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Energie für unsere Stadt.

Mein Hanauer Trinkwasser kommt aus dem

Wasserwerk Mittelbuchen

Unser kleinstes Wasserwerk für Mittelbuchen.

Das Wasserwerk Mittelbuchen ist ein kleines Wasserwerk zur Versorgung des gleichnamigen Ortsteils und wurde 1959 erbaut. Es fördert Grundwasser aus zwei Tiefbrunnen, die auf der „Großen Wiese“ im Osten der Gemeinde liegen.

Wassergewinnung und Wasseraufbereitung

In diesem Wasserwerk wird ausschließlich Grundwasser aus dem tertiären Grundwasserleiter gefördert.

Die Aufbereitung des geförderten Grundwassers erfolgt über natürliche Filterverfahren ohne Zusatz von chemischen Aufbereitungsstoffen. Nachdem das Grundwasser belüftet und mit Sauerstoff angereichert wurde, wird es über Sand- und Kiesfilter geleitet, die dem Wasser Eisen und Mangan entziehen.

Nach unserer eigenen Aufbereitung wird Trinkwasser vom Wasserverband Kinzig / Hessenwasser übernommen und dem geförderten Wasser zugemischt.

Am Ende wird das so aufbereitete Trinkwasser mittels UVC-Strahlen desinfiziert. Diese Desinfektionsmethode wirkt nicht nur gegen Bakterien, sondern auch gegen Viren.

Mit unserer natürlichen Aufbereitung sorgen wir für höchste Wasserqualität.

Hinweis: Das vom Wasserverband Kinzig bezogene und beigemischte Trinkwasser wird mittels Chlor desinfiziert und ist daher für Aquarien nicht geeignet.

Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Mittelbuchen

Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.

Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.

Die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung

Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten bzw. unterschritten.
n. n. = Werte sind kleiner der technischen Bestimmungsgrenze

Stand: 2024EinheitWertGrenzwertUntersuchungshäufigkeit
Härteeinteilunghart2x pro Jahr
Gesamthärte°dH16 – 18,22x pro Jahr
Gesamthärtemmol/l2,853 – 3,2452x pro Jahr
Karbonathärte°dH14 – 14,52x pro Jahr
Karbonathärtemmol/l2,491 – 2,5892x pro Jahr
Hydrogencarbonatmg/l304 – 3162x pro Jahr
Leitfähigkeit bei 25 °Cμs/cm 615 – 67125004x pro Jahr
pH–Wert 7,25 – 7,376,5 – 9,54x pro Jahr
Säurekapazität (pH = 4,3)mmol/l5,03 – 5,242x pro Jahr
Temperatur °C8,4 – 21,1257x pro Jahr
Aluminium (Al)mg/ln. n.0,21x pro Jahr
Ammonium (NH4)mg/ln. n.0,52x pro Jahr
Calcium (Ca)mg/l 80,52x pro Jahr
Chlordioxid (ClO2)mg/ln. n.0,2kontinuierlich
Chlorid (Cl)mg/l33 – 33,82502x pro Jahr
Eisen (Fe)mg/l<0,005 – 0,0050,21x pro Jahr
Fluorid (F)mg/ln. n.1,51x pro Jahr
Kalium (K)mg/l3,56 – 3,652x pro Jahr
Magnesium (Mg)mg/l26 – 26,32x pro Jahr
Mangan (Mn)mg/ln. n.0,051x pro Jahr
Natrium (Na)mg/l16,6 – 16,72002x pro Jahr
Nitrat (NO3)mg/l13,1 – 13,9502x pro Jahr
Nitrit (NO2)mg/ln. n.0,51x pro Jahr
Phosphat (PO4)mg/ln. n.52x pro Jahr
Sulfat (SO4)mg/l31,7 – 32,92401x pro Jahr
Org. geb. Kohlenstoff (TOC)mg/l0,931x pro Jahr
Uran (U)mg/l0,000440,011x pro Jahr

Untersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Parameter (§28 Trinkwasserverordnung)

Nach §6 Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Daher wird auch das Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.

ParameterEinheitGrenzwertUntersuchungshäufigkeitBemerkungen
Koloniezahl (bei 22°C)KBE/ml1007x pro JahrBakterien, die sich im Kaltwasser vermehren
Koloniezahl (bei 36°C)KBE/ml1007x pro JahrBakterien, die sich im menschlichen Körper vermehren
Coliforme BakterienMPN/100ml07x pro Jahr
Escherichia coli (E.coli)MPN/100ml07x pro Jahr
EnterokokkenKBE/100ml0individuellz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten
Pseudomonas aeruginosaKBE/100mlindividuellz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten

Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)

Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.

Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.

ParameterEinheitParameterwertQ1Q2Q3Q4Mittelwert
Radon (Ra-222)Bq/l100< 10< 10< 10< 10< 10
Richtdosis ¹⁾Bq/l0,05< 0,05< 0,025< 0,025< 0,031< 0,025

1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.

Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.

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