Mein Hanauer Trinkwasser kommt aus dem
Wasserwerk Leipziger Straße
Unser ältestes Wasserwerk mit riesigem Speichervolumen mitten in herrlicher Natur.
Das Wasserwerk Leipziger Straße liegt am Rande der Bulau, einem Waldgebiet und einer naturnahen Auenlandschaft, die als Natura-2000 Gebiet (FFH-Gebiet*) einen europäischen Schutzstatus genießt. Das Wasserwerk wurde 1899 als zweites Wasserwerk Hanaus in Betrieb genommen. Es ist eines der größten Wasserwerke Hanaus und gewinnt das Grundwasser sowohl aus Flach- als auch aus Tiefbrunnen. Das Wasserwerk verfügt zusätzlich über einen Wasserspeicher, der 14.000 m³ fassen kann. Dieses Speichervolumen deckt fast einen Tagesverbrauch der gesamten Stadt Hanau ab.
(*FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Lebensraumtypen (Habitaten) dienen, die in mehreren Anhängen zur FFH-Richtlinie aufgelistet sind. FFH-Gebiete sind ein Teil des Natura-2000-Netzwerkes.)
Wassergewinnung und Wasseraufbereitung
In diesem Wasserwerk wird ausschließlich Grundwasser aus dem quartären und dem tertiären Grundwasserleiter gefördert.
Die Aufbereitung des geförderten Grundwassers erfolgt über natürliche Filterverfahren ohne Zusatz von chemischen Aufbereitungsstoffen. Nachdem das Grundwasser belüftet und mit Sauerstoff angereichert wurde, wird es über Sand- und Kiesfilter geleitet, die dem Wasser Eisen und Mangan entziehen. Ein nachgeschalteter Aktivkohlefilter entfernt restliche, ggf. gesundheitsgefährliche, Stoffe.
Als letzte Aufbereitungsstufe wird das Wasser mittels Kreuzstrombelüftung mit gefiltertem Luftsauerstoff versetzt, um Restkohlensäure zu beseitigen und den pH-Wert anzuheben.
Am Ende wird das so aufbereitete Trinkwasser mittels Chlordioxid (ClO2) desinfiziert.
Mit unserer natürlichen Aufbereitung sorgen wir für höchste Wasserqualität.
Unsere Trinkwasseranalyse für das Versorgungsgebiet Innenstadt
Die Trinkwasserbeschaffenheit kann durch Änderungen in der Rohwasserbeschaffenheit, durch Versorgung aus einem anderen Wasserwerk oder durch Reaktionen in den Versorgungsleitungen schwanken.
Die Rohwasserbeschaffenheit – und damit auch die Wasserhärte – schwankt saisonal bedingt und ist abhängig vom Brunnenmanagement im Wasserwerk. Daher sind in der nachfolgenden Tabelle Schwankungsbereiche angegeben. Eine Haftung für die aufgelisteten Analyseergebnisse schließen wir aus.
Die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung
Alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden eingehalten bzw. unterschritten.
