Mein Hanauer Trinkwasser kommt aus dem
Wasserwerk Wilhelmsbad
Das neue Wasserwerk Wilhelmsbad wird 2024 in Betrieb gehen – für eine verlässliche Trinkwasserversorgung von Hanau.
Das Wasserwerk Wilhelmsbad liegt idyllisch im Kesselstädter Stadtwald, der als Landschaftsschutzgebiet besonderen Status genießt. Es verfügt über 23 Brunnen und einem Wasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von 4.000 m³. Sechs drehzahlgeregelte Pumpen mit einer Leistung von 700 m³ pro Stunde fördern und verteilen das Trinkwassers zuverlässig und energieeffizient. Eine geschlossene Filteranlage mit drei (optional sogar vier) Filterkesseln sorgt für höchste Qualität in der Hanauer Trinkwasseraufbereitung. Die originale Bausubstanz des 1911 errichteten Speichergebäudes wurde in den Neubau integriert und wird als „Tor in die Vergangenheit“ erhalten bleiben.
Wassergewinnung und Wasseraufbereitung
In diesem Wasserwerk wird ausschließlich Grundwasser aus dem quartären Grundwasserleiter gefördert.
Die Aufbereitung des geförderten Grundwassers erfolgt über natürliche Filterverfahren ohne Zusatz von chemischen Aufbereitungsstoffen. Nachdem das Grundwasser belüftet und mit Sauerstoff angereichert wurde, wird es über Sand- und Kiesfilter geleitet, die dem Wasser Eisen und Mangan entziehen.
Am Ende wird das so aufbereitete Trinkwasser mittels Chlordioxid (ClO2) desinfiziert. Zusätzlich erfolgt wegen der hohen Wasserhärte eine Zugabe von 0,6 bis 0,9 mg/l eines Phosphatinhibitors (Clarofos 125 von Budenheim) zur Härtestabilisation. Dies verhindert einen starken Kalkausfall bei Erhitzen des Wassers.
Mit unserer natürlichen Aufbereitung sorgen wir für höchste Wasserqualität.
Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Kesselstadt, Wilhelmsbad, Hohe Tanne
Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.
Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.
Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)
Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.
Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.
| Parameter | Einheit | Parameterwert | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Mittelwert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Radon (Ra-222) | Bq/l | 100 | < 10 | < 10 | < 10 | < 10 | < 10 |
| Richtdosis ¹⁾ | Bq/l | 0,05 | < 0,05 | 0,14 | 0,068 | < 0,05 | < 0,077 |
1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.
Der ermittelte arithmetische Mittelwert der Gesamtalpha-Aktivitätskonzentration (Richtdosis) hat den Wert von 0,05 Bq/l überschritten. Daher wurden nuklidspezifische Analysen durchgeführt. Für die Richtdosis gilt der Parameterwert als eingehalten, wenn die berechnete Richtdosis gemittelt über vier unterschiedliche Quartale den Parameterwert von 0,10 mSv/a nicht überschreitet.
| Parameter | Einheit | Parameterwert | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Mittelwert |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Blei (Pb-210) | Bq/l | 0,2 | < 0,010 | < 0,007 | < 0,010 | < 0,006 | < 0,0083 |
| Polonium (Po-210) | Bq/l | 0,1 | 0,0061 | < 0,010 | 0,00095 | < 0,0011 | < 0,0045 |
| Radium (Ra-226) | Bq/l | 0,5 | 0,0061 | < 0,007 | < 0,008 | 0,006 | < 0,0068 |
| Radium (Ra-228) | Bq/l | 0,2 | < 0,010 | 0,009 | < 0,007 | 0,006 | < 0,008 |
| Uran (U-234) | Bq/l | 2,8 | 0,079 | 0,078 | 0,087 | 0,090 | 0,084 |
| Uran (U-238) | Bq/l | 3,0 | 0,041 | 0,048 | 0,053 | 0,054 | 0,049 |
| Richtdosis (berechnet) ¹⁾ | mSv/a | 0,10 | 0,021 | 0,023 | 0,016 | 0,013 | 0,018 |
1) Einzelnuklidbestimmung nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 3.
Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.