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Energie für unsere Stadt.

Mein Hanauer Trinkwasser kommt aus dem

Wasserwerk Bruchwiesen

Unser grünes Wasserwerk am Rande von Erlenbruchwäldern.

Das Wasserwerk Bruchwiesen liegt in der Großauheimer Lindenau umgeben von naturschutzfreundlichen Blühwiesen und in Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet „Schifflache bei Großauheim“. Es wurde 1964 in Betrieb genommen und gewinnt Grundwasser aus vier Tiefbrunnen mit Tiefen bis 150 m.

Wassergewinnung und Wasseraufbereitung

In diesem Wasserwerk wird ausschließlich Grundwasser aus dem tertiären Grundwasserleiter gefördert.

Die Aufbereitung des geförderten Grundwassers erfolgt über natürliche Filterverfahren ohne Zusatz von chemischen Aufbereitungsstoffen. Nachdem das Grundwasser belüftet und mit Sauerstoff angereichert wurde, wird es über Sand- und Kiesfilter geleitet, die dem Wasser Eisen und Mangan entziehen. Ein nachgeschalteter Aktivkohlefilter entfernt restliche, ggf. gesundheitsgefährliche, Stoffe.

In der letzten Aufbereitungsstufe wird der pH-Wert des Wassers mittels dolomitischen Kalkstein (Akdolit Hydro-Karbonat) angehoben.

Am Ende wird das so aufbereitete Trinkwasser mittels UVC-Strahlen desinfiziert.

Mit unserer natürlichen Aufbereitung sorgen wir für höchste Wasserqualität.

Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Großauheim

Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.

Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.

Die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung

Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten bzw. unterschritten.
n. n. = Werte sind kleiner der technischen Bestimmungsgrenze

Stand: 2024EinheitWertGrenzwertUntersuchungshäufigkeit
Härteeinteilungweich / mittel6x pro Jahr
Gesamthärte°dH6,5 – 8,56x pro Jahr
Gesamthärtemmol/l1,159 – 1,5166x pro Jahr
Karbonathärte°dH5,9 – 7,36x pro Jahr
Karbonathärtemmol/l1,049 – 1,2956x pro Jahr
Hydrogencarbonatmg/l128 – 1586x pro Jahr
Leitfähigkeit bei 25 °Cμs/cm 276 – 492250016x pro Jahr
pH–Wert 7,34 – 7,796,5 – 9,516x pro Jahr
Säurekapazität (pH = 4,3)mmol/l2,15 – 2,646x pro Jahr
Temperatur °C8,8 – 18,72514x pro Jahr
Aluminium (Al)mg/ln. n.0,22x pro Jahr
Ammonium (NH4)mg/ln. n.0,56x pro Jahr
Calcium (Ca)mg/l 36,1 – 48,36x pro Jahr
Chlordioxid (ClO2)mg/l0,02 – 0,080,2kontinuierlich
Chlorid (Cl)mg/l17,5 – 752506x pro Jahr
Eisen (Fe)mg/l<0,005 –0,00550,22x pro Jahr
Fluorid (F)mg/l0,11 – 0,121,52x pro Jahr
Kalium (K)mg/l1,66 – 3,726x pro Jahr
Magnesium (Mg)mg/l6,01 – 8,526x pro Jahr
Mangan (Mn)mg/ln. n.0,052x pro Jahr
Natrium (Na)mg/l8,73 – 22,62006x pro Jahr
Nitrat (NO3)mg/l<0,5 – 2,9506x pro Jahr
Nitrit (NO2)mg/ln. n.0,52x pro Jahr
Phosphat (PO4)mg/l<0,15 – 0,4252x pro Jahr
Sulfat (SO4)mg/l3,5 – 112402x pro Jahr
Org. geb. Kohlenstoff (TOC)mg/l0,55 – 0,92x pro Jahr
Uran (U)mg/l0,00034 –0,000430,012x pro Jahr

Untersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Parameter (§28 Trinkwasserverordnung)

Nach §6 Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Daher wird auch das Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.

ParameterEinheitGrenzwertUntersuchungshäufigkeitBemerkungen
Koloniezahl (bei 22°C)KBE/ml10014x pro JahrBakterien, die sich im Kaltwasser vermehren
Koloniezahl (bei 36°C)KBE/ml10014x pro JahrBakterien, die sich im menschlichen Körper vermehren
Coliforme BakterienMPN/100ml014x pro Jahr
Escherichia coli (E.coli)MPN/100ml014x pro Jahr
EnterokokkenKBE/100ml0individuellz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten
Pseudomonas aeruginosaKBE/100mlindividuellz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten

Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)

Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.

Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.

ParameterEinheitParameterwertQ1Q2Q3Q4Mittelwert
Radon (Ra-222)Bq/l100< 10< 10< 10< 10< 10
Richtdosis ¹⁾Bq/l0,05< 0,025< 0,025< 0,025< 0,025< 0,025

1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.

Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.

Weitere Quellen für Hanauer Trinkwasser