n. n. = Werte sind kleiner der technischen Bestimmungsgrenze
Stand: 2024 | Einheit | Wert | Grenzwert | Untersuchungshäufigkeit |
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Härteeinteilung | mittel | 3x pro Jahr | ||
Gesamthärte | °dH | 11,5 – 13,8 | 3x pro Jahr | |
Gesamthärte | mmol/l | 2,050 - 2,461 | 3x pro Jahr | |
Karbonathärte | °dH | 8,2 - 8,6 | 3x pro Jahr | |
Karbonathärte | mmol/l | 1,467 - 1,532 | 3x pro Jahr | |
Hydrogencarbonat | mg/l | 179 - 187 | 3x pro Jahr | |
Leitfähigkeit bei 25 °C | μs/cm | 345 - 706 | 2500 | 10x pro Jahr |
pH–Wert | 7,55 – 7,8 | 6,5 – 9,5 | 10x pro Jahr | |
Säurekapazität (pH = 4,3) | mmol/l | 2,98 – 3,11 | 3x pro Jahr | |
Temperatur | °C | 12,8 – 18,0 | 25 | 10x pro Jahr |
Aluminium (Al) | mg/l | n. n. | 0,2 | 1x pro Jahr |
Ammonium (NH4) | mg/l | n. n. | 0,5 | 3x pro Jahr |
Calcium (Ca) | mg/l | 60,6 – 74,2 | 3x pro Jahr | |
Chlordioxid (ClO2) | mg/l | 0,02 – 0,08 | 0,2 | Kontinuierlich |
Chlorid (Cl) | mg/l | 58,4 – 65,7 | 250 | 3x pro Jahr |
Eisen (Fe) | mg/l | 0,0097 – 0,011 | 0,2 | 1x pro Jahr |
Fluorid (F) | mg/l | n. n. | 1,5 | 1x pro Jahr |
Kalium (K) | mg/l | 4,92 – 5,93 | 3x pro Jahr | |
Magnesium (Mg) | mg/l | 13,2 – 14,7 | 3x pro Jahr | |
Mangan (Mn) | mg/l | n. n. | 0,05 | 1x pro Jahr |
Natrium (Na) | mg/l | 30,2 – 35,0 | 200 | 3x pro Jahr |
Nitrat (NO3) | mg/l | 4,1 – 6,8 | 50 | 3x pro Jahr |
Nitrit (NO2) | mg/l | n. n. | 0,5 | 1x pro Jahr |
Phosphat (PO4) | mg/l | <0,15 – 0,66 | 5 | 4x pro Jahr |
Sulfat (SO4) | mg/l | 43,6 – 79,9 | 240 | 1x pro Jahr |
Org. geb. Kohlenstoff (TOC) | mg/l | 1,8 | 1x pro Jahr | |
Uran (U) | mg/l | 0,00012 | 0,01 | 1 x pro Jahr |
Untersuchungen in Bezug auf mikrobiologische Parameter (§28 Trinkwasserverordnung)
Nach §6 Trinkwasserverordnung dürfen im Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Daher wird auch das Trinkwasser regelmäßig auf mikrobiologische Parameter untersucht.
Parameter | Einheit | Grenzwert | Untersuchungshäufigkeit | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
Koloniezahl (bei 22°C) | KBE/ml | 100 | 10x pro Jahr | Bakterien, die sich im Kaltwasser vermehren |
Koloniezahl (bei 36°C) | KBE/ml | 100 | 10x pro Jahr | Bakterien, die sich im menschlichen Körper vermehren |
Coliforme Bakterien | MPN/100ml | 0 | 10x pro Jahr | |
Escherichia coli (E.coli) | MPN/100ml | 0 | 10x pro Jahr | |
Enterokokken | KBE/100ml | 0 | individuell | z.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten |
Pseudomonas aeruginosa | KBE/100ml | individuell | z.B. Bei Freigabeproben nach Bau- oder Reinigungsarbeiten |
Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe (§32 Trinkwasserverordnung)
Nach §9 Trinkwasserverordnung darf Trinkwasser keine Stoffe aufweisen, die ein oder mehrere Radionuklide enthalten, deren Aktivität oder Konzentration unter dem Gesichtspunkt des Strahlenschutzes nicht außer Acht gelassen werden kann. Die Grenzwerte müssen an der Stelle eingehalten werden, an der es in die Trinkwasser-Installation übergeben wird. Dies sind bei uns die Wasserwerke.
Die Erstuntersuchung dient der Ermittlung und Bewertung der im Jahresdurchschnitt vorliegenden Aktivitätskonzentration und umfasst vier Untersuchungen der Aktivitätskonzentrationen in vier unterschiedlichen Quartalen (Q1 bis Q4) innerhalb von zwölf Monaten.
Parameter | Einheit | Parameterwert | Q1 | Q2 | Q3 | Q4 | Mittelwert |
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Radon (Ra-222) | Bq/l | 100 | < 10 | < 10 | < 10 | < 10 | < 10 |
Richtdosis ¹⁾ | Bq/l | 0,05 | < 0,025 | < 0,025 | < 0,025 | < 0,025 | < 0,025 |
1) Screeningverfahren nach §32 TrinkwV i.V.m. Anlage 4 Teil III Nr. 2.
Alle Parameter haben bei der Erstuntersuchung die Grenzwerte eingehalten. Eine regelmäßige Untersuchung ist daher nach Trinkwasserverordnung nicht erforderlich.