartlöten - Einteilung und technische Lieferbedingungen

DIN EN 1092-1

Flansche und ihre Verbindungen - Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile, nach PN bezeichnet - Teil 1: Stahlflansche

DIN EN 1092-3

Flansche und ihre Verbindungen - Runde Flansche für Rohre, Armaturen, Formstücke und Zubehörteile, nach PN bezeichnet - Teil 3: Flansche aus Kupferlegierunge

DIN EN 1254

Kupfer und Kupferlegierungen – Fittings

DIN EN 1515-1

Flansche und ihre Verbindungen - Schrauben und Muttern - Teil 1: Auswahl von Schrauben und Muttern

DIN EN 1561

Gießereiwesen - Gusseisen mit Lamellengraphit

DIN EN 1708-1

Schweißen - Verbindungselemente beim Schweißen von Stahl - Teil 1: Druckbeanspruchte Bauteile

DIN EN 1717

Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen

DIN EN 1982

Kupfer und Kupferlegierungen - Blockmetalle und Gussstücke

DIN EN 10213

Stahlguss für Druckbehälter

DIN EN 10216-1

Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen

Teil 1: Rohre aus unlegierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei Raumtemperatur

DIN EN 10216-2

Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen

Teil 2: Rohre aus unlegierten und legierten Stählen mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen

DIN EN 12163

Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen zur allgemeinen Verwendung

DIN EN 12164

Kupfer und Kupferlegierungen - Stangen für die spanende Bearbeitung

DIN EN 12420

Kupfer- und Kupferlegierungen - Schmiedestücke

DIN EN 12516-3

Armaturen - Gehäusefestigkeit - Teil 3: Experimentelles Verfahren

DIN EN 12536

Schweißzusätze - Stäbe zum Gasschweißen von unlegierten und warmfesten Stählen - Einteilung

DIN EN 12831

Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast

DIN EN 12975

Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile - Kollektoren

DIN EN 12977

Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile - Kundenspezifisch gefertigte Anlagen

DIN EN 13941

Auslegung und Installation von werkmäßig gedämmten Verbundmantelrohren für die Fernwärme

DIN EN 14597

Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbegrenzer für wärmeerzeugende Anlagen

DIN EN 17672

Hartlöten - Lote

DIN EN 24373

Schweißzusätze - Massivdrähte und -stäbe zum Schmelzschweißen von Kupfer und Kupferlegierungen, Einteilung

DIN EN 29453

Technische Regel RAL-RG 641/3 Weichlote, Weichlötflussmittel und Weichlotpasten für Kupferrohr – Gütesicherung

DIN EN 29454-1

Flussmittel zum Weichlöten; Einteilung und Anforderungen; Teil 1: Einteilung, Kennzeichnung und Verpackung

DIN EN ISO 13585

Hartlöten - Prüfung von Hartlötern und Bedienern von Hartlöteinrichtungen

DIN EN ISO 14175

Schweißzusätze - Gase und Mischgase für das Lichtbogenschweißen und verwandte Prozesse

DIN EN ISO 228

Rohrgewinde für nicht im Gewinde dichtende Verbindungen - Teil 1: Maße, Toleranzen und Bezeichnung

DIN EN ISO 2560

Schweißzusätze - Umhüllte Stabelektroden zum Lichtbogenhandschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen - Einteilung

DIN EN ISO 5817

Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten

DIN EN ISO 636

Schweißzusätze - Stäbe, Drähte und Schweißgut zum Wolfram-Inertgasschweißen von unlegierten Stählen und Feinkornstählen - Einteilung

DIN EN ISO 9606-1

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle

DIN EN ISO 9606-3

Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 3: Kupfer und Kupferlegierungen

DIN EN ISO 9692-1

Arten der Schweißnahtvorbereitung


13.3. DVS-Richtlinien⁴

DVS 1902-1

Schweißen in der Hausinstallation - Stahl - Anforderungen an Betrieb und Personal

DVS 1903-1

Löten in der Hausinstallation - Kupfer - Anforderungen an Betrieb und Personal

DVS 1903-2

Löten in der Hausinstallation - Kupfer - Rohre und Fittings; Lötverfahren; Befund von Lötnähten



4 DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V., Düsseldorf,
http://www.die-verbindungs-spezialisten.de

13.3.1. VDE-Normen

DIN VDE 0100

Errichten von Niederspannungsanlagen - Verzeichnis der einschlägigen Normen und Übergangsfestlegungen

DIN VDE 0100-540

Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Erdungsanlagen und Schutzleiter

13.4. Technische Regeln des AGFW

AGFW FW 446

Schweißnähte an Fernwärmerohrleitungen aus Stahl - Schweißen, Prüfen und Bewerten

AGFW FW 507

Anforderungen an thermostatische Heizkörperventile ohne Fremdenergie für Heizwasser

AGFW FW 510

Anforderungen an das Kreislaufwasser von Industrie- und Fernwärmeheizanlagen sowie Hinweise für deren Betrieb

AGFW FW 520-1

Wohnungs-Übergabestationen für Heizwassernetze - Mindestanforderungen

AGFW FW 520-2

Wohnungs-Übergabestationen für Heizwassernetze - Planungsgrundlagen

AGFW FW 522-1

Einbindungsmöglichkeiten von solarthermischen Anlagen in Fernwärmehausstationen

AGFW FW 524

Anforderungen an Presssysteme

AGFW FW 526

Thermische Verminderung des Legionellenwachstums - Umsetzung des DVGW-Arbeitsblattes W 551 in der Fernwärmeversorgung

