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Energie für unsere Stadt.

Mein Hanauer Trinkwasser kommt vom

Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach

Trinkwasser aus der „Hanau-Seligenstädter Senke“.

Das Trinkwasser in Steinheim und Klein-Auheim wird ausschließlich vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) bezogen. Der ZWO gewinnt das Trinkwasser aus dem Porengrundwasserleiter der „Hanau-Seligenstädter Senke“ aus tiefen Kies- und Sandschichten, die unter grünen Wäldern und blühenden Wiesen liegen. Die Brunnen sind 25 bis 75 m tief. Je nach Tageszeit und Verbrauchsmenge stammt Ihr Wasser aus den Wasserwerken Froschhausen, Lämmerhecke oder Birkig.

Trinkwasser-Ampel für die Hanauer Stadtteile Steinheim und Klein-Auheim

Um das Bewusstsein für die knappe Ressource Wasser zu schärfen, hat der ZWO eine Wasserampel online eingerichtet. Sie informiert über Grundwasserverfügbarkeit und Einschränkungen basierend auf gemessenen Pegelständen in den Gewinnungsgebieten. Die Ampelfarbe wird monatlich entsprechend festgelegt, unter Berücksichtigung der Gesamtfördermenge und der Bedeutung der Gebiete.

Aktuell steht die Ampel auf GELB. Bitte beachten Sie die Erklärungen zu den einzelnen Ampelfarben und handeln Sie entsprechend!

Das bedeuten die jeweiligen Ampelfarben:

Grün

Es bestehen laut ZWO keine Einschränkungen.

Handlungsempfehlung: Bitte gehen Sie sorgsam, bewusst und nachhaltig mit der kostbaren Ressource Trinkwasser um.

Gelb

Der ZWO ist in der Wasserförderung teilweise eingeschränkt.

Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich – bitte halten Sie folgende Regeln ein:

  • Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es notwendig ist.
  • Reduzieren Sie die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche.
  • Bewässern Sie keine Rasenflächen.
  • Verzichten Sie auf das private Waschen von Fahrzeugen aller Art, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen, Dächern sowie von Anlagen (z.B. bauliche Anlagen, Maschinen).
  • Verzichten Sie auf das Be- oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser.

Rot

Der ZWO ist in der Wasserförderung in erheblichem Maße eingeschränkt.

Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist dringend notwendig, bitte halten Sie ergänzend zu den Vorgaben der gelben Ampel folgende Regeln ein:

  • Verbrauchen Sie kein Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das absolut notwendige Maß.
  • Verzichten Sie komplett auf die Beregnung, die Berieselung, die Bewässerung und das Begießen von einjährigen Pflanzen, Rasenflächen, privaten Bäumen, privaten Gemüsebeeten, mehrjährigen Stauden und Gehölzfläche.
  • Verzichten Sie auf den Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken und ähnliche Einrichtungen.

Wassergewinnung und Wasseraufbereitung

Detaillierte Informationen über die Wassergewinnung und Wasseraufbereitung finden Sie bei unserem Vorlieferanten unter www.zwo-wasser.de.

Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Steinheim, Klein-Auheim

Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.

Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.

Die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung

Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten bzw. unterschritten.

