Mein Hanauer Trinkwasser kommt vom
Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach
Trinkwasser aus der „Hanau-Seligenstädter Senke“.
Das Trinkwasser in Steinheim und Klein-Auheim wird ausschließlich vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) bezogen. Der ZWO gewinnt das Trinkwasser aus dem Porengrundwasserleiter der „Hanau-Seligenstädter Senke“ aus tiefen Kies- und Sandschichten, die unter grünen Wäldern und blühenden Wiesen liegen. Die Brunnen sind 25 bis 75 m tief. Je nach Tageszeit und Verbrauchsmenge stammt Ihr Wasser aus den Wasserwerken Froschhausen, Lämmerhecke oder Birkig.
Trinkwasser-Ampel für die Hanauer Stadtteile Steinheim und Klein-Auheim
Um das Bewusstsein für die knappe Ressource Wasser zu schärfen, hat der ZWO eine Wasserampel online eingerichtet. Sie informiert über Grundwasserverfügbarkeit und Einschränkungen basierend auf gemessenen Pegelständen in den Gewinnungsgebieten. Die Ampelfarbe wird monatlich entsprechend festgelegt, unter Berücksichtigung der Gesamtfördermenge und der Bedeutung der Gebiete.
Aktuell steht die Ampel auf GELB. Bitte beachten Sie die Erklärungen zu den einzelnen Ampelfarben und handeln Sie entsprechend!
Das bedeuten die jeweiligen Ampelfarben:
Grün
Es bestehen laut ZWO keine Einschränkungen.
Handlungsempfehlung: Bitte gehen Sie sorgsam, bewusst und nachhaltig mit der kostbaren Ressource Trinkwasser um.
Gelb
Der ZWO ist in der Wasserförderung teilweise eingeschränkt.
Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich – bitte halten Sie folgende Regeln ein:
- Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es notwendig ist.
- Reduzieren Sie die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche.
- Bewässern Sie keine Rasenflächen.
- Verzichten Sie auf das private Waschen von Fahrzeugen aller Art, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen, Dächern sowie von Anlagen (z.B. bauliche Anlagen, Maschinen).
- Verzichten Sie auf das Be- oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser.
Rot
Der ZWO ist in der Wasserförderung in erheblichem Maße eingeschränkt.
Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist dringend notwendig, bitte halten Sie ergänzend zu den Vorgaben der gelben Ampel folgende Regeln ein:
- Verbrauchen Sie kein Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das absolut notwendige Maß.
- Verzichten Sie komplett auf die Beregnung, die Berieselung, die Bewässerung und das Begießen von einjährigen Pflanzen, Rasenflächen, privaten Bäumen, privaten Gemüsebeeten, mehrjährigen Stauden und Gehölzfläche.
- Verzichten Sie auf den Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken und ähnliche Einrichtungen.
Wassergewinnung und Wasseraufbereitung
Detaillierte Informationen über die Wassergewinnung und Wasseraufbereitung finden Sie bei unserem Vorlieferanten unter www.zwo-wasser.de.
Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Steinheim, Klein-Auheim
Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.
Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.
Die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung
Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten bzw. unterschritten.
n. n. = Werte sind kleiner der technischen Bestimmungsgrenze
Stand: 2024 | Einheit | Wert | Grenzwert | Untersuchungshäufigkeit |
---|---|---|---|---|
Härteeinteilung | mittel | 6x pro Jahr | ||
Gesamthärte | °dH | 8,7 – 9,6 | 6x pro Jahr | |
Gesamthärte | mmol/l | 1,551 – 1,712 | 6x pro Jahr | |
Karbonathärte | °dH | 3,2 – 5,6 | 6x pro Jahr | |
Karbonathärte | mmol/l | 0,579 – 1 | 6x pro Jahr | |
Hydrogencarbonat | mg/l | 70,7 – 122 | 6x pro Jahr | |
Leitfähigkeit bei 25 °C | μs/cm | 369 – 449 | 2500 | 12x pro Jahr |
pH–Wert | 7,89 – 8,35 | 6,5 – 9,5 | 12x pro Jahr | |
Säurekapazität (pH = 4,3) | mmol/l | 1,21 – 2,05 | 6x pro Jahr | |
Temperatur | °C | 8,8 – 22,8 | 25 | 12x pro Jahr |
Aluminium (Al) | mg/l | n.n. | 0,2 | 2x pro Jahr |
Ammonium (NH4) | mg/l | n. n. | 0,5 | 6x pro Jahr |
Calcium (Ca) | mg/l | 47,3 – 51,0 | 6x pro Jahr | |
Chlordioxid (ClO2) | mg/l | n.n. | 0,2 | kontinuierlich |
Chlorid (Cl) | mg/l | 22,3 – 51,9 | 250 | 6x pro Jahr |
Eisen (Fe) | mg/l | 0,012 - 0,033 | 0,2 | 2x pro Jahr |
Fluorid (F) | mg/l | n. n. | 1,5 | 2x pro Jahr |
Kalium (K) | mg/l | 1,97 – 3,56 | 6x pro Jahr | |
Magnesium (Mg) | mg/l | 9,24 – 11,5 | 6x pro Jahr | |
Mangan (Mn) | mg/l | n. n. | 0,05 | 2x pro Jahr |
Natrium (Na) | mg/l | 10,5 – 17,6 | 200 | 6x pro Jahr |
Nitrat (NO3) | mg/l | 4 – 11,3 | 50 | 6x pro Jahr |
Nitrit (NO2) | mg/l | n. n. | 0,5 | 2x pro Jahr |
Phosphat (PO4) | mg/l | n. n. | 5 | 6x pro Jahr |
Sulfat (SO4) | mg/l | 43,9 – 77,4 | 240 | 2x pro Jahr |
Org. geb. Kohlenstoff (TOC) | mg/l | 0,83 – 0,84 | 2x pro Jahr | |
Uran (U) | mg/l | <0,00005 – 0,00005 | 0,01 | 2x pro Jahr |
Untersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Parameter (§28 Trinkwasserverordnung)
Nach §6 Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Daher wird auch das Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.
Parameter | Einheit | Grenzwert | Untersuchungshäufigkeit | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Koloniezahl (bei 22°C) | KBE/ml | 100 | 12x pro Jahr | Bakterien, die sich im Kaltwasser vermehren |
Koloniezahl (bei 36°C) | KBE/ml | 100 | 12x pro Jahr | Bakterien, die sich im menschlichen Körper vermehren |
Coliforme Bakterien | MPN/100ml | 0 | 12x pro Jahr | |
Escherichia coli (E.coli) | MPN/100ml | 0 | 12x pro Jahr | |
Enterokokken | KBE/100ml | 0 | individuell | z.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten |
Pseudomonas aeruginosa | KBE/100ml | individuell | z.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten |
Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)
Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.
Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.
Parameter | Einheit | Parameterwert | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Mittelwert |
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Radon (Ra-222) | Bq/l | 100 | < 10 | < 10 | < 10 | < 10 | < 10 |
Richtdosis ¹⁾ | Bq/l | 0,05 | < 0,025 | < 0,025 | < 0,025 | < 0,025 | < 0,025 |
1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.
Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.