AGFW FW 527

Druckabsicherung von Heizwasser-Fernwärmestationen zum indirekten Anschluss

AGFW FW 531

Anforderungen an Materialien und Verbindungstechniken für von Heizwasser durchströmten Anlageteilen in Hausstationen und Hausanlagen

AGFW 601

Unternehmen zur Errichtung, Instandsetzung und Einbindung von Rohrleitungen für Fernwärmesysteme - Anforderungen und Prüfungen



13.5. Technische Regeln des DVGW

DVGW-Arbeitsblatt W 551

Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen - Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums - Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen

DVGW-Arbeitsblatt W 553

Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen

DVGW GW 2

Verbinden von Kupfer- und innenverzinnten Kupferrohren für Gas- und Trinkwasser-Installationen innerhalb von Grundstücken und Gebäuden

13.6. VDI-Richtlinien⁵

VDI 2035 Blatt 1

Produktabbildung - Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen

VDI 2035 Blatt 1 – Berichtigung
Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen - Berichtigung zur Richtlinie VDI 2035 Blatt 1

VDI 2035 Blatt 2

Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Wasserseitige Korrosion

VDI 2078

Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume (VDI-Kühllastregeln)



5 VDI – Verein Deutscher Ingenieure, Düsseldorf, www.vdi.de

13.7. Literatur

DKI-i158-09/2012

Die fachgerechte Kupferrohr-Installation / Deutsches Kupferinstitut

Weitere Vorgaben: DGUV Regelwerk

TRD 721 ⁶
Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung - Sicherheitsventile - für Dampfkessel der Gruppe I


6 Die TRD 721 wurde zum 31.12.2012 außer Kraft gesetzt. Aus Ermangelung geeigneter Ersatzregelungen wird die TRD vom TÜV und anderen Prüforganisationen bis auf weiteres als Erkenntnisquelle genutzt. Diese Vorgehensweise ist vertraglich zu vereinbaren.


14. Symbole nach DIN 4747

Anlage 1: Übersicht Eisenwerkstoffe

Tabelle 17: Gehäuse, Flansche, Schrauben, Gewindebolzen und Unterlegscheiben gem. AGFW FW 531 – Anforderungen an Werkstoffe für von Heizwasser durchströmte Anlagenteile in Hausstationen und Hausanlagen

1) In Anlehnung an EN 1092-2. Bei Zwischentemperaturen ist zu interpolieren. Der Tabellenwert gilt für die maximale Temperatur.
2) zulässig bei θVN ≤ 130°C; über 130°C ≤ DN 100
3) Bezeichnung des hier früher eingesetzten ähnlichen Werkstoffes
4) Mindesthärte 200 HV
5) Referenzwert für die obere Dickenangabe von Flanschen für die Zuordnung in den Normtabellen (Herstellerangabe)
6) Keine Einschränkungen bzgl. der in den Spalten 1 bis 3 angegebenen maximal zulässigen Drücke und Temperaturen (≤ 200 °C und 25 bar)
7) Die Anforderungen nach DIN EN 1515-4 sind zu erfüllen (u.a. Werkstoffe nach EN 10269 und Rückverfolgbarkeit / Prüfbescheinigungen der Werkstoffe nach EN ISO 16426)


Tabelle 18: Stahlrohre und Stahlformstücke gem. Arbeitsblatt AGFW FW 531 – Anforderungen an Werkstoffe und Verbindungstechniken für von Heizwasser durchströmte Anlagenteile in Hausstationen und Hausanlagen

1) Zusätzlich sind die Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Fernwärmeversorgungsunternehmens für Material und Qualifikation zu beachten
2) Die in EN ISO 5817 für Wanddicken > 3 mm angegebenen Grenzwerte für die Unregelmäßigkeiten sind nach AGFW FW 446 auch für Wanddicken ≤ 3 mm anzuwenden
3) Ordnungsnummer für Schweißprozess nach EN ISO 4063
4) Wenn die Wandstärke > 3mm oder die Betriebstemperatur > 130 °C oder der Nenndruck PN > 16 bar ist, sind die Schweißarbeiten analog AGFW FW 446 auszuführen

Anlage 2: Übersicht Kupferwerkstoffe

Tabelle 19: Zubehörteile für Kupferrohre gem. Arbeitsblatt AGFW FW 531 – Anforderungen an Werkstoffe und Verbindungstechniken für von Heizwasser durchströmte Anlagenteile in Hausstationen und Hausanlagen

1) Druck-Nennweiteneinteilung gemäß „Die fachgerechte Kupferrohr-Installation“, 09/2012. Deutsches Kupferinstitut Berufsverband e.V., Düsseldorf. Bei Zwischentemperaturen ist zu interpolieren. Der Tabellenwert gilt für die maximale Temperatur.
2) Druckfestigkeit muss nach EN 12516-3 nachgewiesen sein


Tabelle 20: Kupferrohre gem. Arbeitsblatt AGFW FW 531 – Anforderungen an Werkstoffe und Verbindungstechniken für von Heizwasser durchströmte Anlagenteile in Hausstationen und Hausanlagen

1) Druck-Nennweiteneinteilung gemäß „Die fachgerechte Kupferrohr-Installation“, 09/2012. Deutsches Kupferinstitut Berufsverband e.V., Düsseldorf. Bei Zwischentemperaturen ist zu interpolieren.
Der Tabellenwert gilt für die maximale Temperatur.
2) Einschließlich der Rohrabmessungen der nachfolgenden höheren Druckstufen