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Energie für unsere Stadt.

Mein Hanauer Trinkwasser kommt vom

Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach

Trinkwasser aus der „Hanau-Seligenstädter Senke“.

Das Trinkwasser in Steinheim und Klein-Auheim wird ausschließlich vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) bezogen. Der ZWO gewinnt das Trinkwasser aus dem Porengrundwasserleiter der „Hanau-Seligenstädter Senke“ aus tiefen Kies- und Sandschichten, die unter grünen Wäldern und blühenden Wiesen liegen. Die Brunnen sind 25 bis 75 m tief. Je nach Tageszeit und Verbrauchsmenge stammt Ihr Wasser aus den Wasserwerken Froschhausen, Lämmerhecke oder Birkig.

Trinkwasser-Ampel für die Hanauer Stadtteile Steinheim und Klein-Auheim

Um das Bewusstsein für die knappe Ressource Wasser zu schärfen, hat der ZWO eine Wasserampel online eingerichtet. Sie informiert über Grundwasserverfügbarkeit und Einschränkungen basierend auf gemessenen Pegelständen in den Gewinnungsgebieten. Die Ampelfarbe wird monatlich entsprechend festgelegt, unter Berücksichtigung der Gesamtfördermenge und der Bedeutung der Gebiete.

Aktuell steht die Ampel auf GELB. Bitte beachten Sie die Erklärungen zu den einzelnen Ampelfarben und handeln Sie entsprechend!

Das bedeuten die jeweiligen Ampelfarben:

Grün

Es bestehen laut ZWO keine Einschränkungen.

Handlungsempfehlung: Bitte gehen Sie sorgsam, bewusst und nachhaltig mit der kostbaren Ressource Trinkwasser um.

Gelb

Der ZWO ist in der Wasserförderung teilweise eingeschränkt.

Die Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich – bitte halten Sie folgende Regeln ein:

  • Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es notwendig ist.
  • Reduzieren Sie die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche.
  • Bewässern Sie keine Rasenflächen.
  • Verzichten Sie auf das private Waschen von Fahrzeugen aller Art, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen, Dächern sowie von Anlagen (z.B. bauliche Anlagen, Maschinen).
  • Verzichten Sie auf das Be- oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser.

Rot

Der ZWO ist in der Wasserförderung in erheblichem Maße eingeschränkt.

Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist dringend notwendig, bitte halten Sie ergänzend zu den Vorgaben der gelben Ampel folgende Regeln ein:

  • Verbrauchen Sie kein Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das absolut notwendige Maß.
  • Verzichten Sie komplett auf die Beregnung, die Berieselung, die Bewässerung und das Begießen von einjährigen Pflanzen, Rasenflächen, privaten Bäumen, privaten Gemüsebeeten, mehrjährigen Stauden und Gehölzfläche.
  • Verzichten Sie auf den Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken und ähnliche Einrichtungen.

Wassergewinnung und Wasseraufbereitung

Detaillierte Informationen über die Wassergewinnung und Wasseraufbereitung finden Sie bei unserem Vorlieferanten unter www.zwo-wasser.de.

Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Steinheim, Klein-Auheim

Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.

Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.

Die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung

Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten bzw. unterschritten.
n. n. = Werte sind kleiner der technischen Bestimmungsgrenze

Stand: 2024EinheitWertGrenzwertUntersuchungshäufigkeit
Härteeinteilungmittel6x pro Jahr
Gesamthärte°dH8,7 – 9,66x pro Jahr
Gesamthärtemmol/l1,551 – 1,7126x pro Jahr
Karbonathärte°dH3,2 – 5,66x pro Jahr
Karbonathärtemmol/l0,579 – 16x pro Jahr
Hydrogencarbonatmg/l70,7 – 1226x pro Jahr
Leitfähigkeit bei 25 °Cμs/cm 369 – 449250012x pro Jahr
pH–Wert 7,89 – 8,356,5 – 9,512x pro Jahr
Säurekapazität (pH = 4,3)mmol/l1,21 – 2,056x pro Jahr
Temperatur °C8,8 – 22,82512x pro Jahr
Aluminium (Al)mg/l<0,0150,22x pro Jahr
Ammonium (NH4)mg/ln. n.0,56x pro Jahr
Calcium (Ca)mg/l 47,3 – 51,06x pro Jahr
Chlordioxid (ClO2)mg/l22,3 – 51,92506x pro Jahr
Chlorid (Cl)mg/l0,012 – 0,0330,22x pro Jahr
Eisen (Fe)mg/ln. n.1,52x pro Jahr
Fluorid (F)mg/l1,97 – 3,566x pro Jahr
Kalium (K)mg/l9,24 – 11,56x pro Jahr
Magnesium (Mg)mg/ln. n.0,052x pro Jahr
Mangan (Mn)mg/l<0,0012006x pro Jahr
Natrium (Na)mg/l4 – 11,3506x pro Jahr
Nitrat (NO3)mg/ln. n.0,52x pro Jahr
Nitrit (NO2)mg/ln. n.56x pro Jahr
Phosphat (PO4)mg/l<0,152402x pro Jahr
Sulfat (SO4)mg/l0,83 – 0,842x pro Jahr
Org. geb. Kohlenstoff (TOC)mg/l<0,00005 – 0,000050,012x pro Jahr
Uran (U)mg/l0,00034 –0,000430,012x pro Jahr

Untersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Parameter (§28 Trinkwasserverordnung)

Nach §6 Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Daher wird auch das Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.

ParameterEinheitGrenzwertUntersuchungshäufigkeitBemerkungen
Koloniezahl (bei 22°C)KBE/ml10012x pro JahrBakterien, die sich im Kaltwasser vermehren
Koloniezahl (bei 36°C)KBE/ml10012x pro JahrBakterien, die sich im menschlichen Körper vermehren
Coliforme BakterienMPN/100ml012x pro Jahr
Escherichia coli (E.coli)MPN/100ml012x pro Jahr
EnterokokkenKBE/100ml0individuellz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten
Pseudomonas aeruginosaKBE/100mlindividuellz.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten

Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)

Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.

Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.

ParameterEinheitParameterwertQ1Q2Q3Q4Mittelwert
Radon (Ra-222)Bq/l100< 10< 10< 10< 10< 10
Richtdosis ¹⁾Bq/l0,05< 0,025< 0,025< 0,025< 0,025< 0,025

1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.

Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.

Weitere Quellen für Hanauer Trinkwasser