Stand: 2025EinheitAnalysewert Klein-AuheimAnalysewert SteinheimGrenzwertUntersuchungs-häufigkeit
Härtebereichmittelmittel1x pro Jahr
Gesamthärte°dH9,83 – 9,9210 – 10,13x pro Jahr
Gesamthärtemmol/l1,75 – 1,771,79 – 1,83x pro Jahr
Karbonathärte°dH3,8 – 5,95,7 – 63x pro Jahr
Karbonathärtemmol/l0,68 – 1,051,01 – 1,073x pro Jahr
Hydrogencarbonatmg/l83 – 129124 – 1303x pro Jahr
Temperatur°C7,9 – 23,613,3 – 22,56x pro Jahr
Calcitlösekapazität (CaCO3)mg/l-3,2 – 0,1-3,1 – -53x pro Jahr
pH-Wert-7,8 – 8,257,93 – 8,166x pro Jahr
pH-Wert der Calcitsättigung-7,81 – 8,067,77 – 7,863x pro Jahr
Delta-pH--0,01 – 0,280,16 – 0,33x pro Jahr
Leitfähigkeit bei 25 °CµS/cm390 – 457390 – 4196x pro Jahr
Säurekapazität bis pH = 4,3mmol/l1,41 – 2,172,09 – 2,183x pro Jahr
Basekapazität bis pH = 8,2mmol/l<0,05<0,053x pro Jahr
Färbung (spektraler Absorptionskoeffizient Hg 436 nm)1/m<0,1<0,10,56x pro Jahr
Geruch, qualitativohneohne6x pro Jahr
Geschmackneutralneutral6x pro Jahr
TrübungFNU<0,10 – 0,230,1 – 0,1516x pro Jahr
Aluminiummg/l<0,015<0,0150,21x pro Jahr
Ammoniummg/l<0,027<0,0260,53x pro Jahr
Antimonmg/l0,000030,0000460,0051x pro Jahr
Arsenmg/l0,000630,00120,011x pro Jahr
Bleimg/l0,00020,00010,011x pro Jahr
Bormg/l<0,010<0,01011x pro Jahr
Bromatmg/l<0,0005<0,00050,011x pro Jahr
Cadmiummg/l<0,00000500,0000520,0031x pro Jahr
Calciummg/l51,5 – 53,751,8 – 54,83x pro Jahr
Chlor, freiesmg/l--0,3-
Chloratmg/l<0,03<0,020,071x pro Jahr
Chlordioxidmg/l--0,2-
Chloridmg/l25,5 – 44,924,8 – 25,52503x pro Jahr
Chloritmg/l<0,06<0,020,21x pro Jahr
Chrommg/l0,000053<0,0000500,0251x pro Jahr
Cyanidmg/l<0,005<0,0050,051x pro Jahr
Eisenmg/l0,0570,0180,21x pro Jahr
Fluoridmg/l<0,10<0,101,51x pro Jahr
Kaliummg/l2,39 – 3,222,16 – 2,283x pro Jahr
Kieselsäure (SiO2)mg/l14,914,1
Kupfermg/l<0,0050<0,00521x pro Jahr
Magnesiummg/l10,5 – 11,410,7 – 11,93x pro Jahr
Manganmg/l<0,0010<0,00100,051x pro Jahr
Natriummg/l12,1 – 16,811,7 – 12,12003x pro Jahr
Nickelmg/l0,00110,000830,021x pro Jahr
Nitratmg/l7,7 – 13,712,5 – 14,1503x pro Jahr
Nitritmg/l<0,031<0,0300,51x pro Jahr
Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)mg/l10,87ohne anormale Veränderung1x pro Jahr
Phosphor, gesamtmg/l<0,06<0,053x pro Jahr
Quecksilbermg/l<0,000002<0,0000020,0011x pro Jahr
Selenmg/l0,000360,000370,011x pro Jahr
Siliciummg/l6,976,571x pro Jahr
Sulfatmg/l51,2 – 67,651,4 – 52,62503x pro Jahr
Uranmg/l0,0000370,0000420,011x pro Jahr

Untersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Parameter (§28 Trinkwasserverordnung)

Nach §6 Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Daher wird auch das Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.

ParameterEinheitAnalysewertGrenzwertUntersuchungshäufigkeitBemerkungen
Koloniezahl (bei 22°C)KBE/100ml01006x pro JahrBakterien, die sich im Kaltwasser vermehren
Koloniezahl (bei 36°C)KBE/100ml01006x pro JahrBakterien, die sich im menschlichen Körper vermehren
Coliforme BakterienMPN/100ml006x pro Jahr
Escherichia coli (E.coli)MPN/100ml006x pro Jahr
EnterokokkenKBE/100ml006x pro Jahrz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten
Pseudomonas aeruginosaKBE/100mlbei Bedarfz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten

Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)

Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.

Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.

ParameterEinheitAnalysewertQ1Q2Q3Q4Mittelwert
Radon (Ra-222)Bq/l100< 10< 10< 10< 10< 10
Richtdosis ¹⁾Bq/l0,05< 0,025< 0,025< 0,025< 0,025< 0,025

1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.

Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.

Untersuchungen in Bezug auf Anthropogen verursachte Stoffe (LHKW, PFAS, PAK aus Altlasten)

LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe), PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) und PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) werden oder wurden industriell in großem Maßstab eingesetzt und gelangen auf Altlaststandorten infolge von Unfällen oder unsachgemäßem Umgang in das Grundwasser. Sie sind praktisch biologisch nicht mehr abbaubar und man spricht deshalb auch von sogenannten "Ewigkeitschemikalien". Aufgrund ihrer toxischen Wirkungen gelten strenge Grenzwerte.

Als Ihr Wasserversorger optimieren wir kontinuierlich unsere Wasseraufbereitungstechnik, um diese Stoffe bestmöglich zu entfernen und Ihnen erstklassiges Hanauer Trinkwasser zu liefern. Dank unserer hohen Qualitätsstandards sind im Trinkwasser – bis auf einen Wert, der weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt – keine Rückstände nachweisbar.

< BG = kleiner Bestimmungsgrenze

ParameterEinheitAnalysewert Klein-AuheimAnalysewert SteinheimGrenzwertUntersuchungs-häufigkeit
Benzo-(a)-pyrenµg/l< BG< BG0,011x pro Jahr
Benzolmg/l< BG< BG0,0011x pro Jahr
Bisphenol Aµg/l< BG< BG2,51x pro Jahr
1,2-Dichlorethanµg/l< BG< BG31x pro Jahr
Pestizide gesamtµg/l< BG< BG0,51x pro Jahr
Summe PAK 5µg/l< BG< BG0,11x pro Jahr
Summe Tri- und Tetrachlorethenµg/l< BG0,77101x pro Jahr
Summe Trihalogenmethaneµg/l< BG< BG501x pro Jahr
Vinylchloridµg/l< BG< BG0,51x pro Jahr

Weitere Quellen für Hanauer Trinkwasser